Wichtig bei Auslandsreisen
Sobald Sie ins Ausland reisen, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert. In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist sie ein Muss.
Umfassender Krankheitsschutz im Ausland
Versicherungsschutz genießen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auch im Urlaub. Aber nur, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Gastland besteht. Das gilt für die meisten europäischen Staaten sowie einige weitere Länder wie Israel, Türkei und Tunesien, Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie in Deutschland krankenversichert sind. Dafür stellt Ihnen Ihre Krankenkasse die so genannte European Health Insurance Card (EHIC), der frühere Auslandskrankenschein E 111, aus. Die Leistungen richten sich nicht nach den deutschen, sondern nach den Regelungen des Urlaubslandes. Sie werden also genauso behandelt wie ein Einheimischer. Das kann unterschiedliche, auch geringere Leistungen bedeuten oder höhere Zuzahlungen. Außerdem kann es Ihnen in einigen Ländern passieren, dass Sie die Behandlungskosten zunächst auslegen müssen. Immer wieder gibt es Probleme mit der Akzeptanz der Auslandskranken Karte. Kosten für einen Rücktransport darf die Krankenkasse auf keinen Fall übernehmen. Wenn Sie die Kosten vorstrecken, können Sie die Belege später bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie erstattet Ihnen die Kosten, die bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären.
Außerdem sind Abzüge für erhöhte Verwaltungskosten möglich. Wenn Sie ins EWR-Ausland (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) fahren, um sich dort ambulant behandeln zu lassen, benötigen Sie keine Genehmigung. Bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt dagegen müssen Sie sich die Übernahme der Kosten vorher von der Kasse genehmigen lassen. Der private Krankenversicherungsschutz gilt unbefristet für Europa und weltweit für bis zu einem Monat. Aber nicht immer werden alle Kosten für Behandlungen sowie für einen Rücktransport übernommen.
Freie Arztwahl und Rücktransport im Krankheitsfall
Wer für den Auslandsaufenthalt weltweit einen hohen Behandlungsstandard sicherstellen will, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Sie können dann als Patient den Arzt und das Krankenhaus im Ausland frei wählen. Erstattet werden die notwendigen Behandlungen beim Arzt und Zahnarzt, Krankenhausaufenthalte, Operationen und Medikamente. Außerdem werden die Kosten für den Transport nicht nur innerhalb des Urlaubslandes, sondern auch der Rücktransport nach Deutschland sowie die Überführung im Todesfall oder die Bestattung im Ausland übernommen. Keine Ansprüche dagegen haben Sie, wenn Sie für eine Behandlung oder einen Gesundheitsurlaub in die Ferne reisen. Zahlungen von anderen Versicherungen wie der gesetzlichen Kranken- oder der gesetzlichen Unfallversicherung werden abgezogen. Sie können zwischen einer Jahrespolice oder einem Vertrag nur für eine Reise wählen. Dabei müssen Sie auf die Höchstdauer der Auslandsreisen achten. Außerdem haben die meisten Versicherungsunternehmen Altersgrenzen testgelegt. Sie nehmen Versicherte vielfach nur bis zu einem bestimmten Eintrittsalter auf und teilen die Kunden in Altersklassen ein. Einschränkungen gibt es auch für Schwangere. Für Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch wird nicht gezahlt, außer bei akut auftretenden Komplikationen. Auch Reisende mit Vorerkrankungen sollten klären, ob und inwieweit sie abgesichert sind.
Geringe Beiträge
Die Beiträge sind gering und liegen bei günstigen Versicherern zwischen 8 und 12 Euro für eine Jahrespolice. Ein Selbstbehalt lohnt sich bei diesen geringen Beiträgen nicht. Günstige Familienversicherungen werden zwischen 15-22 Euro angeboten. Der Jahresvertrag ist im Normalfall nur geringfügig teurer als die Police für eine einzelne Reise. Dies hat zudem den Vorteil, dass Sie nicht immer wieder einen neuen Vertrag abschließen müssen und auch bei einer spontanen Reise geschützt sind.
Adressen günstiger Anbieter
Zu den günstigen Anbietern gehören unter anderem • Barmenia (Tarif: RS), Central (Tarif: Holiday E), Debeka (Tarif: AR), HUK-COBURG (Tarif: RE)
→ Nehmen Sie auf jeden Fall die EHIC (Auslandskrankenkarte) und die Telefonnummer des privaten Auslandsreisekrankenversicherers mit in den Urlaub.
→ Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Besonderheiten im Urlaubsland. Merkblätter für einzelne Urlaubsländer erhalten Sie auch bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (dvka*de).
→ Vermeiden Sie tunlichst den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung im Zusammenhang mit einer Reisebuchung. Sie zahlen oft mehr und erhalten obendrein noch unnötige Versicherungen wie die Reisegepäckversicherung auf geschwatzt.
→ Wenn Sie wegen Ihr es Alters keine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen können, oder das Unternehmen Sie wegen Vorerkrankungen nicht nimmt (was bei einer Auslandsreisekrankenversicherung für einen längerfristigen Auslandsaufenthalt der Fall sein kann), kann die gesetzliche Krankenversicherung bis zu sechs Wochen jährlich Behandlungskosten auch in Ländern übernehmen, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Voraussetzung ist, dass eine sofortige Behandlung notwendig ist, die auch im Inland möglich wäre. Nicht übernommen werden Kosten, wenn Sie für eine Behandlung speziell ins Ausland fahren. Außerdem muss Ihre Krankenkasse vor der Abreise festgestellt haben, dass Sie nachweislich keine Versicherung erhalten. Setzen Sie sich daher am besten frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
→ Bei einem längeren Auslandsaufenthalt reicht die Auslandsreisekrankenversicherung nicht aus. Sie benötigen eine spezielle Police mit Langzeitschutz. Anbieter: Barmenia (Tarif: RK), Concordia (Tarif: AR + RT), Europäische Reiseversicherung (Tarif: Reise-KV), HUK-Coburg (Tarif: RB), LVM (Tarif: ARJ+ART)