Als gebräuchlichste Rechtsschutzkombination für die motorisierte Familie umfasst dieses Rechtsschutzpaket in einem Vertrag für die ganze Familie (Kompakt-RS lt. Proximus-Tarif):
• den Verkehrs-Rechtsschutz,
• den Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige.
Da der VN mit seiner Familie in der Regel zumindest auch Mieter oder Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung ist, bietet sich hier als Ergänzung zum Grundangebot der Wohnungs- und Grundstücks-RS an. Dieses Zusatzrisiko ist aber gesondert zu beantragen.
Besonderheiten: Verkehrs-RS
Versichert sind jetzt alle Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die auf den VN, seinen Ehegatten (namentlich benannten Lebenspartner) und die minderjährigen Kinder während der Vertragsdauer zugelassen sind (Familienfahrzeuge). Das Gleiche gilt für Kraftfahrzeuge, die auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen oder die von diesem Personenkreis als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug (zum vorübergehenden Gebrauch) gemietet sind.
Abgrenzung:
• Die Kraftfahrzeuge der volljährigen Kinder sind nicht mit eingeschlossen, sind also
gesondert zu versichern.
• Für sämtliche Familienmitglieder gilt: Eigene zulassungspflichtige Motorfahrzeuge
zu Wasser oder in der Luft müssen ebenfalls gesondert versichert werden.
Beispiel:
Der 17-jährige Sohn des VN wird auf einem Moped – zugelassen auf den Sohn bzw. geliehen von Dritten (Fahrer-RS) – von einem Autofahrer angefahren. Obwohl das Moped nicht auf den VN zugelassen ist, besteht Versicherungsschutz bei der Durchsetzung entsprechender Haftpflichtansprüche gegenüber dem Autofahrer, da der minderjährige Sohn grundsätzlich in vollem Umfang mitversichert ist.
Beitragsberechnung:
Die Erkenntnis, dass die von diesem Personenkreis gehaltenen Motorlandfahrzeuge – zu denken ist in erster Linie an Pkws und Kraftfahrräder – eine bestimmte Höchstzahl nicht überschreiten, macht hier sogar die Kalkulation eines günstigen Pauschalbeitrags ohne Beitragsberechnung pro Fahrzeug, also auch ohne Meldepflicht bei Neuzulassung, möglich.
Vertragsumwandlung:
• Haben der VN und/oder der mitversicherte Ehe-/Lebenspartner eine selbstständige
Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 6 000,00 € im letzten Kalenderjahr,
wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt der Umstände in einen
Verkehrs-Rechtsschutz – jedoch nur für die auf den VN zugelassenen oder auf seinen
Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge – und einen
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige um. A Haben der VN und mitversicherte Personen keine Kraftfahrzeuge mehr, kann der
VN verlangen, dass der Versicherungsschutz in einen Privat- und Berufs-RS für
Nichtselbständige gern. § 25 ARB umgewandelt wird. Dies tritt automatisch ein, wenn
außerdem keine Fahrerlaubnis mehr besteht, weder für den VN noch für
mitversicherte Personen.