1. Nennen und erläutern Sie die wichtigsten Ausschlüsse nach AHB.
2. Besteht in den folgenden Fällen Versicherungsschutz nach AHB oder hegt ein
Ausschlusstatbestand nach Ziffer 7 AHB vor?
a) Durch Hochwasser wird die nahe am Fluss gelegene Lagerhalle des Mieters
unterspült. Der Vermieter lässt den Hochwasserschaden beseitigen und legt die
Rechnung seinem Mieter mit der Begründung vor, dass er laut Mietvertrag für
Schäden aller Art haften muss. Der Mieter hat eine Betriebs-Haftpflichtversicherung.
b) Ein Elektromonteur verlegt ein defektes Unterputzkabel. Dies stellt sich allerdings
erst nach Abschluss der Verputz- und Tapezierarbeiten heraus. Um das Kabel, das
keinen Strom führt, freizulegen, muss der Monteur die Tapete und den Putzentfernen
(beschädigen). Weitere Kosten entstehen mit der Neuverputzung und der
abermaligen Verlegung der Tapeten. Der Elektromonteur hat eine Betriebs-HV.
c) Malermeister Bunt hat von seiner Mutter, die am Stadtrand wohnt, den Auftrag zur
Renovierung ihres Schlafzimmers erhalten. Versehentlich fällt dem Malermeister ein
Farbtopf um und die Farbe fließt unter der Abdeckung durch auf den Teppichboden.
d) Fallvariation zu c): Ist die Betriebs-HV leistungspflichtig, wenn die Mutter ein
Zimmer im Einfamilienhaus des Malermeisters bewohnt und der Schaden bei der
Renovierung dieses Zimmers entstanden ist?
e) Eine Dachlawine löst sich vom Betriebsgebäude einer GmbH und’beschädigt das
Kfz des Herrn Müller. Müller ist geschäftsführender Gesellschafter der GmbH.
f) Ein Bauhilfsarbeiter fällt bei der Arbeit vom Gerüst. Das Gerüst entsprach nicht
den Sicherheitsbestimmungen der Berufsgenossenschaft. Es entsteht Personen- und
Sachschaden (beschädigte Armbanduhr). Der Arbeitnehmer fordert u. a. auch
Schmerzensgeld.
g) Ein Mitarbeiter bedient die gemietete Maschine falsch. Der Schaden an der
Maschine beträgt 2 000,00 €.
h) Der Monteur eines beauftragten Installationsbetriebes steht im Badezimmer einer
Kundenwohnung auf dem Wannenrand, um eine Holzdecke zu befestigen. Der
Hammer fällt ihm in die Badewanne und beschädigt die Wanne. Es entstehen
Reparaturkosten in Höhe von 200,00 €.
i) Wie wäre die Frage unter i) zu beantworten, wenn der Monteur eine Trittleiter
benutzt hätte und der herunterfallende Hammer auch hier die Badewanne beschädigt
hätte?
j) Im Hof eines Großhandelslagers soll ein fremder LKW beladen werden. Dabei wird
mit dem Gabelstapler ein Scheinwerfer des Lkw beschädigt.
k) Ein Friseur (VN) verletzt beim Haarfärben die Kopfhaut einer Kundin.
l) Bei Dachdeckerarbeiten fällt ein Ziegel nach unten und beschädigt die Verglasung
eines Wintergartens.
m) Die Nähmaschine eines Kunden, die sich beim VN zur Reparatur befindet, wird
von der Putzfrau versehentlich vom Regal gestoßen.
n) Der Versicherungsnehmer Harald Piel wird von einem in der Schweiz wohnhaften
Kunden in Anspruch genommen, da er einen fehlerhaften Regler montiert und
geliefert haben soll. Der VN will wissen, ob seine Betriebs-HV zur Abwehr der nach
seiner Ansicht unbegründeten Ansprüche Deckung gewährt.
o) Ein Reinigungsbetrieb hat die Terrasse des Kunden mit einem scharfen
Reinigungsmittel eingesprüht und anschließend mit einem Hochdruckreiniger
gereinigt. Das abfließende Reinigungswasser ist teilweise auf den Rasen gelaufen
und hat diesen verbrannt. Muss die Betriebs-HV des Reinigungsbetriebes für diesen
Schaden eintreten?
p) Der Betriebsinhaber schleppt sich wegen Auftragshäufung mit einer Grippe in den
Betrieb. Einen Kunden beruhigt er mit den Worten, er habe gestern nur zu viel
getrunken und sei deshalb heute schlapp. Drei Tage später muss der Kunde mit
hohem Fieber ins Krankenhaus, da er sich angesteckt hat. Der Kunde möchte die
Krankenhauskosten vom Betriebsinhaber ersetzt verlangen. Ist die Betriebs-HV des
Betriebsinhabers leistungspflichtig?