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Versicherungsvertrag für Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Bei den Personen unterscheidet man:

  • Natürliche Personen

Jeder Mensch ist eine natürliche Person und von der Vollendung der Geburt bis zum Tode rechtsfähig.

  • Juristische Personen

Hierbei handelt es sich um Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die von der Rechtsordnung als Personen behandelt werden. Ihre Rechtsfähigkeit beginnt mit der Gründung und endet mit der Auflösung.

Beispiel:
Eine Aktiengesellschaft wird durch Eintragung ins Handelsregister begründet und damit rechtsfähig. Juristische Personen sind insbesondere durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
-Sie handeln durch Organe, die mit natürlichen Personen besetzt sind.
-Sie tragen einen rechtlich geschützten Namen, unter dem sie klagen und verklagt werden können.

Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass man rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abgeben und entgegennehmen kann. Willenserklärungen sind auf einen Rechtserfolg gerichtet, indem ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden soll.

Beispiele:
Antrag auf Abschluss einer Versicherung
Änderung des Bezugsrechtes in der Lebensversicherung
Kündigung des Versicherungsvertrages

Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähig sind
–   Personen bis zum vollendeten 7. Lebensjahr,
–   dauernd Geisteskranke.

Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist deshalb in rechtlicher Hinsicht nichtig, damit er vor den Rechtsfolgen geschützt ist. Für ein§n Geschäftsunfähigen handelt der gesetzliche Vertreter (Eltern, Vormund).

Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschrankt geschäftsfähig sind
–   Personen vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

In diesen jungen Jahren macht der Mensch einen Reifeprozess durch, der mit Vollendung des 18. Lebensjahres in rechtlicher Hinsicht zur vollen Geschäftsfähigkeit führt. Aul diese volle Geschäftsfähigkeit soll er vorbereitet werden. Deshalb kann er in bestimmten I allen Willenserklärungen mit voller Rechtsgültigkeit abgeben, in anderen Fällen benötig! er die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Im folgenden Fällen sind die von einem beschränkt Geschäftsfähigen (Minderjährigen) abgegebenen Willenserklärungen für ein Rechtsgeschäft ohne eine weitere Zustimmung des gesetzlichen Vertreters rechtswirksam:

  • Rechtsgeschäfte, durch die der Minderjährige nur einen rechtlichen Vorteil erlangt.

Beispiel:
Der Patenonkel möchte seinem beschränkt geschäftsfähigen Neffen ein Fahrrad schenken. Die Annahme dieser Schenkung (Willenserklärung) führt zu keiner Verpflichtung sondern nur zu einem rechtlichen Vorteil. Die Schenkung eines Mofas könnte der Neffe im vorliegenden Beispiel nicht annehmen, da er dann Kraftfahrzeughalter und damit die Gefährdungshaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz übernehmen würde.

  • Verträge, die der Minderjährige mit Mitteln erfüllt, die ihm zur freien Verfügung oder zu diesem Zweck überlassen worden sind (Taschengeldparagraph).

Beispiel:
Von seinem Taschengeld kauft der Minderjährige eine Eintrittskarte für das Kino. Der Patenonkel schenkt seinem Neffen 100,00 € zum Geburtstag, die dieser für den Kauf von Musik-CDs verwendet.

  • Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäftes, so kann der Minderjährige alle solche Rechtsgeschäfte tätigen, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt.

Beispiel:
Im Betrieb muss ein defekter Elektroanschluss repariert werden. Der Minderjährige kann den Auftrag an einen Elektriker erteilen. Diese weitgehende Erlaubnis, wonach der Minderjährige wie ein voll Geschäftsfähiger handelt, wurde bei der Entwicklung des BGBs als notwendig angesehen, damit beispielweise beim frühen Tod des Vaters der Minderjährige im elterlichen Betrieb unterstützend tätig sein kann.

  • Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung, die Erfüllung oder die Aufhebung des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der damit einhergehenden Verpflichtungen betreffen.

Beispiel:

Der gesetzliche Vertreter gestattet, dass der Minderjährige in den Ferien in einem Lebensmittelmarkt aushilft. Der Minderjährige kann jetzt ein solches Arbeitsverhältnis eingehen und ggf. auch zu einem anderen Lebensmittelmarkt wechseln, wo er mehr verdienen kann. Er könnte aber beispielweise nicht in eine Kfz-Werkstatt wechseln.

Berufsausbildungsverhältnisse sind kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis und fallen daher nicht unter die Bestimmung des § 112 BGB. Aufgrund der Schulpflicht und einer ggf. anschließenden Berufsausbildung sind Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse bei Minderjährigen in der Regel nur bei Ungelernten und als Nebentätigkeiten anzutreffen. Für alle anderen Rechtsgeschäfte, als den vorbeschriebenen, bedarf ein Minderjähriger der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vor Eingehung des Rechtsgeschäftes durch den Minderjährigen heißt Einwilligung, die nachträgliche Zustimmung heißt Genehmigung. Schließt der Minderjährige ein zustimmungspflichtiges Rechtsgeschäft ohne Einwilligung ab, so ist dieses bis zur Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter schwebend unwirksam. Es wird durch die nachträgliche Zustimmung voll wirksam.

Beim Kredit- und Ratengeschäften sowie bei Verträgen, die länger als ein Jahr nach dem i Eintritt der Volljährigkeit fortdauern sollen, bedarf es noch der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Der letztgenannte Fall kann bei einem Versicherungsvertrag, bei dem der Minderjährige Versicherungsnehmer sein soll, zutreffen

Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres sein, soweit nicht wegen dauernder Geisteskrankheit Geschäftsunfähigkeit gegeben ist. Für einen Volljährigen, der körperlich, geistig oder seelisch behindert (also nicht geisteskrank) ist, kann vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt werden, um in den Bereichen für den Behinderten zu handeln, die dieser selbst nicht wahrnehmen kann. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird dadurch nicht berührt. Juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften) sind von ihrer Gründung bis zur Auflösung unbeschränkt geschäftsfähig.

Versicherungsverträge Rechts- und Geschäftsfähigkeit Test
Prüfen Sie, welche der folgenden Personen oder Institutionen juristische Personen sind:
a)Sportgemeinschaft Neukirchen/Hülchrath e.V.
b)Vorstandmitglied einer GmbH
c)Land Nordrhein-Westfalen
d)Deltamind GmbH
e)Richter beim Amtsgericht

Der 17-jährige Bernd Maaßen möchte in den Sommerferien nachmittags in einem Ausflugslokal als Aushilfe arbeiten. Die Eltern sind hiermit einverstanden. Kann er in den nachfolgenden Fällen eine rechtswirksame Willenserklärung ohne Zustimmung der Eltern abgeben?
a) Von der Vergütung und den Trinkgeldern möchte er das gebrauchte Mofa seines Freundes kaufen, um schneller an seine Arbeitsstelle zu kommen.
b) In dem Ausflugslokal kann er nach Dienstschluss ein Abendessen zum Selbstkostenpreis bekommen.
c) Ein Brauereivertreter bietet ihm an, gegen bessere Bezahlung in der Brauerei als Aushilfe bei der Flaschenprüfung zu arbeiten, da dort wegen der Ferienzeit dringend Hilfe benötigt wird.
d) Wegen Ausfall einer Kellnerin soll Bernd nach den Wünschen des Ausflugslokals nicht nachmittags sondern abends arbeiten.
e) Die Serviertätigkeit ist Bernd zu anstrengend, sodass er den Job aufgeben und stattdessen mit seinen Freunden ins Schwimmbad gehen will. Die Eltern sind der Auffassung, dass Arbeit nicht schade und sind deshalb nicht einverstanden.

Heike Ohlert, 17 Jahre, ist Auszubildende für den Ausbildungsberuf Kauffrau für Versicherungen und Finanzen. Angeregt durch die Ausbildungsinhalte möchte sie folgende Versicherungen abschließen und die Beiträge aus ihrer Ausbildungsvergütung bezahlen:
a) Auslandsreisegepäckversicherung für die Dauer ihres 3-wöchigen Sommerurlaubs auf Mallorca.
b) Unfallversicherung mit einjähriger Vertragsdauer und Verlängerungsklausel nach § 11 VVG (§ 8 VVG a. F.).
c) Risikolebensversicherung mit 10-jähriger Vertrags- und Beitragszahlungsdauer

Prüfen Sie, ob und ggf. welche Zustimmung erforderlich ist.

Apr 2, 2015gesundhe-admin
Versicherungsverträge mit Minderjährigen - hilfreiche Information
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