Die Beitragsberechnung zur KH-Versicherung und zur Fahrzeugversicherung (Vollkasko bzw. Teilkasko) für Pkws erfolgt bei der Kundenberatung in der Praxis zunehmend unter Einsatz von Computern (Notebook oder Laptop), die ein Beratungsprogramm mit sämtlichen Tarifdaten bereithalten. Im Prinzip benötigt man nur noch Angaben zum Fahrzeughalter (Beruf, Wohnort, Tag der Ausstellung des Führerscheins) und bestimmte Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeugbrief oder -schein (Herstellernummer, Typschlüsselnummer, Tag der Erstzulassung).
Sofern ein Beratungsprogramm nicht zum Einsatz kommt, müssen folgende Unterlagen zur Verfügung stehen:
• Tarif für die KH-Versicherung
• Tarif für die Fahrzeugvoll- bzw. Fahrzeugteilversicherung
• ggf. Nachweis, dass die Tarifgruppe B oder A in der KH-Versicherung bzw. B in der
Fahrzeugvollversicherung angewendet werden kann
• Verzeichnis der amtlichen Kennzeichen mit den dazugehörigen Regionalklassen
• Typklassenverzeichnis
• Tabelle der Schadenfreiheitsklassen mit ihren jeweiligen Beitragssätzen in Prozent
• ggf. Tabelle der Rückstufung im Schadensfall
Hinweis:
Den nachstehenden Ausführungen liegt der Tarif zur Kraftfahrtversicherung und die Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung aus dem Bedingungswerk 1 Proximus Versicherung zugrunde.
Beitragsberechnungen
a) Beitragsberechnung für einen Pkw
Für die Beitragsberechnung sind folgende risikorelevante Angaben im Antrag auszuwerten
• Art des Fahrzeuges (hier: Pkw)
• Typklasse des Pkw
• Verwendung des Fahrzeuges (z. B. ohne Vermietung)
• Beruf/Branche des Antragstellers
• Wohnort bzw. Firmensitz des Antragstellers
• Zahl der • Dauer des Führescheinbesitzes
• Weitere Angaben, sofern der Tarif des jeweiligen VR Rabatte bzw. Zuschläge für
bestimmte Pkw-Risiken vorsieht
Hinweis:
Das im Bedingungswerk 1 Proximus Versicherung abgedruckte Typklassenverzeichnis ist hinsichtlich der Fahrzeugversicherung nicht konform mit den Typklassen nach Nr. 12 b und 12 c der Tarifbestimmungen und dem abgedruckten Tarif. Das Typklassenverzeichnis weist gegenüber den Tarifbestimmungen bei bestimmten Fahrzeugen die Typklassen 35 bis 40 aus.
Die nachstehenden Beispiele und Aufgaben wurden daher so gewählt, dass der daraus entstehende Konflikt nicht entsteht.
Situation (7. Fortsetzung)
Nachdem alle Tarifmerkmale erfasst und der Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes abgesprochen ist kann der Beitrag berechnet werden.
Thorsten Kallmann wünscht folgenden Versicherungsschutz:
• KH-Versicherung mit 100 Mio. € Deckung,
• Vollkasko mit 500,00 € Selbstbeteiligung,
• Teilkasko mit 150,00 € Selbstbeteiligung,
• Autoschutzbrief.
Es wird vierteljährliche Beitragszahlung gewünscht.
Lösung:
Pic 10
Pic 11
Erläuterungen:
1 Anhand der Angaben im Fahrzeugschein (Herstellernummer,
Typschlüsselnummer) wurde die Typklasse für die KH-Versicherung im
Typklassenverzeichnis festgestellt (hier: Typklasse 17).
Aufgrund seines Berufes ist der Fahrzeughalter in die Tarifgruppe R einzuordnen.
Anhand des Kennzeichens (hier: F für Frankfurt) wurde aus dem Verzeichnis der amtlichen Kennzeichen mit den Zuordnungen der Zulassungsbezirke zu den Regionalklassen die Regionalklasse des Zulassungsbezirks für die KH-Versicherung ermittelt (hier: Regionalklasse 7).
Aus dem KH-Tarif kann der 100%-Beitrag ohne Versicherungssteuer (VersSt) unter Typklasse 17, Regionalklasse 7 (R7) abgelesen werden (hier: 910,73 €). Dieser Beitrag schließt den Autoschutzbrief ein.
2 Aufgrund der Führerscheinregelung (gültige Fahrerlaubnis seit mindestens 3
Jahren) in TB Nr. 15 (7) 4 konnte die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF ½
mit einem Beitragssatz von 140% gemäß TB Nr. 19 erfolgen.
3 Zuerst wird der Zuschlag berechnet. Mehrere Zuschläge in Prozent könnten additiv
(also zusammengefasst) berechnet werden. Danach werden die Nachlässe additiv
berechnet.
4 Der 100 %-Beitrag zur Fahrzeugvollversicherung wird, analog dem Beitrag zur KH-
Versicherung, anhand der Typklasse (hier: Typklasse 19) und der Regionalklasse
(hier: Regionalklasse 6) für die Fahrzeugvollversicherung ermittelt. Bei der
Beitragsermittlung ist die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung
von 500,00 € und der Teilkaskoversicherung von 150,00 € zu beachten.
