Als Beamter können Sie eine Dienst- bzw. Amtshaftpflichtversicherung gegen geringen Zuschlag in die Privathaftpflichtversicherung einbeziehen. Damit sichern Sie sich bei Personen- oder Sachschäden gegen Regressansprüche des Dienstherrn ab. Voraussetzung für diese Ansprüche ist jedoch, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Gegen Regressansprüche des Dienstherrn bei Vermögensschäden kann zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
→ Lehrer im öffentlichen Dienst sowie Verwaltungsbeamte und -angestellte können gegen geringen Zuschlag eine Diensthaftpflichtversicherung in die Privathaftpflichtversicherung über den BdV-Gruppenvertrag einschließen.
Weitere günstige Anbieter sind:
• DBV-Winterthur (Tarif: PHV), Haftpflichtkasse Darmstadt (Tarif: VARIO Status und VARIO Plus), Janitos (Tarif: Best Selection), VHV (Tarif: Exklusiv)