Unverzichtbar für jeden
Die Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden. Die Beiträge sind nicht hoch. Aus Unkenntnis haben dennoch viele Verbraucher keine Privathaftpflichtversicherung. Das kann teuer werden und schlimmstenfalls in den finanziellen Ruin führen.
Privathaftpflichtversicherung schützt vor finanziellem Ruin
Sie haften für Schäden, die Sie Dritten zufügen. Dies gilt in unbegrenzter Höhe, auch wenn Sie nur fahrlässig gehandelt haben. Wenn Sie Geschirr oder Gläser bei Freunden beschädigt haben, kann das noch leicht auseigener Tasche bezahlt werden. Wer jedoch einen Unfall mit Körperverletzungen verursacht, sei es als Fußgänger, Fahrradfahrer oder als Freizeitsportler, muss möglicherweise sein Leben lang für Folgen in Millionenhöhe einstehen. Denn Sie müssen nicht nur für Schmerzensgeld und die Behandlungen aufkommen. Bei langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Behinderungen müssen Sie Monat für Monat den Verdienstausfall ausgleichen, Hinterbliebene entschädigen und Pflegekosten übernehmen. Dafür kann Ihr Einkommen gepfändet und Ihr gesamtes Vermögen herangezogen werden. Hier bietet die Privathaftpflichtversicherung Schutz. Sie übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten Bereich. Weiterer Vorteil: Sie müssen sich nicht mit den Forderungen der Geschädigten auseinandersetzen oder Anwälte und Gerichte einschalten. Denn auch das übernimmt Ihre Versicherung und bietet Ihnen eine Art Rechtsschutzversicherung, falls unberechtigte Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
Ausreichende Versicherungssumme entscheidend
Der Grundschutz ist bei allen Versicherungsangeboten gleich. Spezielle Risiken wie gefährliche Sportarten oder die Haltung von bestimmten Tieren sind nicht abgesichert. Bei einigen Versicherungsunternehmen sind Extras wie der Verlust fremder Schlüssel, Gefälligkeitsschäden oder eine Forderungsausfalldeckung enthalten oder gegen Zuschlag versicherbar. Wer haftet, wenn Sie dem netten Nachbarn aus Versehen Blumenwasser über den kostbaren Teppich schütten? Oder Sie helfen beim Anbringen eines Schrankes und bohren dabei eine Wasserleitung an oder beim Umzug lassen Sie den Fernseher fallen? In diesen Fällen spricht man von einem Gefälligkeitsschaden. Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn Sie selbst geschädigt werden und der Verursacher nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt aber nur bis zur vereinbarten Deckungssumme. Damit Sie auch bei großen Schäden ausreichend versichert sind, sollte die Versicherungssumme mindestens 3 Millionen Euro betragen, besser wären jedoch 5 oder 10 Millionen Euro. Die Beitragsunterschiede sind nicht groß. Für eine Familie reicht eine Police, denn der Ehepartner und minderjährige Kinder sind ohne Zuschlag mitversichert. Auch unverheiratete volljährige Kinder, die sich noch in der ersten Ausbildung befinden, fallen meist unter den Versicherungsschutz. Außerdem kann der Lebenspartner einbezogen werden.
Angebote ab 30 Euro
Angebote gibt es für Familien ab 70 Euro. Singles, Senioren und Beamte kommen bei einigen Versicherungen günstiger weg. BdV-Mitglieder können sich bei der BdV Mitgliederservice GmbH zu einer Gruppenversicherung für 32,66 Euro jährlich anmelden, bei einem Selbstbehalt von 150 Euro je Schadensfall.
Bei diesen Versicherungen lohnt es sich Angebote einzuholen:
● AXA (Tarif: BoxPlus Standard + PHV), Grundeigentümer (Tarif: Pro Domo Premium), Haftpflichtkasse Darmstadt (Tarif: VARIO Status und VARIO Plus), HanseMerkur (Tarif: Top-Schutz), Janitos (Tarif: Best Selection), VHV (Tarif: Exklusiv)
→ Versichern Sie sich mindestens mit einer Versicherungssumme von 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
→ Um die Prämie zu senken, ist es günstig, einen Selbstbehalt in Höhe von 150 bis 250 Euro zu vereinbaren. Diesen Betrag zahlen Sie im Schadensfall dann selbst.
→ Damit Sie flexibel bleiben, schließen Sie nur einen Jahresvertrag ab.
→ Bezahlen Sie den Jahresbeitrag in einer Summe, denn bei Ratenzahlung verlangen Versicherer hohe Zuschläge.
Wenn unverheiratete Lebenspartner im gleichen Haushalt leben und ein Partner mitversichert werden soll, ist meist ein ausdrücklicher Antrag notwendig. Der Partner sollte dann in der Versicherungspolice genannt sein. Haben beide Partner eine Privathaftpflichtversicherung und sie ziehen zusammen, kann der jüngere Vertrag meist rückwirkend ab Beginn der Versicherungsperiode aufgehoben werden, in der Sie den Antrag auf Aufhebung gestellt haben. Der Versicherer hat die zu viel gezahlten Beiträge zu erstatten. Kinder unter sieben Jahren, im Straßenverkehr unter zehn Jahren, gelten als schuldunfähig. Wenn sie einen Schaden verursachen, zahlt die Versicherung nur, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Einige Versicherer haben ihre Bedingungen erweitert und zahlen auch für Schäden, die von kleinen Kindern verursacht werden, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben (siehe BdV-Gruppenvertrag). Melden Sie einen Schaden unverzüglich Ihrem Versicherungsunternehmen (vgl. Versicherungsvertragsrecht). Überlassen Sie die Regelung des Falls dem Versicherungsunternehmen. Geben Sie vor allem gegenüber dem Geschädigten keine Erklärungen zur Schuldfrage ab. Machen Sie keine Zusagen und leisten keine Zahlungen. Überlassen Sie Ihrem Haftpflichtversicherer die Prüfung, ob Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind.