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Neuordnung und vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages

Neuordnung und vorzeitige Beendigung
Gründe für eine Neuordnung
Eine Neuordnung mit Veränderung des bisherigen Beitrages kann infrage kommen, wenn
•die VS (z. B. infolge Neuanschaffungen) geändert werden soll,
•Zusatzdeckungen eingeschlossen werden oder fortfallen sollen,
•Veränderungen bei den Entschädigungsgrenzen gewünscht werden,
•der VN in eine Tarifzone mit anderem Beitragssatz umzieht,
•eine Über- bzw. Unterversicherung beseitigt werden soll.

Verfahren der Beitragsberechnung bei einer Neuordnung
Die neue Beitragsberechnung kann dergestalt erfolgen, dass
•der bestehende Vertrag geändert und für den Rest der Versicherungsperiode ein Nachbeitrag erhoben wird,
•ein neuer Vertrag mit neuer Versicherungsperiode geschlossen und der alte Vertrag unter Verrechnung des unverbrauchten Beitrages (Rückbeitrag) aufgehoben wird.
Nachbeitrag und Rückbeitrag werden p. r. t. (pro rata temporis, d. h. zeitanteilig) berechnet.

Regeln für die p.r.t.-Berechnung
Die Tageberechnung erfolgt nach den Regeln für die kaufmännische Zinstageberechnung. Danach wird der Monat mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen angesetzt. Der erste Tag des Abrechnungszeitraums wird nicht mitgezählt.

Beispiel:
Der VN ist in eine andere Tarifzone umgezogen und hat gleichzeitig weitere Einrichtungsgegenstände angeschafft. Seine Hausratversicherung (VS 52000,00€, Tarifzone H I, Beitragssatz 1,70%o, Versicherungsperiode 01. Jan.-01. Jan.) wird ab dem 20. Mai wie folgt neu geordnet:
VS 65000,00€, Beitragssatz 2,30%, Tarifzone H III.
Neuordnung und vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages23

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Neuordnung und vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages25

Erläuterungen:
Beim ersten Lösungsansatz wird zunächst der Jahresmehrbeitrag durch Gegenüberstellung des neuen und des alten jährlichen Versicherungsentgelts (Beitrag ohne VersSt) ermittelt.
Der Mehrbeitrag für den Rest der Versicherungsperiode wird p. r. t. berechnet (auf Cents genau).
Bei diesem Verfahren, dem zweiten Lösungsansatz, wird der unverbrauchte Beitrag (ohne VersSt) des alten Vertrages vom Jahresbeitrag (ohne VersSt) des neuen Jahres abgezogen und nur für die Differenz die VersSt berechnet.

Vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages
Grundsätzlich sehen die VHB 2005 eine Rückerstattung unverbrauchter Beitragsteile vor, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird.

Beispiele:
(1)Kündigung durch den VN nach Beitragserhöhung wegen Umzugs in eine Tarifzone mit höherem Beitragssatz.
(2)Kündigung durch den Versicherer nach einem Schadensfall.
(3)Rücktritt des VR wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung durch den VN.

Neuordnung des Versicherungsvertrages Lernkontrolle und Test
1. Berechnen Sie den Nachbeitrag einschließlich VersSt für folgende Hausratversicherungsverträge, wobei ein Dauernachlass nicht zu berücksichtigen ist:
a)VS 100 000,00 €, Beitragssatz 1,3%o, Versicherungsperiode 01. März-01. März; Änderung am 20. Jan.: neue VS 150000,00€.
b)VS 40 000,00 €, Beitragssatz 1,5%o, Versicherungsperiode 20. Juni-20. Juni; Änderung am 02. Jan.: neuer Beitragssatz 2,7%o.
c)VS 75 000,00 €, Beitragssatz l,8%o, Versicherungsperiode 10. Mai-10. Mai; Änderung am 17. Dez.: neuer Beitragssatz 2,2%o, neue VS 125 000,00€.
d)VS 25 000,00 €, Beitragssatz 2,2%>, Versicherungsperiode 22. Okt.-22. Okt.; Änderung am 01. Juli: neuer Beitragssatz 2,5%o, neue VS 31000,00€.

2. Der VN hat geheiratet und ist am 25. Juli in die Tarifzone H II umgezogen. Seine Ehefrau bringt Hausratgegenstände im Wert von 25 000,00 € ein.
Der VN bittet um Erhöhung der VS.
Stellen Sie die Abrechnung für den VN auf, wenn die Hauptfälligkeit (01. Jan. eines Jahres) unverändert bleibt.

3. Ein VN hat eine Hausratversicherung mit folgenden Daten:
VS 55000,00€, Beitragssatz l,8%o, Versicherungsperiode 10.Mai-10.Mai Aufgrund eines Wohnungswechsels wird der Vertrag am 25. Juli neu geordnet. Neuer Beitragssatz 2,6%o, neue Versicherungsperiode 25. Juli-25. Juli. Es ist kein Dauernachlass zu berücksichtigen.
Wie hoch ist die Beitragsschuld des VN am 25. Juli einschließlich VersSt?

4. Ein Hausratversicherungsvertrag mit einer VS von 90000,00€ wird zum 07. Okt. geändert.
Der Vertrag hatte bisher folgende Daten:
Versicherungsperiode 01.März-01.März, Beitragssatz 2,9%, jährliche Zahlungsweise. Nun wird die VS um 20 000,00€ erhöht und der Beitragssatz auf 2,3% gesenkt. Ab der Änderung gewährt der VR einen Dauernachlass von 10%.
a)Stellen Sie die Abrechnung für den Rest der laufenden Versicherungsperiode auf.
b)Wie sähe die Abrechnung aus, wenn zusätzlich die Versicherungsperiode für den Zeitraum vom 07. Okt.-07. Okt. Neu festgesetzt würde?

Vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages
5. Nach einem erneuten Schadensfall durch Leitungswasser im laufenden Versicherungsjahr kündigt der VR die Hausratversicherung der Versicherungsnehmerin Silke Heer am 03. Nov. d. J. nach §21 VHB 2005.
Die Kündigung geht Frau Heer am 04. Nov. d. J. zu.

•Auszug aus dem Vertragsspiegel
VS: 48000,00€ ,
Versicherungsperiode: 04. Aug.-04. Aug.
Beitragssatz: 2,70%o
Zuschlag für den Einschluss von Überspannungsschäden bis 5% der VS: 0,35%

•Arbeitsauftrag
Wickeln Sie das Vertragsverhältnis ab.

Mai 26, 2015gesundhe-admin
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