Die Höhe der Entschädigung für zerstörte, abhanden gekommene oder beschädigte Sachen wird zunächst durch die festgestellte Schadenhöhe begrenzt.
Bei beschädigten Sachen ist zu prüfen, ob die festgestellte Schadenhöhe (Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung) den VW übersteigt. Für diesen Fall bildet der VW die Obergrenze der Entschädigung.
Durch einen Zimmerbrand entstehen folgende Schäden: | |
– Zerstörung einer Couch Neupreis | 3 800,00€ |
– Beschädigung eines Schrankes Neupreis | 700,00€ |
Reparaturkosten | 650,00€ |
Wertminderung nach Reparatur wegen Farbabweichung – Beschädigung des Holzfurniers eines defekten Klaviers | 100,00 € |
Neupreis | 6150,00€ |
Reparaturkosten für das Holzfurnier | 750,00€ |
Erzielbarer Verkaufspreis vor Brandschaden | 500,00€ |
Restwert | 100,00€ |
Lösung: | |
– Couch | 3 800,00 € © |
– Schrank | 700,00€ © |
– Klavier | 400,00€ ® |
Entschädigung | 4 900,00€ |
Erläuterungen:
Ersatz des Neupreises wegen Zerstörung.
Reparaturkosten und Wertminderung übersteigen den VW von 700,00€. In diesem Falle wird maximal der VW ersetzt.
Das Klavier ist nur zum gemeinen Wert von 500,00€ versichert, da es vor Schadeneintritt nicht mehr zu verwenden war. Ersetzt wird der gemeine Wert abzüglich Restwert.
Ein Restwert wird angerechnet.