1. Erläutern Sie zwei Gründe für die Notwendigkeit staatlicher Aufsicht.
2. Welches Gesetz regelt die Versicherungsaufsicht?
3. Welche privaten Versicherungsunternehmen
a) unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht?
b) werden nur in geringem Umfang (nur Rechnungslegung) beaufsichtigt?
Geben Sie jeweils nur eine kurze Begründung an.
4. Prüfen Sie, ob und inwieweit auch ausländische Erst-VR, die in Deutschland tätig werden wollen, der deutschen Aufsicht unterhegen.
5. a) Welche Behörden sind Träger der Versicherungsaufsicht?
b) Für welche VR sind sie jeweils zuständig?
Aufgaben der Aufsichtsbehörde
6. Es soll ein Versicherungsunternehmen gegründet werden.
a) Welche Unternehmensformen sind generell möglich?
b) Welche Unternehmensformen können Sie als Privatmann nicht gründen?
c) Was prüft die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Erteilung der Erlaubnis zum
Geschäftsbetrieb?
d) Aus welchen Gründen kann die Zulassung zum Geschäftsbetrieb verweigert
werden?
7. a) Welche auf sichtsrechtlichen Besonderheiten gelten auch künftig für die
Lebens und Krankenversicherung?
b) Führen Sie Gründe für diese aufsichtsrechtliche Sonderstellung an.
8. Wenn Sie die bereits bestehenden Versicherungsunternehmen betrachten, können Sie feststellen, dass in der Versicherungswirtschaft verhältnismäßig viele Konzerne tätig sind. Ein Hauptgrund hierfür dürfte die so genannte Spartentrennung sein.
a) Was versteht man allgemein unter Spartentrennung?
b) Nennen Sie zwei Beispiele für eine Spartentrennung.
c) Wie wird die Forderung nach Spartentrennung begründet?
d) Warum haben die VR versucht, die Spartentrennung durch Konzernbildung,
verbundene Unternehmen, Kooperationsverträge usw. zu überwinden?
9. a) Was überprüft die Aufsichtsbehörde im Rahmen ihrer laufenden Aufsicht?
b) Warum kommt der Finanzaufsicht eine besonders große Bedeutung zu?
10.Welche Möglichkeiten hat die Aufsichtsbehörde, um die Interessen der VN zu wahren bzw. Missstände bei Versicherern zu beseitigen?
Kunden über die Absicherung im Krankheits- und Pflegefall beraten
Lernsituation 1 :
Lohnt sich für mich der Wechsel zur privaten Krankenversicherung?
Der Diplom-Informatiker Felix Kramer wurde am 1. Januar 2008 zum Abteilungsleiter befördert. Mit der Beförderung war gleichzeitig eine erheblich Gehaltserhöhung verbunden. Das neue Bruttogehalt von Herrn Kramer beträgt 4 400,00 € ab Januar 2008. Herr Kramer ist verheiratet und hat eine zweijährige Tochter. Ehefrau Helga Kramer arbeitet als Erzieherin im städtischen Kindergarten. Sie ist teilzeitbeschäftigt.
Herr Kramer, der bisher bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, erwägt den Wechsel zur privaten Krankenversicherung. Er bittet um ein Beratungsgespräch.
Kundendaten:
Bei dem Beratungsgespräch erfassen Sie zunächst folgende persönlichen Daten der Familie Kramer:
Name | Felix Kramer | Helga Kramer | Birgit Kramer |
Geburtsdaten: | 24. März 1975 | 21. März 1982 | 19. April 2006 |
Bruttoentgelt (monatlich) | 4.400 € | 1.450 € | – |
Mitglied GKV (Ersatzkasse) seit: | 1. Januar 1994 | 1. Mai 1999 | 19. April 2006 |
Gesundheitliche Beschwerden: | Heuschnupfen | keine | keine |
Gewünschter PKV-Beginn: | 1. Januar 2008 | 1. Januar 2008 | 1. Januar 2008 |
Mit Hilfe der Gehaltsunterlagen von Herrn Kramer erfassen Sie sein jährliches Bruttoarbeitsentgelt in den zurückliegenden vier Jahren:
Jahr | Jahresarbeitsentgelt |
2005 | 47 000,00 € |
2006 | 47 800,00 € |
2007 (voraussichtlich) | 48 200,00 € |
• Arbeitsauftrag
1. Nehmen Sie eine Bedarfsanalyse vor und erstellen Sie ein Angebot.
2. Klären Sie Herrn Kramer über den Arbeitgeberzuschuss zur PKV auf.
3. Informieren Sie Herrn Kramer über seine Verbraucherrechte ab 1. Januar 2008.
4. Erläutern Sie Herrn Kramer, wann und unter welcher Voraussetzung der Wechsel
zur PKV grundsätzlich möglich ist , ferner die Bedeutung von Wartezeiten und die
Möglichkeit einer eventuellen Anrechnung.
Lernsituation 2:
Muss mein Versicherungsschutz angepasst werden?
Für den Realschullehrer (Beamter) Emil Winter, seine Ehefrau Isolde und die beiden Kinder Nina und Tom besteht bei der Proximus Krankenversicherungs-AG seit vielen Jahren eine private Krankenversicherung mit beihilfekonformen Tarifen (Quotentarifen). Frau Winter ist nicht berufstätig. Herr Winter erhält von seinem Dienstherrn für sich und seine Ehefrau jeweils 70 % Beihilfe, den Kindern steht ein Beihilfeanspruch von 80 % je Kind zu.
Herr Winter teilt Ihnen in einem Schreiben mit, dass seine Ehefrau Isolde in zwei Monaten eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen und dabei ein monatliches Bruttoentgelt von ca. 1 200,00 € erhalten wird. Dem Schreiben können Sie auch entnehmen, dass Tochter Nina vor wenigen Tagen ihr Abitur bestanden hat und in etwa drei Monaten ein Studium in Berlin beginnen wird.
Vertragsdaten:
Lfd.Nr. | Name, VornameGeburtsdatum Versicherungsbeginn | Tarif | Beitrag |
01 | Winter, Emil | 30AZ | 85,71 € |
24.März 1956 | 30S | 48,98 € | |
1. Aug.1980 | Pflegepflichtversicherung (PVB) Krankenhaustagegeld KHT (30 €/Tag) | 16,37 € 10,08 € | |
02 | Winter, Monika | 30AZ | 95,39 € |
21. März 1957 | 30S | 44,90 € | |
1. Jan. 1982 | Pflegepflichtversicherung (PVB) Krankenhaustagegeld KHT (30 €/Tag) | 15,29 € 10,56 € | |
03 | Winter, Sandra | 20AZ | 21,02 € |
19. Juni 1990 | 20S | 4,09 € | |
1. Juni 1990 | Pflegepflichtversicherung (PVB) | 0,00 € | |
04 | Winter, Christian | 20AZ | 21,02 € |
19. April 1994 | 20S | 4,09 € | |
1. April 1994 | Pflegepflichtversicherung (PVB) | 0,00 € |
• Arbeitsauftrag
Prüfen Sie, wie der Versicherungsschutz an die neuen Gegebenheiten anzupassen ist und unterbreiten Sie einen Anpassungsvorschlag.