Wer für eine Familie oder Angehörige zu sorgen hat, braucht eine Risiko-Lebensversicherung – und zwar vor allem, wenn für die Hinterbliebenen noch keine hohen Renten- und Versorgungsansprüche bestehen und kein großes Vermögen vorhanden ist.
Die wichtigsten Formen
Risiko-Lebensversicherung (diese wird im Folgenden dargestellt).
Risiko-Lebensversicherung auf das Leben von zwei Personen (z.B. bei berufstätigen Eheleuten, die sich gegenseitig und die Familie absichern wollen). Die Versicherungssumme wird nur beim Tod des zuerst Versterbenden gezahlt.
Restschuldversicherung für Ratenkredite (hier fällt die Versicherungssumme entsprechend der Tilgung eines Darlehens. Sie ist dadurch billiger als die Risiko-Lebensversicherung mit gleich bleibend hoher Versicherungssumme).
Risiko-Lebensversicherung mit prozentual fallender Versicherungssumme (hier nimmt die Versicherungssumme jedes Jahr entsprechend einem vertraglich vereinbarten Prozentsatz ab).
Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz (diese wird im Artikel Berufsunfähigkeitsversicherung auf in den nächsten Versicherungsartikeln behandelt).
Risiko-Lebensversicherung – wozu?
Die Risiko-Lebensversicherung zahlt beim Tod der versicherten Personen einen vertraglich festgelegten Kapitalbetrag aus, mit dessen Erträgen die Hinterbliebenen Versorgungslücken schließen können, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Welche Versicherungssumme wählen?
Es kommt auf Ihre Familien- und Vermögensverhältnisse an. Die entscheidende Frage bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme für eine Risiko-Lebensversicherung ist: Was wäre, wenn der Ernährer der Familie morgen stirbt? – Es muss also geprüft werden, wie hoch die Renten- und Versorgungsansprüche der Hinterbliebenen sind. Diese werden bei jungen Familien etwa ein Drittel, bei mehreren Kinder höchstens die Hälfte des bisherigen Einkommens decken. (Die Witwe eines Arbeiters erhält zurzeit durchschnittlich etwa 600 Euro monatliche Rente mit einem Kind, bei zwei Kindern etwa 700 Euro.
Die Durchschnittswerte für die Witwe eines Ange-stellten sind ca. 900 Euro mit einem Kind, über 1000 Euro mit zwei Kindern.) Im Zuge der Rentenreform wurde die große Witwen- oder Witwerrente für einen Hinterbliebenen ab Alter 45 Jahre oder mit waisenrentenberechtigten Kindern von 60 auf 55 Prozent gekürzt. Zum Ausgleich erhalten aber Hinterbliebene, die Kinder erzogen haben, einen Zuschlag an Entgeltpunkten (ein Entgeltpunkt etwa 25 Euro monatlich mehr Rente für eine durchgehend mindestens dreijährige Erziehung eines Kindes). Die kleine Witwen- oder Witwerrente für Hinterbliebene (unter 45, ohne Kinder) wird nur noch für 24 Monate gezahlt. Außerdem wird künftig das Zusatzeinkommen grundsätzlich auf die Hinterbliebenenrenten – mit unterschiedlichen Prozentsätzen für einzelne Einkommensarten – angerechnet (mit Ausnahme der meisten steuerfreien Einnahmen und der Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen).
Die Freibeträge für Witwen-/Witwerrenten werden auf 675 Euro monatlich und bei den Waisenrenten auf 450 Euro festgeschrieben. Bei der Ermittlung der Rentenanwartschaften hilft das Angebot der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), jährlich die Renten ihrer Versicherten zu berechnen (unter Angabe der Sozialversicherungsnummer die Berechnung abfordern unter BfA, D-10704 Berlin – Tel 0 30/8 65-1, Fax 0 30/8 65-2 72 40, E-Mail: bfa@bfa-berlin*de oder – am einfachsten – per Internet unter bfa-berlin*de und dort unter Service-Center Rentenauskunft). Im Rentenreformgesetz ist vorgesehen, dass die Versicherungsanstalten spätestens ab dem Jahre 2004 für ab 27-Jährige einmal pro Jahr Auskunft über die Rentenanwartschaften geben sollen. Für rentenversicherungspflichtige Mitglieder berechnet auch der Bund der Versicherten die ungefähren Rentenansprüche. Ein entsprechendes Rechenprogramm ist auch auf den Internetseiten des BdV (bundderversicherten*de) zu finden.