Grundlegender Schutz für Angehörige im Todesfall
Eine Risikolebensversicherung ist sehr wichtig, wenn Angehörige abgesichert werden sollen. Vor allem junge Familien mit kleinen Kindern und einem Haupternährer sollten auf diesen relativ günstigen Schutz keinesfalls verzichten. Eine Risikolebensversicherung sollte auch abgeschlossen werden, wenn ein hoher Kredit aufgenommen wird, der bei einem Todesfall von den Hinterbliebenen nicht allein abgezahlt werden kann. Hier empfiehlt sich jedoch eine so genannte Restschuldversicherung, bei der sich die Versicherungssumme entsprechend der Rückzahlungen kontinuierlich verringert.
Existenzsicherung für die Familie im Todesfall
Der Tod eines Partners, gar des Hauptverdieners, kann Familienangehörige in große finanzielle Bedrängnis bringen. Vor allem bei jungen Familien sind die Renten- und Versorgungsansprüche meist zu gering, um den Lebensunterhalt ausreichend zu bestreiten. Vermögen ist kaum vorhanden. Gleichzeitig bestehen oft hohe, langfristige Belastungen, sei es für die Abzahlung größerer Anschaffungen oder die Versorgung von Kindern. Aber auch bei nicht-verheirateten Paaren kann es für den überlebenden Partner finanziell eng werden. Denn von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keinen einzigen Cent und auch die Erbschaftssteuer schlägt zu, da die Freibeträge sehr gering sind. Falls dazu noch ein Kredit für größere Finanzierungen wie für ein Haus aufgenommen wurde, können die Angehörigen vor einem unbezahlbaren Schuldenberg stehen. Ein Verkauf ist dann oft unvermeidlich – womöglich unter Wert. Zur Trauer kommen dann der Verlust der Wohnung und hohe Restschulden. Zumindest sollte ein übereilter Verkauf der Immobilie vermieden werden. Hierfür sollte man eine Todesfallsumme vereinbaren, welche im Todesfall sicherstellt, dass die Kredittilgung mindestens für fünf Jahre fortgesetzt werden kann. Wer diese Finanznöte vermeiden will, sollte die Lücke mit einer Risikolebensversicherung schließen. Sie zahlt im Todesfall eine vereinbarte Kapitalsumme an die Hinterbliebenen. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob der Vertrag erst wenige Tage oder schon Jahrzehnte besteht. Weil die Risikolebensversicherung nur das Sterberisiko abdeckt, sind die Beiträge erschwinglich und in jedem Fall gut investiertes Geld.
Unterschiedliche Wege für unterschiedliche Zwecke
Die Absicherung kann erfolgen in Form
> einer Risikolebensversicherung bei Tod einer versicherten Person,
> der verbundenen Risikolebensversicherung auf das Leben von zwei Personen, einer Restschuldversicherung mit gleichmäßig fallender Versicherungssumme oder nach Tilgungsplan (für Kredite),
> einer Risikolebensversicherung in Kombination mit. einer Berufsunfähigkeitsversicherung (vgl. Berufsunfähigkeit).
Der Versicherungsnehmer ist oft identisch mit der versicherten Person. Das ist derjenige, bei dessen Tod die Versicherungssumme gezahlt wird, vielfach also der Hauptverdiener einer Familie. Bei unverheirateten Paaren ist dies keine gute Lösung. Der begünstigte Partner hat dann im Todesfall nur einen geringen Freibetrag und muss für den restlichen Betrag hohe Erbschaftssteuern zahlen. Tipp: Dies lässt sich umgehen, wenn dieser Bezugsberechtigte, der die Versicherungssumme erhalten soll, gleichzeitig den Vertrag als Versicherungsnehmer abschließt. Versicherte Person ist dann der andere Partner, bei dessen Tod die Zahlung erfolgt. Bei Paaren oder Geschäftspartnern, die sich gegenseitig für den Sterbefall absichern möchten, kommt eine verbundene Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung auf zwei Leben in Betracht. Die Versicherungssumme wird nur beim Tod des Partners ausbezahlt, der zuerst stirbt. Sie macht also Sinn, wenn danach keine weitere Absicherung für die Überlebenden benötigt wird, etwa weil keine Kinder zu versorgen sind. Die Kosten sind niedriger als für zwei Einzelpolicen. Bei eheähnlichen Gemeinschaften sind aber wegen der beschriebenen Erbsteuerproblematik zwei unabhängige Policen meist vorteilhafter. Eine spezielle Art der Risikolebensversicherung ist die Restschuldversicherung. Sie ist wichtig zur Absicherung von hohen Krediten und zwar immer dann, wenn der überlebende Partner die Tilgungslast nicht allein tragen kann. Bei einer Hausfinanzierung wird sie sogar oft von den Kreditgebern verlangt. Im Todesfall kann die Auszahlung aus der Restschuldversicherung für die noch ausstehenden Kreditschulden verwendet werden. Weil die noch zu zahlende Darlehenssumme durch die laufende Tilgung immer geringer wird, ist die Versicherungssumme nicht fest, sondern verringert sich mit der sinkenden Restschuld. Aus diesem Grund sind die Prämien auch niedriger.
Lassen Sie sich keine Kapitallebensversicherung aufschwatzen, wenn Sie nur das Todesfallrisiko versichern wollen. Die Kapitallebensversicherung bringt geringe Renditen und ist unnötig teuer. Die Kombination von Kapitallebensversicherung und Baufinanzierung birgt erhebliche Risiken. Außerdem gilt generell, dass Sie Risikoabsicherung und Sparen grundsätzlich trennen sollten.
Versorgungslücke ermitteln
Die notwendige Versicherungssumme hängt von Ihrer persönlichen finanziellen und familiären Situation ab. Sie müssen daher Ihre monatlichen Ausgaben berechnen und sie den Einnahmen gegenüberstellen, die Sie beim Tod der versicherten Person erwarten können. Sie gehen ähnlich vor wie bei der Ermittlung der Vorsorgelücke bei Berufsunfähigkeit. Bei den Ausgaben müssen Sie mindestens feste Posten wie Lebensunterhalt, Wohnen, Ausgaben für Unterhaltsberechtigte, Verpflichtungen wie Kredite, Versicherungen und die Vorsorge fürs Alter berücksichtigen. Kalkulieren Sie nicht zu knapp. Nicht nur unvorhergesehene größere Anschaffungen oder Reparaturen können ein Loch in die Kasse reißen. Auch ein paar Extras, seien es Hobbys, Reisen oder andere Herzenswünsche, sollten erfüllbar sein, ohne jeden Cent dreimal umdrehen zu müssen. Außerdem müssen Sie berücksichtigen, dass die Kaufkraft durch die Inflation sinkt. Auf der Einnahmenseite müssen Sie verbuchen, über welche Einkünfte, Renten- und Versorgungsansprüche die überlebenden Familienangehörigen verfügen. Dazu können gehören
> die große oder kleine Witwen /Witwerrente,
> eine Beamtenpension für Witwe/Witwer,
> betriebliche oder berufsständische Versorgungsansprüche für die Angehörigen,
> Halb- oder Vollwaisenrente (oder -geld) für alle Kinder,
> Arbeitseinkommen der Hinterbliebenen,
> weitere Einnahmen wie Mieten oder Kapitalerträge,
> Leistungen aus bereits bestehenden Lebens- und Unfallversicherungen (nur bei Unfalltod),
> Zahlungen der Berufsgenossenschaft (nur bei Tod durch Berufs-unfall/-krankheit),
> verwertbares Vermögen und Erbe.
Hinweis: Vermögenswerte wie Erbe oder Kapitalauszahlungen aus Versicherungen sollten Sie mit dem Faktor 0,004 multiplizieren, um die monatlich erzielbaren Einnahmen zu ermitteln. Wenn Sie das Kapital erst im höheren Alter einsetzen und auch aufzehren wollen, können Sie mit höheren Faktoren bis zu 0,006 rechnen. Die Differenz von Ausgaben und Einnahmen stellt Ihren monatlichen Vorsorgebedarf dar. Wenn bei einem Paar sowohl der Todesfall des Mannes wie auch der Frau abgesichert werden sollen, müssen Sie beide Versorgungslücken separat berechnen. Denn sie können unterschiedlich hoch ausfallen. Um die Versicherungssumme für die Risikolebensversicherung zu ermitteln, müssen junge Hinterbliebene mit Kindern diese monatliche Versorgungslücke mit 200 multiplizieren. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Multiplikator auf 240 erhöhen. Einzelne Experten empfehlen sogar das 300-fache des monatlichen Zusatzbedarfs. Im fortgeschrittenen Alter, wenn die Kinder schon größer sind und Vermögen angespart wurde, können Sie den Multiplikator auf bis zu 100 reduzieren. Auch die Laufzeit der Risikolebensversicherung müssen Sie individuell festlegen. Vielfach entspannt sich die Versorgungslage mit etwa 50 Jahren. Dann sind die Kinder selbstständig und die Versorgungsansprüche (wie z. B. gegenüber Sozialversicherungsträgern) und Ersparnisse sind gestiegen. Als Faustregel können Sie für den Ablauf der Versicherung also rund 25 Jahre nach der Geburt des jüngsten Kindes vorsehen oder ein Versicherungsende zwischen einem Alter von 50 bis 55 Jahren. Alternativ können Sie die Versicherungssumme an veränderte Lebensverhältnisse anpassen. Wer nur anfangs eine hohe Absicherung benötigt, kann eine günstigere Risikolebensversicherung mit fallender Summe abschließen. Sie können aber auch die Versicherungssumme senken oder den Vertrag kündigen, sobald der Vorsorgeschutz nicht mehr oder nur in verringertem Umfang benötigt wird.
→ Eine Verringerung der Versicherungssumme ist jederzeit problemlos möglich.
→ Achten Sie auf eine Nachversicherungsgarantie. Dann können Sie die Todesfallsumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, wenn sich Ihre Lebensverhältnisse ändern, z. B. durch Heirat, Geburt, Haus- oder Wohnungskauf, Fxistenzgründung. Anderenfalls ist eine positive Gesundheitsprüfung Voraussetzung für eine Aufstockung.
Die Beitragshöhe entscheidet
Die Leistungen der Risikolebensversicherer unterscheiden sich kaum. Die Beitragshöhe ist daher das wesentliche Entscheidungskriterium. Was sich simpel anhört, ist in der Praxis leider nicht ganz so einfach. Der Beitrag für die Versicherung hängt wesentlich von der durchschnittlichen Lebenserwartung ab. Wer eine höhere Lebenserwartung hat, zahlt weniger. Frauen und Nichtraucher versichern sich daher günstiger, für Ältere ist der Vertragsabschluss teurer. Bei einigen Gesellschaften werden weitere Kriterien wie der Beruf, Übergewicht oder gefährliche Hobbys mit berücksichtigt. Außerdem werden häufig Tarif- bzw. Bruttobeiträge einerseits und Zahl- bzw. Nettobeiträge andererseits unterschieden. Hintergrund ist eine vorsichtige Kalkulation der Beiträge. Damit soll sichergestellt werden, dass selbst bei einem schlechten Sterblichkeitsverlauf alle vereinbarten Leistungen erbracht werden können. Auch bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet das Unternehmen daher Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse, wenn es weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese Überschüsse kommen dem Versicherungsnehmer entweder als Bonus im Todesfall oder als Beitragsverrechnung zu Gute. Bei einer günstigeren Entwicklung müssen mindestens 90 Prozent der Überschüsse an die Kunden weitergegeben werden. Das kann auf unterschiedliche Weise geschehen:
> Beim Beitragsnachlass, auch unter Bezeichnungen wie Sofortrabatt oder -gutschrift, wird der Überschuss auf den Beitrag angerechnet. Aktuell zahlen Sie daher nur einen oft deutlich niedrigeren Nettobeitrag. Dieser Rabatt schwankt allerdings je nach Geschäftsverlauf und ist keineswegs während der gesamten Laufzeit garantiert. Im Extremfall müssen Sie den Bruttobeitrag zahlen. Diese Variante ist in den meisten Fällen empfehlenswert.