5 In SF V2 gilt ebenfalls ein Beitragssatz von 140 % (s. TB Nr. 19). Rabatt und
Zuschlag werden auch für die Fahrzeugversicherung gemäß den Tarifhinweisen
berechnet.
6 Auf den errechneten Jahresbeitrag wird der vierteljährliche Ratenzuschlag von 5 %
addiert und das Ergebnis dann durch 4 dividiert. Das Ergebnis stellt den
vierteljährlichen Beitrag ohne VersSt dar.
7 Die VersSt beträgt 19 % in der Kraftfahrtversicherung.
Ratenzuschläge:
Für 1/2 -jährliche Zahlungsweise wird ein Zuschlag von 3 %, bei ¼ jährlicher Zahlungsweise ein solcher von 5 % und bei 1/12 jährlicher Zahlungsweise ein solcher von 5 % erhoben (siehe Antragsformular im Bedingungswerk 1 Proximus Versicherung). Die monatliche Zahlung kann nur bei Lastschriftverfahren (LSV) vereinbart werden.
Zahlungsweise | 1/2 -jährlich | 1/4 -jährlich | 1/12-jährlich |
Ratenzuschlag | 3% | 5% | 5 % – LSV |
Unter folgenden Voraussetzungen kommt sogar eine Einstufung in die Klasse SF 2 infrage:
– Für den VN bzw. sein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender
Ehe-/Lebenspartner ist bereits ein Pkw bei demselben VR versichert.
– Dieser bestehende Vertrag ist bereits in SF 2 oder höher eingestuft.
– Die Laufzeit des Vertrages für den weiteren Pkw beträgt ein Jahr.
– Der weitere Pkw wird auf den VN bzw. sein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassen.
– Alle Nutzer des weiteren Pkw sind 23 Jahre oder älter,
b) Beitragsberechnung für ein Kraftrad
Beispiel:
Martin Heinze, Student, hat ein Kleinkraftrad (50 ccm) erworben. Er wünscht die unbegrenzte Haftpflichtdeckung über 100 Mio. € mit angebündelter Schutzbriefleistung sowie eine Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit jeweils 150,00 € Selbstbeteiligung.
Wie hoch ist der jährliche Beitrag bei Einstufung in die Klasse 0?
Lösung:
Haftpflicht + Schutzbrief
Jährlicher Beitrag (Klasse 0 = 100%, Wagniskennziffer 001) 159,52 € 1
Kaskoversicherung
Jährlicher Beitrag (Klasse 0 = 100%, Wagniskennziffer 001) 1213,31 € 2
Beitrag ohne VersSt 1372,83 €
+ 19% VersSt 260,84 €
Beitrag insgesamt 1633,67 €
Erläuterungen:
1 Für Krafträder gelten die Beiträge der Tarifgruppe N, sofern nicht eine andere
Tarifgruppe zugestanden werden kann
Nach TB Nr. 19 beträgt für Zweiräder der Beitragssatz 100 % in der Klasse 0.
2 Für die Fahrzeugversicherung gilt nach den TB ebenfalls die Tarifgruppe N und ein
Beitragssatz von 100 % in der Klasse 0.
c) Beitragsberechnung für ein Wohnmobil
Beispiel:
Martina Schmitz, Designerin, hat ein 5 Jahre altes Wohnmobil zum Preis von
15000,00 € erworben. Sie beantragt die Haftpflichtdeckung über 100 Mio. € mit angebündelter Schutzbriefleistung sowie eine Vollkaskoversicherung mit 150,00 € Selbstbeteiligung sowie eine Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Wie hoch ist der jährliche Beitrag bei Einstufung in die Klasse 0?
Lösung:
Haftpflicht + Schutzbrief
Jährlicher Beitrag (Klasse 0 = 100%, Wagniskennziffer 127) | 560,23 € 1 | |
Kaskoversicherung | ||
Ermittlung des Neuwertes | ||
15000,00 € – Faktor 1,9 | 28500,00 € 2 | |
3,910% von 28 500,00 € | 1114,35 € 3 | |
15 % Zuschlag für Teilkasko ohne Selbstbeteiligung | 167,15 € 4 | |
Beitrag ohne VersSt | 1281,50 € | |
+ 19 % VersSt | 243,49 € | |
Beitrag insgesamt | 1 524,99 € |
Erläuterungen:
1 Für Campingkraftfahrzeuge/Wohnmobile gelten die Beiträge der Tarifgruppe N,
sofern nicht eine andere Tarifgruppe zugestanden werden kann Nach TB Nr. 19
beträgt der Beitragssatz 100 % in der Klasse 0.
2 Grundlage für die Beitragsberechnung in der Kaskoversicherung ist der Neuwert.
Bei 5 Jahre alten Fahrzeugen ist hierfür der Kaufpreis mit dem Faktor 1,9 zu
multiplizieren.
3 Laut Tarif beträgt der Beitrag in der Kaskoversicherung 3,910 % vom Neuwert bei
einer Selbstbeteiligung von 150,00 € für Voll- und Teilkaskoschäden.
4 Da in der Teilkaskoversicherung keine Selbstbeteiligung gewünscht wird, ist lt. Tarif
ein Zuschlag von 15 % auf den Beitrag für Vollkasko einschl. Teilkasko mit
150,00 € Selbstbeteiligung zu erheben.