• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Tarifierung des zu versichernden Risikos – Tarifbeitrag und Versicherungsteuer

a) Tarif Wohngebäude (Basis VGB 2005)
Der Tarif weist zunächst den Grundbeitrag je 1000 M VS für ein Normalrisiko aus. Für besondere Gefahrenverhältnisse (z.B. Ferienhaus, Schwimmbecken im Gebäude) sind Zuschläge zum Grundbeitrag in Promille vorgesehen.
Ferner kennt der Tarif Beiträge für zusätzliche Einschlüsse in Promille, z. B. Einschluss der Klausel 7261, sowie Beitragssätze für den Einschluss weiterer Elementarschäden
in Promille. In der gleitenden Neuwertversicherung wird die Summe der Promillesätze mit dem gültigen Anpassungsfaktor multipliziert. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Neubau, Selbstbeteiligung, Mehrfamilienhaus) wird ein Rabatt (Nachlässe lt. Tarif) in Prozent gewährt.
Bei vereinbarter 5-jähriger Laufzeit ist regelmäßig ein Dauernachlass vorgesehen.

b) Versicherungsteuer (VersSt)
Höhe der VersSt in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung

Versicherte Gefahren VersSt in%
– nur Feuer als versicherte Gefahr 14,00
– nur Versicherung der übrigen Gefahren 19,00
– Feuer und übrige Gefahren 17,75
Tarifmerkmale
Tarifierungsmerkmale in der Verbundenen Wohngebäudeversicherung sind insbesondere:

a) Bauweise der Gebäude
Die Tarife unterscheiden i. d. R. nach Bauartklassen und Fertighausgruppen. Für Häuser der Fertighausgruppe 1 werden üblicherweise die Beiträge der Bauartklasse I, II zugrunde gelegt.

Bauartklassen (ВАК)

Klasse Außenwände Dacheindeckung
I Massiv (Mauerwerk, Beton)
II Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nichtbrennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestzement, kein Kunststoff)
hart

(z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe)

III Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten
IV Wie Klasse I oder II
weich

(z.B. vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.Ä.)

V Wie Klasse III

Fertighausgruppen (FHG)

Gruppe Außenwände Dacheindeckung
1 In allen Teilen – einschließlich der tragenden Konstruktion – aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv)
hart

(z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe)

2 Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit Feuer hemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z.B. Putz, Klinkersteine, Gipsplatten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff)
3 Wie Gruppe 2, jedoch ohne Feuer hemmende Ummantelung bzw. Verkleidung
b)Nutzungsart
Es werden in der Regel unterschieden:
•reine Wohngebäude,
•gemischt genutzte Gebäude,
•nicht ständig bewohnte Ferien- und Wochenendhäuser sowie ähnliche Gebäude.

c)Tarifzonen
Der Tarif kennt üblicherweise bis zu vier Leitungswasser- und zwei Sturm-/Hagelzonen, die anhand der Postleitzahlen ausgewiesen werden.
Die Leitungswasserzonen sind auf die unterschiedliche Wasserversorgung (Stadt, Land), die Sturmzonen auf die regionalen Sturmunterschiede zurückzuführen.
Beispiele:

Auszug aus dem Tarif Wohngebäude (Basis VGB 2005)

Leitungswasser Sturm
Tarifzone 1 Tarifzone 2 Tarifzone 1 Tarifzone 2
01067-04938

14467-17509

86874-86875

06108-06132

34346-34355

67480-67551

01067-16949

27333-27336

32657-39649

53545-53579

67547-67599

72537-72587

76437-76599

17033-17036

27327-27330

40210-51597

66111-67489

75038-75045

80331-82054

94315-94469

Tarifzone 3 Tarifzone 4
20095-21149

42549-42579

34117-34329

95666-95679

d)Besondere Gefahrenverhältnisse
Die besonderen Gefahrenverhältnisse, z. B. Fertighäuser der Gruppe 2 und 3, Wochenend- oder Ferienhaus, Schwimmbecken im Gebäude, sind durch Zuschläge zu berücksichtigen.

e)Vorschäden
Bei zwei oder mehr Schäden in den letzten 10 Jahren erfolgt häufig keine Risikoübernahme mehr.