> Alternativ können die Überschüsse genutzt werden, um beim Bonussystem die Versicherungssumme zu erhöhen.
> Als dritte Variante werden die Überschüsse verzinst und bei Vertragsende ausgezahlt. Die Rendite ist allerdings relativ niedrig.
Den Tabellen auf der nächsten Seite können Sie die jährlichen Bei¬tragshöhen entnehmen, die Sie für eine Todesfallsumme von 100.000 Euro einplanen müssen:
→ Fragen nach Ihrer Gesundheit oder ob Sie Raucher sind, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Anderenfalls kann es passieren, dass das Versicherungsunternehmen im Todesfall nur eine redu¬zierte Summe auszahlt oder Ihre Angehörigen ganz leer ausgehen (vgl. Angebote einholen und vergleichen).
Jahresbeiträge (Zahlbeiträge) Versicherungssumme 100.000 €, Nichtraucher/in | ||||||||
Männer bis Alter | Frauen bis Alter | |||||||
Eintrittsalter | 50 | 55 | 60 | 65 | 50 | 55 | 60 | 65 |
20 | 59 | 74 | 95 | 125 | 40 | 47 | 59 | 76 |
25 | 67 | 79 | 105 | 140 | 47 | 54 | 67 | 88 |
30 | 75 | 93 | 118 | 159 | 53 | 64 | 78 | 101 |
35 | 85 | 108 | 138 | 177 | 61 | 75 | 93 | 116 |
40 | 100 | 129 | 168 | 211 | 72 | 86 | 108 | 139 |
45 | 120 | 158 | 203 | 260 | 82 | 100 | 126 | 164 |
50 | 197 | 253 | 323 | 120 | 152 | 198 | ||
55 | 308 | 403 | 188 | 241 | ||||
60 | 502 | 297 |
Jahresbeiträge (Zahlbeiträge) Versicherungssumme 100.000 €, Raucher/in | ||||||||
Männer bis Alter | Frauen bis Alter | |||||||
Eintrittsalter | 50 | 55 | 60 | 65 | 50 | 55 | 60 | 65 |
20 | 100 | 152 | 194 | 252 | 64 | 82 | 102 | 130 |
25 | 115 | 150 | 217 | 287 | 76 | 89 | 128 | 160 |
30 | 137 | 156 | 229 | 331 | 85 | 102 | 133 | 184 |
35 | 157 | 198 | 246 | 361 | 98 | 118 | 140 | 214 |
40 | 188 | 237 | 293 | 360 | 115 | 139 | 164 | 194 |
45 | 227 | 287 | 353 | 430 | 136 | 164 | 193 | 227 |
50 | 355 | 429 | 519 | 196 | 227 | 265 | ||
55 | 514 | 620 | 262 | 307 | ||||
60 | 742 | 358 |
Günstige Anbieter
Angebote für eine Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung sollten Sie bei folgenden Anbietern einholen:
• ASSTEL, Cosmos, Dialog, EUROPA, Hannoversche Leben (BdV-Kollektivvertrag), HUK-COBURG/HUK24, InterRisk, KarsladtQueIle Versicherungen, Legal & General, ONTOS, WGV
Machen Sie in Ihrem Schreiben zur Angebotseinholung folgende Angaben:
> Höhe der gewünschten Todesfall-Summe,
> Geburtsdatum, Beruf,
> Raucher oder Nichtraucher,
> die gewünschte Vertragsdauer,
> erwähnen Sie, wenn Sie in Beruf oder Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt sind.
Im Todesfall
Melden Sie den Tod der versicherten Person unverzüglich telefonisch, per Fax, per E-Mail oder schriftlich dem Versicherungsunternehmen und reichen folgende Unterlagen ein:
> Versicherungsschein,
> Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie),
> ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache, Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt hat.