a) Tarif Wohngebäude (Basis VGB 2005)
Der Tarif weist zunächst den Grundbeitrag je 1000 M VS für ein Normalrisiko aus. Für besondere Gefahrenverhältnisse (z.B. Ferienhaus, Schwimmbecken im Gebäude) sind Zuschläge zum Grundbeitrag in Promille vorgesehen.
Ferner kennt der Tarif Beiträge für zusätzliche Einschlüsse in Promille, z. B. Einschluss der Klausel 7261, sowie Beitragssätze für den Einschluss weiterer Elementarschäden
in Promille. In der gleitenden Neuwertversicherung wird die Summe der Promillesätze mit dem gültigen Anpassungsfaktor multipliziert. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Neubau, Selbstbeteiligung, Mehrfamilienhaus) wird ein Rabatt (Nachlässe lt. Tarif) in Prozent gewährt.
Bei vereinbarter 5-jähriger Laufzeit ist regelmäßig ein Dauernachlass vorgesehen.
b) Versicherungsteuer (VersSt)
Höhe der VersSt in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung
Versicherte Gefahren VersSt in%
– nur Feuer als versicherte Gefahr 14,00
– nur Versicherung der übrigen Gefahren 19,00
– Feuer und übrige Gefahren 17,75
Tarifmerkmale
Tarifierungsmerkmale in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung sind insbesondere:
a) Bauweise der Gebäude
Die Tarife unterscheiden i. d. R. nach Bauartklassen und Fertighausgruppen. Für Häuser der Fertighausgruppe 1 werden üblicherweise die Beiträge der Bauartklasse I, II zugrunde gelegt.
Bauartklassen (ВАК)
Klasse Außenwände Dacheindeckung
I Massiv (Mauerwerk, Beton)
II Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nichtbrennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestzement, kein Kunststoff)
hart
(z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe)
III Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten
IV Wie Klasse I oder II
weich
(z.B. vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.Ä.)
V Wie Klasse III
Fertighausgruppen (FHG)
Gruppe Außenwände Dacheindeckung
1 In allen Teilen – einschließlich der tragenden Konstruktion – aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv)
hart
(z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe)
2 Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit Feuer hemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.B. Putz, Klinkersteine, Gipsplatten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff)
3 Wie Gruppe 2, jedoch ohne Feuer hemmende Ummantelung bzw. Verkleidung
b)Nutzungsart
Es werden in der Regel unterschieden:
•reine Wohngebäude,
•gemischt genutzte Gebäude,
•nicht ständig bewohnte Ferien- und Wochenendhäuser sowie ähnliche Gebäude.
c)Tarifzonen
Der Tarif kennt üblicherweise bis zu vier Leitungswasser- und zwei Sturm-/Hagelzonen, die anhand der Postleitzahlen ausgewiesen werden.
Die Leitungswasserzonen sind auf die unterschiedliche Wasserversorgung (Stadt, Land), die Sturmzonen auf die regionalen Sturmunterschiede zurückzuführen.
Beispiele:
Auszug aus dem Tarif Wohngebäude (Basis VGB 2005)
Leitungswasser Sturm
Tarifzone 1 Tarifzone 2 Tarifzone 1 Tarifzone 2
01067-04938
14467-17509
86874-86875
06108-06132
34346-34355
67480-67551
01067-16949
27333-27336
32657-39649
53545-53579
67547-67599
72537-72587
76437-76599
17033-17036
27327-27330
40210-51597
66111-67489
75038-75045
80331-82054
94315-94469
Tarifzone 3 Tarifzone 4
20095-21149
42549-42579
34117-34329
95666-95679
d)Besondere Gefahrenverhältnisse
Die besonderen Gefahrenverhältnisse, z. B. Fertighäuser der Gruppe 2 und 3, Wochenend- oder Ferienhaus, Schwimmbecken im Gebäude, sind durch Zuschläge zu berücksichtigen.
e)Vorschäden
Bei zwei oder mehr Schäden in den letzten 10 Jahren erfolgt häufig keine Risikoübernahme mehr.
Beitragsberechnung mit dem Anpassungsfaktor
Vorbemerkung: Den nachstehenden Ausführungen liegt der Tarif Wohngebäude (Basis VGB 2005) aus dem Bedingungswerk 1 Proximus Versicherung zugrunde.
Zunächst wird der Beitrag für die VS 1914 ermittelt. Dieser Beitrag wird anschließend mit dem derzeit gültigen Anpassungsfaktor multipliziert und ergibt das Versicherungsentgelt.
In Versicherungsbedingungen, die vor Einführung des Euro entwickelt wurden, wird der Anpassungsfaktor üblicherweise als gleitender Neuwertfaktor bezeichnet.
