• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Teilungsabkommen für bestimmte Kraftfahrzeug- Haftpflichtschäden und Regress des Kaskoversicherers

Bei einer Vielzahl von KH-Schäden können andere Versicherungsunternehmen oder Sozialversicherungsträger neben den Geschädigten als Anspruchsteller auftreten.

Beispiel:
Die gesetzliche Krankenkasse hat die Kosten für die Heilbehandlung nach einem Verkehrsunfall gezahlt und kann als berechtigter Dritter hierfür die KH-Versicherung des Unfallverursachers in Anspruch nehmen.

Um die Schadenabwicklung zu vereinfachen, haben die Beteiligten sog. Schadenteilungsabkommen geschlossen. Es sind Rahmenverträge, die auf dem Grundgedanken beruhen, dass sich nach dem Gesetz der großen Zahl die Vor- und Nachteile für jedes einzelne Unternehmen bei der Menge der Schadenfälle ausgleichen. Als Rationalisierungsmaßnahme helfen sie, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und Kosten zu sparen. Als wichtigstes Teilungsabkommen ist das Musterabkommen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) mit den Krankenkassen zu nennen.

Regress des Kaskoversicherers
Ein Regress des Versicherers kann dann infrage kommen, wenn nicht der VN, sondern ein Dritter den Fahrzeugschaden verursacht hat und der VR dem VN gegenüber leistungspflichtig ist.

a) Regress gegenüber dem berechtigten Fahrer, Mieter oder Entleiher
Beispiel:
Ein Bekannter des VN, der dessen Fahrzeug ausgeliehen hat, fährt mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Autobahnausfahrt, verliert die Kontrolle über das Fahrzeug und schleudert gegen eine Leitplanke.

Grundsätzlich kann der VN den entstandenen Schaden vom Fahrer nach den Vorschriften über die Deliktshaftung ersetzt verlangen. Wendet sich der VN für die Schadenregulierung an den VR, so ist dieser ihm gegenüber leistungspflichtig. Soweit der VR den Schaden reguliert, geht der Haftpflichtanspruch des VN auf den VR kraft Gesetzes über (gesetzlicher Forderungsübergang lzt. WG a.F.) und bildet die rechtliche Grundlage für den evtl, möglichen Regress.

Regressansprüche des Versicherers können gegen den berechtigten Fahrer und andere in der Haftpflichtversicherung mitversicherte Personen sowie gegen den Mieter oder Entleiher aber nur geltend gemacht werden, wenn von ihnen der Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Die Regressmöglichkeit ist nicht gegeben, wenn der berechtigte Fahrer den Schaden durch einfache Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, da die einfache Fahrlässigkeit vom Versicherungsschutz erfasst wird. Auch gegenüber Personen, mit denen der VN, in häuslicher Gemeinschaft lebt, besteht keine Regressmöglichkeit, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

b) Regress gegenüber anderen Dritten
Beispiel:
Das Fahrzeug des VN wird durch eine mutwillige Handlung beschädigt. Der Verursacher kann ermittelt werden.

Der Regressanspruch des ersatzpflichtigen Versicherers gegenüber dem Täter richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des WG (Übergang von Ersatzansprüchen) und nicht nach § 15 (2) AKB, da ein außen stehender Dritter für den Schaden verantwortlich ist. Hierzu zählt auch der Unfallgegner oder der unberechtigte Fahrer (Dieb, Schwarzfahrer), da Letzterer keinen Versicherungsschutz aus der Fahrzeugversicherung genießt.

Besonderheit: Regressverzicht bei leichter Fahrlässigkeit eines Kfz-Mieters
Nach den AKB wird in der Kaskoversicherung der Mieter zum mitversicherten Dritten erklärt mit der Rechtsfolge, dass die Durchsetzung eines Regresses nach § 86 WG gegen den Mieter ausgeschlossen ist, wenn dieser den Versicherungsfall nur durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat.

Nov 6, 2015gesundhe-admin
Tarifierung und Versicherungsvertrag bei der KraftfahrtversicherungGesetzliche Regelungen bei Fondssparen – Geldanlagearten
  Weitere Artikel  
 
Sachstandsermittlung und Anspruchserfassung, Betrugsprüfung – Phasen der Schadensbearbeitung
 
Schadenregulierung und Sachverständigenverfahren – Phasen der Schadensbearbeitung
 
Test und Lernsituationen zu Schaden- und Leistungsmanagment
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Private Rentenversicherung – Rente, Sofortrente und dynamische Rente

    Die 123Versicherung-Redaktion erreichten 2007 immer mehr Briefe von Zuschauern mit nur einem Thema: Protest gegen eine immer geringere Monatsrente aus der abgeschlossenen privaten Rentenversicherung! Der Tenor war immer gleich: Damals […]

    Apr 5, 2017gesundhe-admin
  • Was man bei einer Unfallversicherung auf Dauer sparen kann – weitere Angebote

    Die Unfallversicherung ist eine Versicherungsart, an der sich manche Unternehmen dumm und dusselig verdienen. Der Bund der Versicherten (BdV) hat im Jahre 1996 einen Prozess wegen Wuchers begonnen, der dem […]

    Jun 16, 2016gesundhe-admin
  • Die Vollkaskoversicherung notwendig oder überflüssig – empfehlenswerte Information

    Rund zwei Drittel aller Personenwagen in der Bundesrepublik sind vollkaskoversichert. Leistung. Eine Vollkaskoversicherung ersetzt die gleichen Schäden wie die Teilkaskopolice, darüber hinaus aber auch Schäden, die durch das Verschulden des […]

    Okt 26, 2016gesundhe-admin
  • Die Formen der Hilfe UTVBA – Begutachtungsverfahren der Pflegeversicherung

    Hilfe UTVBA Weiter oben wurde beschrieben, dass es für die Zuerkennung einer Pflegestufe nur den Unterschied gibt: „Kann der Versicherte etwas selbst machen oder braucht er Hilfe?“ Dazwischen existieren keine […]

    Jan 20, 2018gesundhe-admin
  • Sonstige Hilfen der Krankenkassen – gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland

    Übernahme der Kosten für ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung sowie für die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln, jedoch nicht die Kosten für diese Mittel. Bei einer […]

    Aug 6, 2016gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr