Für ein kombiniertes Angebot aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz müssen Sie etwa 200 Euro jährlich auf den Tisch legen. Das ist viel Geld, wenn man bedenkt, dass zahlreiche Ausschlüsse Ihren Schutz einschränken und nur ein geringes Risiko besteht, dass hohe Anwalts- und Prozesskosten anfallen, die das eigene Budget deutlich überschreiten. Durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes kann Beitrag eingespart werden. Abweichungen von den Musterbedingungen führen zu unterschiedlichen Leistungen und Ausschlüssen. Einen wichtigen Unterschied kann es bei der Frage der Prüfung der Erfolgsaussichten geben und damit bei der Entscheidung, ob die Versicherung zahlt oder nicht. Wenn die Versicherung die Übernahme der Kosten ablehnt, kann der Versicherte verlangen, dass diese Entscheidung noch einmal überprüft wird. Dies kann entweder über einen Stichentscheid erfolgen. Dazu legt der für den Versicherungsnehmer tätige oder zu beauftragende Anwalt dar, warum seines Erachtens eine ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Die Auffassung des Anwalts ist für das Versicherungsunternehmen bindend. Weniger kundenfreundlich ist das Schieds-gutachterverfahren. Dabei entscheidet ein Schiedsgutachter, der von der Rechtsanwaltskammer bestimmt wird, ob die Klage erfolgversprechend ist oder nicht.
Angebote einholen
Wenn Sie ein Angebot einholen, sollten Sie in Ihrem Schreiben deutlich machen, für welche Bereiche Sie Rechtsschutz abschließen wollen, z. B.
> Verkehrs-Rechtsschutz
> Privat-/Berufs-Rechtsschutz
> Privat-/Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
> Grundstücks-/Miet-Rechtsschutz (als Eigentümer oder Mieter)
Bitten Sie um Zusendung von Informationsmaterial und Antrags-formularen. Erkundigen Sie sich nach der Versicherungssumme und Abweichungen von den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen. Klaren Sie, ob das Angebot für Sie wichtige Extras wie Schutz bei Anlegerklagen oder beim Widerspruchsverfahren bei Behörden enthält. Insbesondere bei folgenden Versicherungsgesellschaften neben dem BdV-Gruppenvertrag empfiehlt es sich, ein Angebot einzuholen:
• ASSTEI Sachversicherung AG (Tarif: Asstel RS (500.000)), DMB Rechtsschutz-Versicherung AG (Tarif: DMB EXPERT (unb.)), HDI Direkt Versicherung AG (Tarif: HDI Direkt RS (400.000)) Jurpartner Rechtsschutz-Versicherung AG (Tarif: Jurpartner RS (500.000)), LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a. G. (Tarif: LVM Plus (1.000.000)), Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG (Tarif: NRV RS (unb.)), RECHTSCHUTZ UNION (Tarif: RECHTSCHUTZ UNION TOP-Star (unb.))
→ Achten Sie beim Beitragsvergleich auf Sondertarife, beispielsweise für Beamte, Singles, Senioren.
→ Achten Sie auf nahtlosen Übergang bei Wechsel des Versicherungs-Unternehmens. In diesem Fall kann die vereinbarte Wartezeit oft entfallen.
→ Vergleichen Sie auch die Leistungen, vor allem wenn Sie schon ab-sehen können, dass gewisse Extras für Sie wichtig sind.
→ Bei gelegentlichen Auslandsaufenthalten sollten Sie darauf achten, das Ihr Vertrag weltweiten Deckungsschutz gewährt.
→ Der Versicherer sollte zudem die Folgeereignistheorie zum Gegenstand des Vertrages machen und nicht die Kausalereignistheorie. Nach der Folgeereignistheorie gilt derjenige Zeitpunkt als Eintritt des Versicherungsfalles, in dem das geschützte Rechtsgut beeinträchtigt wird.
Versicherungsfall
Weil die Rechtsschutzversicherung nur die Kosten übernimmt, wenn Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie den Versicherer frühzeitig informieren. Sie können den Sachverhalt selbst schildern und die Unterlagen beifügen. Alternativ können Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen Falls er den Fall für aussichtsreich ansieht, reicht er den Vorgang beim Versicherer ein und bittet um Kostendeckungszusage.
→ Lassen Sie sich vor Beginn eines Rechtsstreits von Ihrem Versicherungsunternehmen eine Zusage über die Kostenübernahme (Deckungszusage) geben. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Sie die Kosten aus eigener Tasche bestreifen müssen.
→ Klären Sie, dass der Anwalt maximal die gesetzlich festgelegten Honorarsätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet.
→ Bei der Suche nach einem spezialisierten Rechtsanwalt hilft nicht nur der Blick in die Gelben Seiten. Auskunft, erteilen auch die regionalen Anwaltskammern, der Deutsche Anwaltverein oder gewerbliche Suchdienste (vgl. der richtige Anwalt).
→ Halten Sie Fristen unbedingt ein, vor allem bei Bescheiden von Behörden oder Sozialversicherungen wie Krankenkassen, Kündigungsschutzklagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheiden sowie Strafbefehlen. Andernfalls werden die Bescheide rechtskräftig und Sie haben keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen.
→ Melden Sie Ihrem Versicherer wichtige Risikoveränderungen wie einen Kfz-Wechsel, einen Wechsel in eine selbstständige Tätigkeit oder Änderungen der Mieteinnahmen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden,