a) Sicherheit
Für die Absicherung der Ansprüche existieren grundsätzlich folgende Sicherungsinstrumente:
• Sicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)
Der Pensions-Sicherungs-Verein wurde 1974 vom Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und dem Verein deutscher Lebensversicherer gegründet mit dem Zweck, die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung zu sichern.
Durch den PSV werden die Verpflichtungen aus einer Direktzusage abgesichert, wenn der Arbeitgeber insolvent wird. Eine Direktversicherung ist ebenfalls beim PSV abzusichern, solange für den Arbeitnehmer kein unwiderrufliches Bezugsrecht besteht. •
• Sicherung durch die Anlagebeschränkungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
Betriebsrentenbeiträge, die in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht fließen, entziehen sich dem Zugriff des Arbeitgebers, so dass hier die Sicherung beim Anlageinstitut ansetzen muss. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert, ob die Anlagevorschriften des VAG eingehalten wurden.
Das gilt auch für den rückgedeckten Teil von Unterstützungskassen und die Überschüsse von Pensionsfonds. Versicherungsgesellschaften sind zusätzlich über die Auffanggesellschaft Protektor abgesichert.
• Sicherung durch den PSV und die Versicherungsaufsicht Unterstützungskassen und Pensionsfonds werden zu bestimmten Teilen durch den PSV und zu anderen Teilen durch die Versicherungsaufsicht abgesichert.
b) Unverfallbarkeit und Portabilität (Mitnahmemöglichkeit)
Finanziert der Arbeitnehmer die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, gelten besonders strenge Sicherheitsvorschriften:
• Die Anwartschaften sind von Anfang an unverfallbar.
• Sie bleiben bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten.
• Der Arbeitnehmer muss das Recht haben, wenn er ausscheidet, die unverfallbar gewordene Anwartschaften mit eigenen Mitteln fortzuführen oder auf einen neuen Arbeitgeber übertragen zu lassen (Portabilität), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
• Eine vom Arbeitnehmer finanzierte Direktversicherung darf vom Arbeitgeber weder verpfändet, abgetreten oder beliehen werden.
• Erwirtschaftete Überschüsse dürfen nur zur Leistungsverbesserung verwendet werden, müssen also wieder investiert werden.
Finanziert der Arbeitgeber Teile der Betriebsrente (auch zusätzlich zur Entgeltumwandlung) oder die ganze Betriebsrente (also ohne Entgeltumwandlung), gelten Unverfallbarkeitsfristen.
Für Betriebsrenten, die nach dem 1. Januar 2001 zugesagt wurden, gilt:
• Der Arbeitnehmer muss mindestens 30 Jahre alt sein und
• die Zusage muss seit 5 Jahren bestehen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Anspruch unverfallbar, und es gelten die
Regelungen zur Portabilität..
Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente)
Das Ehepaar Lück möchte sich bei Ihnen über die Riester-Rente informieren. Mark Lück, geb. 15. Juli 1974 ist kaufmännischer Angestellter in einer Großhandlung. Er verdient 26000,00€ brutto im Jahr. Sein Frau Martina, geb. 21. Nov. 1974, ist zurzeit arbeitslos. Das Ehepaar hat zwei Kinder im Alter von 7 und 3 Jahren. Susanne Lück macht sich aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit Sorgen um ihre Altersversorgung. Mark Lück hat im Betrieb von der Möglichkeit einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge gehört.
• Arbeitsauftrag
Erläutern Sie dem Ehepaar Lück die Möglichkeit einer staatlichen Förderung im Rahmen der Riester-Rente. Prüfen Sie, ob das Ehepaar Lück zum geförderten Personenkreis gehört und ermitteln Sie den Mindesteigenbeitrag sowie die Höhe der Zulagen, wenn die Sparleistungen im Jahr 2009 beginnen sollen.
Boris Molls, ledig, keine Kinder, hatte im Jahr 2008 ein sozialversicherungspflichtiges Jahreseinkommen von 50 000,00€. Er zahlt im Jahr 2009 400,00€ in einen Altervorsorgevertrag.
Welche Zulage erhält er?
Herr Frey ist alleinstehend. Er hatte im Jahr 2008 ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von 60 000,00€. Er zahlt im Jahr 2009 auf einen Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) 2 100,00€ ein. Sein Grenzsteuersatz beträgt 40%.
a) Erläutern Sie für den vorliegenden Fall, wie die staatliche Förderung der Altersvorsorge erfolgt.
b) Ermitteln Sie den Betrag der staatlichen Förderung von Herrn Frey für das Jahr 2009.
Am Nachmittag betritt eine Frau das Agenturbüro, die bisher noch nicht als Kundin registriert ist. Sie hat im Schaufernster der Agentur das Werbeplakat gesehen Sorgen Sie jetzt für Ihr Alter vor und sichern Sie sich die staatliche Förderung der Riester-Rente. Wir beraten Sie gerne unverbindlich!
a) Welche Informationen werden Sie grundsätzlich zunächst von der Kundin erbitten, um sie fachgerecht beraten zu können?
b) Ihre Befragung hat ergeben, dass die Interessentin zum begünstigten Personenkreis zählt, dass sie 2 minderjährige Kinder hat und geschieden ist. Stellen Sie stichwortartig zusammen, welche inhaltlichen Punkte im Rahmen des weiteren Beratungsgesprächs unbedingt angesprochen werden müssen. Gehen Sie davon aus, dass die Interessentin keinerlei Kenntnisse über die Riester-Rente hat.
Betriebliche Altersversorgung
Die Firma Müller OHG ist ein mittelständisches Unternehmen der Eisen verarbeitenden Industrie. In letzter Zeit musste die Firma bei Einstellungsgesprächen erfahren, dass es immer schwieriger wird, Fach- und Führungskräfte zu gewinnen, wenn zwar die Gehaltsvorstellung erfüllt, eine betriebliche Altersversorgung aber nicht geboten werden kann. Man beschließt daher, sich von einem versierten Versicherungsfachmann über die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung beraten zu lassen. Der für solche Beratungen im Außendienst tätige Spezialist bietet Ihnen an, ihn zu begleiten, und schlägt vor dass Sie sich durch Beantwortung nachstehender Fragen auf das Beratungsgespräch vorbereiten. Informieren Sie sich im Lehrbuch und in einschlägigen Druckstücken Ihrer Versicherungsgesellschaft.
• Fragestellungen
a) Welche Durchführungswege werden für die betriebliche Altersversorgung grundsätzlich unterschieden?
b) Was verbirgt sich hinter der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung?
c) Welcher Mindestbeitrag und welcher Höchstbeitrag gilt im Jahr 2007 bei einer Entgeltumwandlung und wie werden diese Beträge berechnet?
d) Welche Vorteile hinsichtlich Steuern und Sozialabgaben bietet die Gehaltsumwandlung dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber?
e) Wer sind die Vertragspartner bei einer Direktversicherung durch Entgeltumwandlung?
f) Was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten?
g) Durch welche Maßnahmen sind die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers bei einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung gesichert?
Was versteht man unter einer Direktzusage und wie wirkt sie sich steuerlich für den Arbeitgeber aus?
Welche Funktion hat der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)?
Was versteht man unter Portabilität?
Rückdeckungsversicherung
Rückdeckungsversicherung
a) Worin besteht der Zweck einer Rückdeckungsversicherung?
b) Beschreiben Sie die Vertragsgestaltung bei einer Rückdeckungsversicherung. Was versteht man unter einer Key-man-Versicherung?