• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Informationspflichten des Versicherers verstehen

Im vorhergehenden Artikel wurde festgestellt, dass der Versicherungsvermittler dem VN bestimmte Informationen, die im Zusammenhang mit seiner Person bzw. Art und Umfang seiner Tätigkeit stehen, geben muss.
Auch der Versicherer ist verpflichtet, Informationen an den zukünftigen VN zu geben. Der Informationsumfang bestimmt sich nach der Informationspflichtenverordnung (WG-InfoV), die aufgrund der Ermächtigung in § 7 Absätze 2 und 3 VVG von den dort genannten Ministerien erlassen wurde. Geregelt werden die Informationspflichten bei der Vertragsanbahnung und während der Laufzeit des Vertrages.

Hinweis: Übergangsvorschriften zur neuen VVG-lnfoV
Bis zum 30. Juni 2008 können die in der Verordnung bestimmten Informationspflichten auch dadurch erfüllt werden, dass nach den Vorgaben des bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Rechts informiert wird.
Nach altem Recht ergibt sich die Informationspflicht des Versicherers aus § 10 a VAG in Verbindung mit der Anlage zum VAG unter Teil D, Artikel I und II und bei Fernabsatzverträgen aus § 48 b VVG a. F. Diese Regelungen sind inhaltlich unverändert in den Entwurf zur WG- InfoV eingeflossen. Neu sind insbesondere die Regelungen zur Information über die Abschluss-, Vertriebs- und sonstigen Kosten sowie die Pflicht zur Aushändigung eines Produktinformationsblattes. Hinsichtlich der Pflicht zur Kosteninformation in der Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Krankenversicherung sowie Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr und der Aushändigung eines Produktinformationsblattes tritt die Verordnung am 1. Juli 2008, im Übrigen am 1. Januar 2008 in Kraft.

a)Umfang der Informationspflichten
Die Informationspflichten des Versicherers im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung werden in der WG-InfoV wie folgt eingeteilt:
•Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
•Informationspflichten bei der Lebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
•Informationspflichten bei der Krankenversicherung
•Produktinformationsblatt
•Informationspflichten bei Telefongesprächen

Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Hierzu zählen insbesondere:
-Angaben zur Identität, Anschrift und Hauptgeschäftstätigkeit des VR, mit dem der Vertrag geschlossen werden soll,
-Angaben zu wesentlichen Merkmalen der Versicherungsleistung (z. B. geltende AVB und Tarifbestimmungen; Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung; Gesamtpreis der Versicherung, ggf. getrennt nach mehreren selbstständigen Versicherungsverträgen; Zahlungsweise, Beginn, Laufzeit der Versicherung, Bindefrist an den Antrag; Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts;
-Anschrift der Aufsichtsbehörde als mögliche Beschwerdestelle.

Informationspflichten bei der Lebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
Hierzu zählen insbesondere:
-Angaben zur Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Abschluss des Vertrages in Euro.
-Angaben zur Überschussbeteilung
-Angaben zur Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung.
-Allgemeine Angaben über die für die Versicherungsart geltende Steuerregelung
-Modellrechnungen i. S. von § 154 (1) VVG

Informationspflichten bei der Krankenversicherung
Hierzu zählen insbesondere:
-Angaben zur Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Abschluss des Vertrages in Euro.
-Angaben über die Auswirkungen steigender Krankheitskosten auf die zukünftige Beitragsentwicklung.
-Hinweise auf die Möglichkeiten zur Beitragsbegrenzung im Alter (z. B. Wechsel in den Standardtarif – ab 1. Jan. 2009 in den Basistarif).
-Hinweis, dass ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen ist und ein Wechsel innerhalb der PKV mit höheren Beiträgen verbunden sein kann.
-Übersicht über die vergangene Beitragsentwicklung (i. d. R. in den vorangehenden zehn Jahren).

