Haben Sie eine persönliche Beitrags- und Leistungsübersicht erstellt oder sich anderweitig Angebote eingeholt, so ist deren Vergleich meist schwierig. Auch die Auswahl eines vernünftigen Versicherungsschutzes ist nicht einfach. Folgende Regeln sollte jeder beachten:
1. Wählen Sie zuerst die Angebote aus mit dem Versicherungsschutz, den Sie im ambulanten Bereich (Arztbesuche, Medikamente), für zahnärztliche und stationäre Behandlungen unbedingt brauchen. Angestellte mit einem Gehalt über der Bemessungsgrenze und Selbstständige benötigen auch ein Krankentagegeld, das den durch Krankheit entstehenden Einkommensausfall nicht überschreiten darf.
2. Übernehmen Sie ruhig hohe Selbstbeteiligungen im ambulanten Bereich für Arztkosten und Medikamente. Der Beitrag ist wesentlich niedriger. Sie können so oft mehr Geld sparen, als Sie an übernommener Eigenleistung zahlen. Angestellte können mit dem Arbeitgeber eine Beteiligung an der Selbstbeteiligung vereinbaren.
3. Erwägen Sie bei den Tarifen für Zahnarztkosten Leistungsbegrenzungen und nicht unbedingt hundertprozentige Erstattungssätze. Der Beitrag ist wesentlich geringer. Sie übernehmen dann zwar einen Teil der Kosten, sparen aber meistens mehr an Beiträgen ein. Bei einem schweren Unfall mit Zahn- und Kieferverletzungen können bei einem derartigen Tarif allerdings sehr hohe Kosten zu Ihren Lasten verbleiben.
4. Lassen Sie bei Kindern bis zum vierten Geburtstag den Zahntarif weg. In den ersten vier Lebensjahren treten keine Zahnkosten auf. Achten Sie bei Neugeborenen darauf, dass durch die Versicherungsunternehmen nicht der Zahntarif einfach mit eingeschlossen wird.
5. Versichern Sie ein Krankenhaustagegeld nur, wenn neben der Absicherung von Krankenhaus- und Arztkosten und neben einem eventuellen Tagegeld durch den Aufenthalt im Krankenhaus tatsächlich auch ein zusätzlicher Geldbedarf entstehen könnte.
6. Von den Versicherungsunternehmen, die den entsprechenden Versicherungsschutz bieten, wählen Sie dann – gegebenenfalls nach Krankheitskosten und Tagegeld getrennt – das oder die Unternehmen mit dem niedrigsten Beitrag aus.
7. Prüfen Sie nun, ob Sie sich gegebenenfalls weiteren Komfort leisten können. Das ist eine Frage des Geldbeutels und der Gesamtversorgung – inwieweit z. B. in anderen Bereichen Beitragsaufwendung
gen wichtiger wären (damit Sie nicht im Krankenhaus im Luxus behandelt werden, dieses dann aber als Invalide in Armut verlassen).
8. Haben Sie für die Versicherung von höheren Leistungen und mehr Komfort im Krankheitsfall noch verfügbares Geld, dann wählen Sie – wie unter Ziffer I und 2 beschrieben – von den entsprechenden Angeboten wiederum das mit den niedrigsten Beiträgen aus.
Vorsicht bei der Vermittlung privater Krankenversicherungen!
Haben Sie die nach Ihrer Meinung günstigste Kombination anhand einer eigenen Beitrags- und Leistungsübersicht gefunden, dann ist auch die Vermittlung privater Krankenversicherungen ein Problem. Krankenversicherungen werden oft über Einfirmenvertreter anderer Konzern-Gesellschaften abgeschlossen; denn viele Krankenversicherungsunternehmen beschäftigen nur wenige oder gar keine eigenen Vertreter. Viele der bekannten Versicherungsgesellschaften haben dagegen viele Vertreter, aber keine eigene Krankenversicherung. Wer sich seinen Krankenversicherungsschutz nach einer Beitrags und Leistungsübersicht zusammengestellt hat, braucht oft Vermittler mehrerer Gesellschaften, weil die Aufteilung der Krankenversicherung nach Personen und Tarifen auf mehrere Unternehmen angebracht ist. Man kann sich aber auch – mit großer Vorsicht – an einen Makler wenden oder direkt an die einzelnen Gesellschaften, deren Geschäftsstellen-Adressen dem Telefon- oder Branchenfernsprechbuch zu entnehmen sind.
Außerdem finden Sie Adressen von FAIR-sicherungsläden, die nicht an ein Unternehmen gebunden sind, im Internet unter fairsicherungslaeden*de
Bei der Vermittlung einer Krankenversicherung kommt noch einmal das Vertreterproblem hoch; denn der Vermittler wird vielleicht versuchen, höhere Leistungen und höhere Beiträge zu verkaufen. Das geschieht oft im Bereich der Selbstbeteiligung im ambulanten Bereich, die jeder so hoch wie möglich vereinbaren sollte, weil er erfahrungsgemäß mehr Geld einsparen kann, als die Selbstzahlung von Heilkosten aus der eigenen Tasche ausmacht. Aber die niedrige Prämie vermasselt dem Vertreter eine hohe Provision, die von der Beitragshöhe abhängt. Ein Trick von Vermittlern ist deshalb der vermeintliche Ratschlag, zunächst einmal testweise die Selbstbeteiligung auszuschließen und die dafür höheren Beiträge zu zahlen. Man könne den Vertrag später ja immer noch ändern. Oder der zuerst angesprochene Vermittler rät von einer Aufteilung auf mehrere Gesellschaften ab.
Das Problem ist hier wieder einmal, Vertretergeschwätz von wirklicher Beratung zu trennen; denn die Gegenargumente des Vermittlers zu den laienhaften Entscheidungen des Verbrauchers können durchaus berechtigt sein. Doch sollte sich hier keiner auf Anhieb von seinen eigenen Überlegungen abbringen lassen und gleich etwas unterschreiben. Die schriftlichen Gegenangebote sollten auf jeden Fall direkt vom Versicherungsunternehmen kommen und noch einmal einer neutralen Stelle oder einem Konkurrenzunternehmen zur Prüfung und schriftlichen (!) Stellungnahme vorgelegt werden. Wer dann wiederum durch einen Vertreter besucht wird, kann sicher sein, dass sich das Unternehmen um eine konkrete Antwort drücken will. In einer solchen Situation ist jedes Gespräch mit einem Vertreter reine Zeitverschwendung.