Beitragsberechnung mit dem Anpassungsfaktor
Vorbemerkung: Den nachstehenden Ausführungen liegt der Tarif Wohngebäude (Basis VGB 2005) aus dem Bedingungswerk 1 Proximus Versicherung zugrunde.
Zunächst wird der Beitrag für die VS 1914 ermittelt. Dieser Beitrag wird anschließend mit dem derzeit gültigen Anpassungsfaktor multipliziert und ergibt das Versicherungsentgelt.
In Versicherungsbedingungen, die vor Einführung des Euro entwickelt wurden, wird der Anpassungsfaktor üblicherweise als gleitender Neuwertfaktor bezeichnet.

Anpassungsfaktor (für EURO-Beiträge)
ab 01. Jan. 2001 13,08 ab 01. Jan. 2005 13,35
ab 01. Jan. 2002 13,11 ab 01. Jan. 2006 13,42
ab 01. Jan. 2003 13,10 ab 01. Jan. 2007 13,57
ab 01. Jan. 2004 13,16 ab 01. Jan. 2008 14,43

Der Anpassungsfaktor ist ein Mischfaktor, der die Änderung des Baupreisindexes für Wohngebäude zu 80 Prozent und die des Tariflohnindexes für das Baugewerbe zu 20 Prozent berücksichtigt. Er erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die genannten Indices gegenüber dem Monat Mai (Baupreisindex) bzw. April (Tariflohnindex) des Vorjahres geändert haben.

Beispiel:

VS 1914 für ein reines Wohngebäude (BAK I) in 01067 Dresden

(Leitungswasserzone 1, Sturmzone 1)

23 020,00M
Grundbeitrag lt. Tarif:

F 0,20 + Lw I 0,30 + St/Hg I 0,25

0,75%
Anpassungsfaktor 2008 14,43
Ein Nachlass ist nicht zu berücksichtigen. Lösung:

Jahresbeitrag 1914 : 23 020,00M zu 0,75%

17,27M
• Anpassungsfaktor 14,43 249,21 €
+ 17,75% VersSt 44,23€
Jahresbeitrag 2008 293,44 €
Erläuterungen:
Der Beitrag 1914 wird auf 2 Nachkommastellen genau gerechnet.
Das Ergebnis wird als Versicherungsentgelt bezeichnet und auf Cents genau berechnet.
Die VersSt ist auf Cents genau zu berechnen.
Versicherungsentgelt und VersSt ergeben den zu zahlenden Beitrag (Erst- bzw. Folgebeitrag).
Beitrag 1914, Versicherungsentgelt und VersSt werden jeweils auf 2 Nachkommastellen genau berechnet.

Zuschläge, zusätzliche Einschlüsse und Nachlässe
a) Versicherungstechnische Zuschläge und zusätzliche Einschlüsse
Der Tarif Wohngebäude (Basis VGB 2005) unterscheidet:
•Zuschläge zum Grundbeitrag für besonderer Gefahrenverhältnisse
Diese Zuschläge werden auch als versicherungstechnische Zuschläge bezeichnet.
•Beiträge für zusätzliche Einschlüsse
Die Zuschläge und Beiträge für zusätzliche Einschlüsse sind in den Tarifen der Versicherer üblicherweise in Promille angegeben.

Beispiel:
VS 1914 gemäß Summenermittlungsbogen für ein
Ferienhaus (Fertighaus der Gruppe 2) mit Gartenhaus
in 16812 Neuruppin
(Leitungswasserzone 1, Sturmzone 1) 17 500,00 M
Grundbeitrag lt. Tarif:
F 0,20 + Lw I 0,30 + St/Hg I 0,25 0,75%
Gefahrenzuschläge:
Fertighaus der Gruppe 2 (F 0,15) 0,15%
Ferienhaus (F 0,55 + Lw 0,05) 0,60%.,
Beitrag für zusätzliche Einschlüsse:
Klausel 7160 (Überspannungsschäden durch Blitz) 0,05%
Klausel 7264 (Gartenhaus bis 1% der VS) 0,10%.,
Anpassungsfaktor 2008 14,43
Ein Nachlass ist nicht zu berücksichtigen.
Lösung:
Jahresbeitrag 1914 (17 500.00M zu l,65%a) 28,88M
■ Anpassungsfaktor 14,43 416,74€
+ 17,75% VersSt 73,97€
Jahresbeitrag 2008 490,71 €
Erläuterungen:
Die Gefahrenzuschläge in Promille und Beiträge für zusätzliche Einschlüsse in Promille werden zum Grundbeitrag lt. Tarif hinzuaddiert.
Das Ergebnis stellt das Versicherungsentgelt dar.

b)Nachlässe (Rabatte)
Die Gleitende Neuwertversicherung kennt in der Praxis u. a. Nachlässe
•für Neubauten, längstens bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Gebäude 10 Jahre alt wird;
•für Mehrfamilienhäuser mit einer VS 1914 ab 50000,00 M;
•für vereinbarte Selbstbeteiligungen (Klausel 7761);
•bei vereinbarter 5-jähriger Laufzeit.

Die Nachlässe sind üblicherweise in Prozent angegeben.
Anstelle von Rabatten für vereinbarte Selbstbeteiligungen kennen manche VR in ihren Tarifen auch eigene Beitragssätze für Versicherungen mit Selbstbehalt.

Beispiel:

VS 1914 für ein 15 Jahre altes Mehrfamilienhaus in 41516 Grevenbroich

(Leitungswasserzone 4, Sturmzone 2) Grundbeitrag lt. Tarif:

60000,00 M
F 0,20 + Lw IV 0,45 + St/Hg II 0,30 Beiträge für zusätzliche Einschlüsse: 0,95%
Klausel 7262 (Ableitungsrohre) 0,20%
Klausel 7361 (Gebäudebeschädigungen) 0,09%
Nachlässe:
Mehrfamilienhausrabatt 10%
Rabatt wegen Selbstbeteiligung (Klausel 7761) 20%
Dauernachlass (vereinbarte 5-jährige Laufzeit) 10%
Anpassungsfaktor 2008 14,43

Lösung:

Jahresbeitrag 1914 (60000.00M zu 1,24%,,)

74,40 M
-10% Mehrfamilienhausrabatt 7,44 M
66,96 M
– 20% Rabatt wegen Selbstbeteiligung 13,39 M
53,57 M
-10% Dauernachlass 5,36 M
48,21 M
• Anpassungsfaktor 14,43 695,67 €
+ 17,75% VersSt 123,48€
Jahresbeitrag 2008 819,15€

Erläuterungen:
Zunächst wird der Beitrag 1914 einschließlich Zuschläge/Beiträge für zusätzliche Einschlüsse berechnet.
Die Rabatte in Prozent werden auf Cents genau nacheinander berechnet, also jeweils ausgehend vom vorherigen Zwischenergebnis.
Der um die Nachlässe (Rabatte) verminderte Beitrag 1914 ist Ausgangsbasis £ür die Multiplikation mit dem Anpassungsfaktor. Das Ergebnis von 695,67€ bezeichnet man als Versicherungsentgelt.

c) Zahlungstechnischer Zuschlag (Ratenzuschlag)
Gemäß Vereinbarung können die Jahresbeiträge vom VN auch in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten gezahlt werden. In diesen Fällen erhebt der VR für den Zinsverlust und die vermehrte Verwaltungsarbeit einen Ratenzuschlag auf den Beitrag.
Die monatliche Zahlungsweise wird in der Schadenversicherung meistens nur dann zugestanden, wenn der VN eine Einzugsermächtigung für den Beitrag erteilt hat.
Der Tarif Wohngebäude (Basis VGB 2005) kennt folgende Ratenzuschläge:

Zahlungsweise

halbjährlich

3%

vierteljährlich

5%

monatlich

5% (nur bei Lastschrifteinzugsverfahren)

Die einzelne Rate darf – außer bei Lastschrifteinzugsverfahren – 25,00€ nicht unterschreiten.

Beispiel:

Im vorangegangenen Beispiel wurde ein jährliches Versicherungsentgelt von 695,67 € ermittelt.

Unter der Voraussetzung, dass halbjährliche Zahlung gewünscht wird, stellt sich die Berechnung von Versicherungsentgelt und zu zahlendem Halbjahresbeitrag wie folgt dar:

Versicherungsentgelt bei jährlicher Zahlung

695,67 €

+ 3% Ratenzuschlag

20,87 €

Zwischenergebnis dividiert durch 2

716,54€

Versicherungsentgelt bei halbjährlicher Zahlung

358,27 €

+ 17,75% VersSt

63,59€

Halbjährlicher Versicherungsbeitrag 2008

421,86€

Erläuterungen:

Vom Versicherungsentgelt bei jährlicher Zahlung (= 100%) wird zunächst der Ratenzuschlag berechnet.

Das Ergebnis wird auf Cents genau berechnet.

Die Summe aus jährlichem Versicherungsentgelt und Ratenzuschlag ist anschließend durch die Zahlungsweise zu dividieren. Das Ergebnis ist auf Cents genau zu berechnen. Hiervon wird die Versicherungsteuer berechnet.

Zuschläge und Beiträge für zusätzliche Einschlüsse in Promille können mit dem Grundbeitragssatz zu einem Beitragssatz zusammengefasst werden.

Vom Tarifbeitrag (Beitrag 1914 bei gleitender Neuwertversicherung) werden Nachlässe in Prozent nacheinander auf Cents genau berechnet, also jeweils ausgehend vom vorherigen Zwischenergebnis.

Ein Ratenzuschlag wird vom jährlichen Versicherungsentgelt und auf Cents genau berechnet. Die VersSt wird immer zuletzt und auf Cents genau berechnet.

Mai 10, 2015gesundhe-admin
Wohnungswechsel und Außenversicherung Lernkotrolle und TestVersicherte Gefahren und Schäden – Explosion und Implosion
  Weitere Artikel  
 
Ergänzungen des Versicherungsschutzes- Elementarschadenversicherung
 
Elementarschadenversicherung Lernkontrolle und Test
 
Gründe und Zweck der staatlichen Versicherungsaufsicht – PKV
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Autoschutzbriefe und Schutzbriefmodelle in Deutschland – zusätzliche Infos

    Die klassischen Schutzbriefmodelle in Deutschland übernehmen die Kosten für Hilfsdienste, Mietwagen, Übernachtungen oder den Krankenrücktransport. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf das Auto, das im Versicherungsschein genannt ist, mit den jeweiligen […]

    Jul 25, 2017gesundhe-admin
  • Hilfen bei Abwesenheit, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – Pflegeversicherung in Deutschland

    Hilfen bei Abwesenheit – Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege Seit 1995 gibt es die soziale Pflegeversicherung. Sie soll mit ihren Leistungen vorrangig die „Häusliche Pflege“ und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn […]

    Jan 18, 2018gesundhe-admin
  • Adressen der Verbraucherzentralen und Bundesverbände in Deutschland

    Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Tel.: 0 30/2 58 00-0 Fax: 0 30/2 58 00-2 18 E-Mail: info@vzbv*de vzbv*de Die einzelnen Verbraucherzentralen Baden-Württemberg Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart […]

    Mai 9, 2017gesundhe-admin
  • Bedeutung des Marketings und Marktforschung – Agenturbetrieb in Deutschland

    Bedeutung des Marketings Marketing im Versicherungsbereich ist eine methodische, auf die Unternehmensziele ausgerichtete Steuerung des bedarfsgerechten Verkaufs von Versicherungsprodukten an spezielle Kunden-Zielgruppen im Präferenzwettbewerb. Präferenzwettbewerb bedeutet: Jedes VU ist bestrebt, […]

    Feb 15, 2016gesundhe-admin
  • Mit welcher Rente eine Rentenversicherung abschließen – Tipps und Angebote

    Bei der Rentenversicherung wird eine Monatsrente vereinbart, die von einem bestimmten Alter an gezahlt wird, oder eine entsprechende Kapitalabfindung anstelle der Rente. Die Höhe der Monatsrenten oder der Kapitalabfindung sollten […]

    Aug 12, 2016gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr