Ein Haftpflichtschaden ist das Gegenteil von einem Lottogewinn. Wenn Sie im Lotto einen Haupttreffer gelandet haben, bekommen Sie einen Batzen Geld. Bei einem Haftpflichtschaden müssen Sie unter Umständen eine Menge Geld bezahlen. Denn für den Schaden, den Sie bei anderen Leuten angerichtet haben, sind Sie nach dem Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet. Brennen die eigenen Möbel durch eigene Schuld ab, brauchen Sie nicht unbedingt gleich neue zu kaufen, sondern können in den ersten Wochen oder Monaten notfalls auf Apfelsinenkisten sitzen. Einen Haftpflichtschaden, den Sie schuldhaft bei fremden Leuten verursachen, müssen Sie dagegen ohne Einschränkungen ersetzen. Haftpflicht ist Verpflichtung zum Schadenersatz.
Eine Pflicht zur Haftung kann katastrophale Folgen haben, denn Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und, bis zur Pfändungsgrenze, auch mit Ihrem Einkommen – unter Umständen ein Leben lang, bis der finanzielle Schaden, den Sie angerichtet haben, vollständig ersetzt ist. Haftpflichtschäden kann jeder verursachen – ungewollt, ohne jede Absicht, in allen Berufs- und Lebenslagen und bis zu völlig unbegrenzter Höhe, etwa als
• Privatperson, als Fußgänger, Radfahrer, Familienvater oder -mutter, Aufsichtspflichtiger über Kinder, Wohnungsinhaber, Mieter, Besitzer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses (evtl. auch Zweifamilienhauses), als Sportler, bei einer Freizeitbeschäftigung, als Halter zahmer Haustiere (außer Hunden), als Reiter fremder Pferde, als Arbeitgeber von Hausangestellten, als Bauherr bei kleinen Umbauten, auf Reisen,
• Halter von Hunden oder Pferden,
• Eigentümer von vermieteten Wohnungen,
• Eigentümer von Grundstücken (bebaut oder unbebaut),
• Öltankbesitzer,
• Bauherr von größeren Bauvorhaben,
• Jäger,
• Besitzer eines Surfbretts, Motor- oder großen Segelboots,
• Flugmodellbauer (auch Modellautos mit 15 km/h),
• Fahrzeughalter,
• Selbstständiger oder Betriebsinhaber.
Für jeden dieser Fälle gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen. Und zwar muss jede der einzeln aufgeführten Eigenschaften oder Tätigkeiten, wenn Sie sie ausüben, auch jeweils einzeln versichert sein. Das heißt: Schäden, die dadurch verursacht werden, dass Ihr Hund den Nachbarn beißt, dass Öl aus Ihrem Öltank ins Grundwasser sickert oder Ihr Sohn mit dem Mofa einen Rentner überfährt, sind noch lange nicht mitversichert, wenn Sie nur eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben; denn es gibt die verschiedensten Arten von Haftpflichtversicherungen:
• Privathaftpflichtversicherung
• Tierhalter-Haftpflichtversicherung
• Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
• Öltank- oder Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
• Bauherren-Haftpflichtversicherung
• Jagd-Haftpflichtversicherung
• Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
• Surfbrett- und Boots-Haftpflichtversicherung
• Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige
• Betriebshaftpflichtversicherung
Die wichtigsten Haftpflichtversicherungen für private Haushalte sowie die Kfz- oder Auto-Haftpflichtversicherung sollen im Folgenden näher erläutert werden.