Verkehrs- Rechtsschutz
Versicherungsschutz wird dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Insasse aller bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen Fahrzeuge und als Fahrer von Fahrzeugen gewährt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen der auf den Versicherungsnehmer zu-gelassenen Fahrzeuge.
Fahrzeug-Rechtsschutz
Versicherungsschutz wird nur für ein im Versicherungsschein berechnetes Fahrzeug dem Eigentümer, Halter, Mieter, Entleiher sowie dem berechtigten Fahrer und den berechtigten Insassen gewährt.
Fahrer-Rechtsschutz
Versicherungsschutz wird dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge gewährt.
Familien-/Privat-/Berufs-Rechtsschutz
Versicherungsschutz wird dem Versicherungsnehmer, dessen Ehegatten (oder – wenn in der Police benannt – Lebenspartner), den minderjährigen Kindern sowie den unverheirateten volljährigen Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, wenn sich Letztere zumindest überwiegend in Schul- oder Berufsausbildung befinden, jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die um 30 bis 40 Prozent höheren Beiträge für den Privatrechtsschutz von Selbstständigen ergeben sich auf Grund von Statistiken, wonach Selbstständige im Privatbereich prozessfreudiger sind als Nichtselbstständige.
Familien-/Privat-/Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und dessen Ehegatten (oder – wenn in der Police benannt – Lebenspartner), wenn und solange diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben. Als selbstständig gilt eine Tätigkeit nicht, wenn diese nur nebenberuflich ausgeübt und hierdurch ein Gesamtumsatz von höchstens 6000 Euro je Kalenderjahr erzielt wird (beim Bund der Versicherten bis 12000 Euro). Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die mit dieser nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Mitversichert sind die minderjährigen Kinder. Außerhalb des Fahrzeugbereiches sind die unverheirateten, volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres ebenfalls mitversichert, jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Für den Versicherungsnehmer, dessen Ehegatten und die minderjährigen Kinder umfasst der Versicherungsschutz auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ihrer Eigenschaft als Fahrer, Insasse und Erwerber von Fahrzeugen sowie als Halter aller bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf sie zugelassenen Fahrzeuge. Für die auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehegatten oder die minderjährigen Kinder zugelassenen Fahrzeuge erstreckt sich der Versicherungsschutz auf alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen.
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
Versicherungsschutz wird dem Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten gewährt. Der Versicherungsschutz für Wohnungseigentümer erstreckt sich auch auf Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Die Rechtschutzversicherung gewährt Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die in Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres eintreten, soweit für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers der Gerichtsstand in diesem Gebiet gegeben ist. Nach neuen Bedingungen gilt der Versicherungsschutz weltweit, in der Regel aber nur für bis zu sechs Wochen und nur bis zu 25000 Euro.
Rechtsschutzversicherung Zirka-Jahresbeiträge in Euro, Privat-Rechtsschutz nur für Nichtselbstständige, alle Angaben stark gerundet
Gesell- chaft | Vers.- summe € | SB € | Ver kehr | Privat Beruf | Privat Beruf Verkehr | Miet- RS | Ver- miet- RS** |
MV* | 500000 | 500 | 19 | 30 | 50 | 16 | 1,7% |
Auxilia | unbegr. | 125 | 39 | 87 | 1 10 | 38 | 115 |
Wurtt. Gem.Vers. | 150000 | 100 | 36 | 69 | 1 18 | 31 | 2,5% |
MUK 24 | 150000 | 150 | 40 | – | 1 10 | – | – |
Madien | 250000 | 100 | 45 | 88 | 1 16 | 36 | 3% |
MUK-Coburg | 150000 | 100 | 45 | 105 | 153 | 39 | 3 % |
Dt Allgemeine | 150000 | 150 | 46 | 100 | 145 | 40 | – |
Badische | 150000 | 100 | 50 | 100 | 140 | 37 | – |
Debeka | 150000 | 100 | 47 | 110 | 155 | 41 | 85 |
DEVK | 160000 | 100 | 50 | 100 | 155 | 36 | 100 |
HDI | 150000 | 150 | 50 | 101 | 165 | 37 | 3,7% |
ADAC | 150000 | ohne | 50 | – | – | – | – |
VHV | 150000 | 150 | 58 | 97 | 166 | 37 | 3,7% |
Itzehoer | 150000 | 100 | 60 | 103 | 180 | 42 | 3 % |
• nur für Mitglieder des Bundes der Versicherten; Beiträge einschließlich Steuern und Inkassogebühren
*• Prozentangaben beziehen sich auf die Jahres-Brutto-Mieteinnahme = Nettomiete + Umlagen für ein Jahr.
Besonderheiten:
ADAC: nur für Mitglieder des ADAC
Auxilia: nur für Mitglieder des KS Automobilclubs
Debeka: Berufs- + Vermieter-RS mit 250 Euro Selbstbeteiligung
Hohe Jahresbeiträge (im Einzelfall bis zu 350 Euro bei Angeboten für den Privat-, Familien-, Berufs-, Steuer-, Verkehrs- und Miet-Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung) verlangen z. B.: Allianz, Advocard, Hamburg-Mannheimer, Albingia, ARAC, DAS, Karlsruher, Mecklenburgische, Roland, Rechtsschutz Union, Württembergische und in schöner Einmütigkeit fast alle anderen Gesellschaften (wobei die DEURAG für die gleichen Beiträge eine unbegrenzte Deckung bietet).
Auch hier gibt es für Beamte von fast allen Anbietern um etwa 20 Prozent günstigere Beiträge und besonders für bestimmte Berufsgruppen günstige Spezialversicherungsunternehmen (z. B. Bruderhilfe). Günstige Anbieter für Vermieter-Rechtsschutz: HDI, Deutsche Allgemeine (etwa drei Prozent der Bruttojahresmiete), DEVK, WGV; Spezialversicherer Bruderhilfe.
Die Rechtsschutzversicherung ist eine der weniger wichtigen Versicherungen. Viel wichtiger sind:
• Haftpflichtversicherungen (Kfz- und Privathaftpflichtversicherung)
• Berufsunfähigkeitsversicherung (in ausreichender Höhe!)
• Risiko-Lebensversicherung (bei einer Familie mit Kindern – in ausreichender Höhe!)
• Unfallversicherung (für die ganze Familie)
• Krankentagegeldversicherung (für Hochverdienende und Selbstständige)
• Hausratversicherung (für Wohnungsinhaber)
• Wohngebäudeversicherung (für Hausbesitzer)
Erst wenn diese Versicherungen – bei entsprechendem Bedarf und in ausreichender Höhe – abgeschlossen sind und dann noch Geld verfügbar ist, könnte man eine Rechtsschutzversicherung mit geringst möglichem Beitrag – also mit hoher Selbstbeteiligung – abschließen.