Anpassungsfaktor (für EURO-Beiträge)
ab 01. Jan. 2001 13,08 ab 01. Jan. 2005 13,35
ab 01. Jan. 2002 13,11 ab 01. Jan. 2006 13,42
ab 01. Jan. 2003 13,10 ab 01. Jan. 2007 13,57
ab 01. Jan. 2004 13,16 ab 01. Jan. 2008 14,43
Der Anpassungsfaktor ist ein Mischfaktor, der die Änderung des Baupreisindexes für Wohngebäude zu 80 Prozent und die des Tariflohnindexes für das Baugewerbe zu 20 Prozent berücksichtigt. Er erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die genannten Indices gegenüber dem Monat Mai (Baupreisindex) bzw. April (Tariflohnindex) des Vorjahres geändert haben.
Beispiel:
VS 1914 für ein reines Wohngebäude (BAK I) in 01067 Dresden
(Leitungswasserzone 1, Sturmzone 1)
23 020,00M
Grundbeitrag lt. Tarif:
F 0,20 + Lw I 0,30 + St/Hg I 0,25
0,75%
Anpassungsfaktor 2008 14,43
Ein Nachlass ist nicht zu berücksichtigen. Lösung:
Jahresbeitrag 1914 : 23 020,00M zu 0,75%
17,27M
• Anpassungsfaktor 14,43 249,21 €
+ 17,75% VersSt 44,23€
Jahresbeitrag 2008 293,44 €
Erläuterungen:
Der Beitrag 1914 wird auf 2 Nachkommastellen genau gerechnet.
Das Ergebnis wird als Versicherungsentgelt bezeichnet und auf Cents genau berechnet.
Die VersSt ist auf Cents genau zu berechnen.
Versicherungsentgelt und VersSt ergeben den zu zahlenden Beitrag (Erst- bzw. Folgebeitrag).
Beitrag 1914, Versicherungsentgelt und VersSt werden jeweils auf 2 Nachkommastellen genau berechnet.
Zuschläge, zusätzliche Einschlüsse und Nachlässe
a) Versicherungstechnische Zuschläge und zusätzliche Einschlüsse
Der Tarif Wohngebäude (Basis VGB 2005) unterscheidet:
•Zuschläge zum Grundbeitrag für besonderer Gefahrenverhältnisse
Diese Zuschläge werden auch als versicherungstechnische Zuschläge bezeichnet.
•Beiträge für zusätzliche Einschlüsse
Die Zuschläge und Beiträge für zusätzliche Einschlüsse sind in den Tarifen der Versicherer üblicherweise in Promille angegeben.
Beispiel:
VS 1914 gemäß Summenermittlungsbogen für ein
Ferienhaus (Fertighaus der Gruppe 2) mit Gartenhaus
in 16812 Neuruppin
(Leitungswasserzone 1, Sturmzone 1) 17 500,00 M
Grundbeitrag lt. Tarif:
F 0,20 + Lw I 0,30 + St/Hg I 0,25 0,75%
Gefahrenzuschläge:
Fertighaus der Gruppe 2 (F 0,15) 0,15%
Ferienhaus (F 0,55 + Lw 0,05) 0,60%.,
Beitrag für zusätzliche Einschlüsse:
Klausel 7160 (Überspannungsschäden durch Blitz) 0,05%
Klausel 7264 (Gartenhaus bis 1% der VS) 0,10%.,
Anpassungsfaktor 2008 14,43
Ein Nachlass ist nicht zu berücksichtigen.
Lösung:
Jahresbeitrag 1914 (17 500.00M zu l,65%a) 28,88M
■ Anpassungsfaktor 14,43 416,74€
+ 17,75% VersSt 73,97€
Jahresbeitrag 2008 490,71 €
Erläuterungen:
Die Gefahrenzuschläge in Promille und Beiträge für zusätzliche Einschlüsse in Promille werden zum Grundbeitrag lt. Tarif hinzuaddiert.
Das Ergebnis stellt das Versicherungsentgelt dar.
b)Nachlässe (Rabatte)
Die Gleitende Neuwertversicherung kennt in der Praxis u. a. Nachlässe
•für Neubauten, längstens bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Gebäude 10 Jahre alt wird;
•für Mehrfamilienhäuser mit einer VS 1914 ab 50000,00 M;
•für vereinbarte Selbstbeteiligungen (Klausel 7761);
•bei vereinbarter 5-jähriger Laufzeit.
Die Nachlässe sind üblicherweise in Prozent angegeben.
Anstelle von Rabatten für vereinbarte Selbstbeteiligungen kennen manche VR in ihren Tarifen auch eigene Beitragssätze für Versicherungen mit Selbstbehalt.
Beispiel:
VS 1914 für ein 15 Jahre altes Mehrfamilienhaus in 41516 Grevenbroich
(Leitungswasserzone 4, Sturmzone 2) Grundbeitrag lt. Tarif:
60000,00 M
F 0,20 + Lw IV 0,45 + St/Hg II 0,30 Beiträge für zusätzliche Einschlüsse: 0,95%
Klausel 7262 (Ableitungsrohre) 0,20%
Klausel 7361 (Gebäudebeschädigungen) 0,09%
Nachlässe:
Mehrfamilienhausrabatt 10%
Rabatt wegen Selbstbeteiligung (Klausel 7761) 20%
Dauernachlass (vereinbarte 5-jährige Laufzeit) 10%
Anpassungsfaktor 2008 14,43
Lösung:
Jahresbeitrag 1914 (60000.00M zu 1,24%,,)
74,40 M
-10% Mehrfamilienhausrabatt 7,44 M
66,96 M
– 20% Rabatt wegen Selbstbeteiligung 13,39 M
53,57 M
-10% Dauernachlass 5,36 M
48,21 M
• Anpassungsfaktor 14,43 695,67 €
+ 17,75% VersSt 123,48€
Jahresbeitrag 2008 819,15€
Erläuterungen:
Zunächst wird der Beitrag 1914 einschließlich Zuschläge/Beiträge für zusätzliche Einschlüsse berechnet.
Die Rabatte in Prozent werden auf Cents genau nacheinander berechnet, also jeweils ausgehend vom vorherigen Zwischenergebnis.
Der um die Nachlässe (Rabatte) verminderte Beitrag 1914 ist Ausgangsbasis £ür die Multiplikation mit dem Anpassungsfaktor. Das Ergebnis von 695,67€ bezeichnet man als Versicherungsentgelt.
c) Zahlungstechnischer Zuschlag (Ratenzuschlag)
Gemäß Vereinbarung können die Jahresbeiträge vom VN auch in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten gezahlt werden. In diesen Fällen erhebt der VR für den Zinsverlust und die vermehrte Verwaltungsarbeit einen Ratenzuschlag auf den Beitrag.
Die monatliche Zahlungsweise wird in der Schadenversicherung meistens nur dann zugestanden, wenn der VN eine Einzugsermächtigung für den Beitrag erteilt hat.
Der Tarif Wohngebäude (Basis VGB 2005) kennt folgende Ratenzuschläge:
Zahlungsweise
halbjährlich
3%
vierteljährlich
5%
monatlich
5% (nur bei Lastschrifteinzugsverfahren)
Die einzelne Rate darf – außer bei Lastschrifteinzugsverfahren – 25,00€ nicht unterschreiten.
Beispiel:
Im vorangegangenen Beispiel wurde ein jährliches Versicherungsentgelt von 695,67 € ermittelt.
Unter der Voraussetzung, dass halbjährliche Zahlung gewünscht wird, stellt sich die Berechnung von Versicherungsentgelt und zu zahlendem Halbjahresbeitrag wie folgt dar:
Versicherungsentgelt bei jährlicher Zahlung
695,67 €
+ 3% Ratenzuschlag
20,87 €
Zwischenergebnis dividiert durch 2
716,54€
Versicherungsentgelt bei halbjährlicher Zahlung
358,27 €
+ 17,75% VersSt
63,59€
Halbjährlicher Versicherungsbeitrag 2008
421,86€
Erläuterungen:
Vom Versicherungsentgelt bei jährlicher Zahlung (= 100%) wird zunächst der Ratenzuschlag berechnet.
Das Ergebnis wird auf Cents genau berechnet.
Die Summe aus jährlichem Versicherungsentgelt und Ratenzuschlag ist anschließend durch die Zahlungsweise zu dividieren. Das Ergebnis ist auf Cents genau zu berechnen. Hiervon wird die Versicherungsteuer berechnet.
Zuschläge und Beiträge für zusätzliche Einschlüsse in Promille können mit dem Grundbeitragssatz zu einem Beitragssatz zusammengefasst werden.
Vom Tarifbeitrag (Beitrag 1914 bei gleitender Neuwertversicherung) werden Nachlässe in Prozent nacheinander auf Cents genau berechnet, also jeweils ausgehend vom vorherigen Zwischenergebnis.
Ein Ratenzuschlag wird vom jährlichen Versicherungsentgelt und auf Cents genau berechnet. Die VersSt wird immer zuletzt und auf Cents genau berechnet.