Produktinformationsblatt
Der VR hat ein Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen, dass alle diejenige Information enthält, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Versicherungsvertrages von besonderer Bedeutung sind. Herausragend sind hierbei die Hinweise auf die vom VN zu beachtenden Obliegenheiten.

Informationspflichten bei Telefongesprächen
Bei telefonischem Kontakt muss der VR seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Kontaktes bereits zu Beginn eines jeden Gesprächs ausdrücklich offen legen. Ansonsten gelten für den telefonischen Kontakt eingeschränkte Informationspflichten.
Aufgrund seines Vertretungsverhältnisses muss auch der Versicherungsvertreter bei telefonischem Kontakt den dann geforderten Informationspflichten nachkommen.

b)Zeitpunkt der Erfüllung der Informationspflicht
Das VVG sieht vor, dass die Informationspflicht des Versicherers rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung durch den zukünftigen Versicherungsnehmer in Textform zu erfolgen hat.
Nach altem Recht wurden das Antragsmodell und das Policenmodell unterschieden.
Das Antragsmodell sah vor, dass dem Antragsteller bei Antragstellung die AVB und die weiteren gesetzlich vorgesehenen Informationen (Verbraucherinformationen) zu übergeben waren. Der VR war allerdings auch berechtigt, die genannten Informationen erst zusammen mit dem Versicherungsschein (Police) zu übersenden (sog. Policenmodell). Je nach Zeitpunkt der Übergabe und Art der Versicherung hatte der VN dann unter gewissen Voraussetzungen ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht.
Aufgrund der Rechtslage im neuen VVG unterscheidet die Praxis jetzt nach dem Antragsmodell und dem Invitatiomodell.

Mai 29, 2015gesundhe-admin
Versicherungsbeginn und Arten der VersicherungsbeginneVersicherte Kosten berechnen und verstehen
  Weitere Artikel  
 
Abschluss eines Versicherungsvertrages – Willenserklärungen
 
Niederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen – Rechtsformen von Versicherungsunternehmen
 
Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Rauszukommen aus überflüssigen oder teuren Rechtsschutzversicherungen – hilfreiche Information

    Sie haben bereits eine Rechtsschutzversicherung und meinen, dass diese unwichtig und überflüssig sei und Sie die Beiträge besser sparen oder für andere Versicherungen (Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Risiko-Lebensversicherung) ausgeben sollten. Oder […]

    Jun 16, 2016gesundhe-admin
  • Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag der privaten Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit

    Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag Beschäftigte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit und privat versichert sind, erhalten für sich und ihre Angehörigen von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. […]

    Aug 30, 2016gesundhe-admin
  • Internet, Beitrags- und Renditevergleiche – Versicherung abschließen Tipps

    Unter der Überschrift Gaukler am Bildschirm – Versicherungskunden lassen sich durch manipulierte Computerprogramme über den Tisch ziehen schrieb DIE ZEIT, dass Computerprogramme nicht automatisch Objektivität garantieren. Verbraucher sollten sich daher […]

    Jun 29, 2016gesundhe-admin
  • Versicherung für Hausrat in Ferien-, Wochenend-, Holz- oder Fertighäusern und Zweitwohnung

    Hausrat in Ferien- und Wochenendhäusern ist versicherbar bei Debeka (wenn die Hauptwohnung dort versichert ist), HUK-Coburg, Karlsruher, VHV Vereinigte Haftpflichtversicherung. Hausrat in (nicht massiven) Gebäuden der Bauartklasse III (Holzhäuser, Leichtbau-Fertighäuser) […]

    Jun 14, 2016gesundhe-admin
  • Welche Prämien muss ich doch zahlen – Vertragsabschluss Tipps

    Eine der Hauptpflichten des Versicherungsnehmers ist die fristgerechte Bezahlung des Versicherungsbeitrags. Die Versicherungsgesellschaften bieten im Gegenzug dafür den Versicherungsschutz. Beispiel: Prämienzahlung vergessen Ein dramatischer Fall, der in einer Sendung aufkam, […]

    Apr 4, 2016gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr