Wenn Sie eine solche Versicherung haben, sollten Sie diese sofort kündigen und den Beitrag besser für Ihre (Familien-)Unfallversicherung aufwenden. Fast jeder braucht eine Unfallversicherung, aber niemand braucht eine Insassen-Unfallversicherung. Der Grund: Alle berechtigten Ansprüche wegen Körperverletzung, die gegen den Fahrzeughalter oder Fahrer gestellt werden können, sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt – selbst berechtigte Ansprüche von Familienangehörigen oder die des Fahrzeughalters (als Beifahrer) gegen den Fahrer.
Das heißt: Wenn Insassen Ansprüche haben, erledigt das die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn sie keine Ansprüche haben, braucht der Fahrzeughalter oder Fahrer nicht zu zahlen und damit auch nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Insassen erhalten kein Geld – so z. B. wenn ein Reifen platzt, ein Reh vor den Wagen läuft, ein Dritter den Unfall verschuldet usw. Im Allgemeinen will keiner, dass jemand Geld erhält, der gar keinen Anspruch gegen ihn hat – außer natürlich bei Familienangehörigen. Für diese schließt man aber besser eine reguläre Unfallversicherung ab. Die Insassen-Unfallversicherung hat also nur die Bedeutung einer normalen Unfallversicherung – begrenzt auf den Bereich des Fahrens mit dem eigenen Auto.
Diesen Fall decken Sie aber wesentlich besser und günstiger über eine normale Unfallversicherung ab, die zudem – weltweit – alle Unfälle des täglichen Lebens einschließt. Dass die Insassen-Unfallversicherung im Grunde nur eine schlichte Prämienschinderei ist, zeigt sich nach Untersuchungen des Bundes der Versicherten daran, dass oft nur jede zehnte Mark – also nur zehn Prozent – von den Einnahmen aus dieser Versicherung für wirkliche Versicherungsleistungen ausgezahlt wird.
Musterbrief zur Einholung von Kfz-Versicherungsangeboten unbedingt Kopie der aktuellen Police, der letzten Beitragsrechnung und des Fahrzeug-scheins (!) beifügen und zu folgenden Punkten Angaben machen:
Betr.: Angebot für eine Kfz-Versicherung
Bitte machen Sie mir für mein Fahrzeug mit den aus den Anlagen ersichtlichen Daten ein Angebot für eine Kfz-Versicherung.
Ich fahre im Jahr etwa ……..km
nur in Deutschland / auch im Ausland ………
Der Wagen, Kennzeichen …….. hat ……… ABS-Bremssystem,
steht in der Garage / im Freien auf Privatgrundstück.
Ich fahre den Wagen ausschließlich / überwiegend selbst In unserem Haushalt gibt es
….. Pkw mit den Beitragssätzen von
….. Führerscheinbesitzer im Alter von
Ich fahre mit dem Wagen zur …… km entfernten Arbeitsstätte
Ich besitze (k)eine Bahncard
Geburtsdatum …….. Führerschein seit …….
Mein Beruf: ………… (selbstständig?)
letzter Schaden Haftpflicht im Jahr ……. Schadenhöhe:
Vollkasko im Jahr ……. Schadenhöhe:
Bitte machen Sie mir ein Angebot für
Haftpflicht: gesetzliche und unbegrenzte Deckungssumme
Teilkasko: mit und ohne Selbstbeteiligung
Vollkasko: mit 330 / 500 / 1000 Euro Selbstbeteiligung.
Wie lange erfolgt Neuwertersatz nach Totalschaden/Diebstahl?
Bitte machen Sie mir Angaben, wie die Beitragssätze berechnet werden und wie die Rückstufungen im Schadensfall erfolgen.
Bitte machen Sie mir Angaben über Abweichungen von den üblichen Bedingungen/Tarifen, zur Übertragung des Beitragssatzes innerhalb der Familie, über Regelungen bei Obliegenheitsverletzungen/Trunkenheit, bei Verletzung von Rabattvoraussetzungen.
Insassen-Unfallversicherungen Kündigung
Capital meinte zur Insassen-Unfallversicherung: Die wohl überflüssigste Police überhaupt. Wenn Sie also eine Insassen-Unfallversicherung in Ihre Kfz-Versicherung eingeschlossen haben, sollten Sie diese sofort kündigen. Für die eingesparten Beiträge schließen Sie besser für sich und Ihre Familienangehörigen eine normale Unfall-versicherung ab (siehe Artikel Unfallversicherung). Lassen Sie sich auf keinen Fall von Ihrem bisherigen Versicherungsvertreter zum Abschluss einer Unfallversicherung bei seiner Gesellschaft – in der Regel einem teuren Unternehmen – überreden. Die Beitragsunterschiede in der Unfallversicherung gehen bis zu 400 Pro-zent. Sie zahlen unter Umständen viel zu viel oder können anderswo für den gleichen Beitrag einen vielfach höheren Versicherungsschutz erhalten. Beiträge zu einer Insassen-Unfallversicherung können wie alle Unfall-versicherungsbeiträge steuerlich als Sonderausgaben vom Einkommen .abgesetzt werden.