Pflegegeld nach Stufe 3
Ein sechsjähriges Mädchen, das wegen eines Lungendefektes künstlich beatmet und ernährt werden muss, bekommt kein Pflegegeld der höchsten Stufe 3 für Schwerstpflegebedürftige. Das Kasseler Bundessozialgericht (BSG) hat die Klage der Eltern auf monatliches Pflegegeld von damals 1.300 EURO in einem Urteil zurückgewiesen. Nach dieser Entscheidung steht dem Kind nur Pflegegeld der Stufe 2 in Höhe von damals 800 EURO monatlich zu.
Bei dem geistig normalen Mädchen fehlen die Lungenbläschen. Es muss ständig mit Hilfe eines Sauerstoffgerätes beatmet und über eine Nasensonde ernährt werden. Die Mutter muss das Sauerstoffgerät ihrer Tochter auch nachts mehrmals überprüfen. Die Sechsjährige leidet außerdem an einer Neurodermitis.
Pflegegeld der höchsten Stufe wird gewährt, wenn die tägliche Grundpflege mindestens vier Stunden in Anspruch nimmt. Im Sinne der Pflegeversicherung seien bei dem Kind aber nur drei Stunden am Tag notwendig, entschied das Gericht. Bei der täglichen Pflegezeit könne die Versorgung der Klägerin mit Sauerstoff nicht mitgerechnet werden, denn die „isolierte Behandlungspflege“ als Folge einer Krankheit werde nach dem Willen des Gesetzgebers von der Pflegeversicherung nicht abgedeckt. Auch die tägliche Krankengymnastik und Frühförderung des Kindes könnten als spezielle Maßnahmen der Rehabilitation nicht berücksichtigt werden.
(AZ: B 3 P 20/97 R)