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Privat-Rechtsschutz für Selbstständige und Privat- bzw. Berufs- Rechtsschutz für Nichtselbstständige

a) Abgrenzung der beiden Vertragsarten
• Bei Ausübung selbstständiger Tätigkeiten mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6 000,00 € im Kalenderjahr ist Privat-Rechtsschutz für Selbstständige abzuschließen
(Privat-RS für Selbstständige/lt. Proximus-Tarif).
• Bei Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten bzw. selbstständiger Tätigkeiten mit einem Gesamtumsatz bis zu 6 000,00 € im Kalenderjahr kommt Privat- und
Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige in Betracht. Er ist der optimale Rechtsschutz für Nichtselbstständige ohne Führerschein und Auto (Kompakt-RS für
Nichtselbstständige ohne Verkehrs-RS/lt. Proximus-Tarif).

Erzielt der VN und/oder sein mitversicherter Lebenspartner aus selbstständigen Tätigkeiten mehr als 6 000,00 € Gesamtjahresumsatz, wandelt sich der Privat- bzw. Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige in einen Vertrag über Privatrechtsschutz für Selbstständige um. Entfällt hingegen beim VN und/oder seinem mitversicherten Lebenspartner jegliche selbstständige Tätigkeit oder vermindert sich der Gesamtjahresumsatz auf 6 000,00 € und weniger, vollzieht sich die Umwandlung umgekehrt.

b) Versicherte Personen
Neben dem VN sind mitversichert:
• der Ehegatte bzw. der im Versicherungsschein genannte nichteheliche Lebenspartner,
• die minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder),
• die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
c) Versicherte Leistungsarten (jeweils ohne Verkehrs-RS)
•Schadenersatz-Rechtsschutz
•Arbeits-Rechtsschutz nur als Arbeitnehmer

Wenn weder der VN noch eine mitversicherte Person berufstätig ist (z.B. Pensionäre), kann RS für Nichtberufstätige (Proximus-Tarif) beantragt werden (Privat -und Berufs-RS ohne Arbeits-RS).
•Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Wer keinen RS im Vertrags -und Sachenrecht wünscht, kann den Basis-RS ohne Verkehrs-RS für Nichtselbständige bzw. den Basis-RS für Selbstständige abschließen (Proximus-Tarif).
•Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
•Sozialgerichts-Rechtsschutz
•Straf-, Ordnungswidrigkeiten und Disziplinär- bzw. Standes-Rechtsschutz
•Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

d) Berufs-Rechtsschutz
Beide Vertragsarten umfassen den privaten und nur bei Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit (Arbeitnehmer) auch den beruflichen Bereich des Versicherten.

Beispiel:
Der Versicherte wird angezeigt, dass er als Bauvorarbeiter Unfallverhütungsvorschriften nicht beachtet habe. Im Rahmen des Strafrechtsschutzes übernimmt der VR jetzt auch die Verteidigungskosten im Ermittlungs- bzw. sich anschließenden Bußgeldverfahren. Risiken aus jeglicher selbstständiger Tätigkeit, auch wenn sie nur nebenberuflich ausgeübt wird, sind vom Berufs-Rechtsschutz in den o. a. Vertragsarten ausgeschlossen. Für solche Risiken wäre eine Berufs-Rechtsschutzversicherung für Selbstständige bzw. Firmen-Rechtsschutzversicherung gern. § 24 ARB 2005 abzuschließen.

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