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Räumlicher Geltungsbereich – Versicherungsort

Räumlicher Geltungsbereich19

Wohnung
Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des VN.

Versicherungsnehmer

 

 Anton Müller
Versicherungsort: Friedenstr. 29 (2.     Stockwerk) 99999 Musterstadt

Zur Wohnung gehören alle privat genutzten Räume, ferner Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück. Letztere dürfen nur vom VN oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt sein.
Die Wohnung umfasst danach auch einen zur Wohnung gehörenden Keller oder Bodenraum. Eine Garage auf demselben Grundstück wie die Wohnung zählt als Nebenraum mit zur versicherten Wohnung.
Nicht zur Wohnung zählen ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume, z. B. Arztpraxis in einem gemischt genutzten Wohnhaus.

Weitere Versicherungsorte
•Versicherungsschutz besteht auch in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, soweit sie ausschließlich vom VN oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
•Dem VN gehörende Waschmaschinen, Wäschetrockner, Krankenfahrstühle, Fahrräder und Kinderwagen sind auch in Räumen versichert, die der VN gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt.

Für Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie für Markisen gilt das gesamte Grundstück, auf dem sich die Wohnung befindet, als Versicherungsort.
Versicherte Sachen, die infolge eines Versicherungsfalles vom Versicherungsort entfernt werden, sind auch außerhalb des Versicherungsortes versichert. Werden sie dabei beschädigt, zerstört oder kommen sie abhanden, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.

Mai 24, 2015gesundhe-admin
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