Nur als Extra
Die Krankenhaus-Zusatzversicherung ist nicht notwendig, ermöglicht aber eine bessere Behandlung und ein Mehr an Komfort im Krankenhaus. Sie sollte aber erst abgeschlossen werden, wenn alle wichtigen Risiken wie Privathaftpflicht und Berufsunfähigkeit sowie Risikoleben (bei Immobilienkredit und/oder Familie) ausreichend abgesichert sind.
Bessere Behandlung, mehr Komfort im Krankenhaus
Wer schwer krank ist, möchte eine optimale medizinische Behandlung und nicht unbedingt das Krankenzimmer mit lauten Bettnachbarn teilen. Wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter eine private Krankenhaus-Zusatzversicherung abschließen, haben Sie wie ein Privatpatient Anspruch auf die so genannten Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Die Zusatzversicherung erstattet Arzthonorare vielfach bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), teilweise darüber hinaus. Einige Versicherungsunternehmen zahlen die Chefarztrechnungen auch bei einer ambulanten Operation im Krankenhaus. Je nach Tarif werden Kosten für Ein- oder Zweibettzimmer übernommen. Wer auf die bessere Unterbringung verzichtet, erhält als Ausgleich meist ein Ersatzkrankenhaustagegeld. Genauer hinsehen müssen Sie, wenn Sie außerdem das Krankenhaus frei wählen wollen. Wenn Sie beispielsweise eine komplizierte Operation nicht im nächstgelegenen Krankenhaus, sondern in einer entfernten Spezialklinik durchführen lassen wollen, kann dies höhere Fahrtkosten und Tagespflegesätze bedeuten. Achten Sie darauf, dass diese zusätzlichen Aufwendungen (Differenzkosten) übernommen werden und auch auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet wird, damit der Versicherer nicht innerhalb der ersten drei Jahre kündigen kann.
Altersabhängige Beiträge
30-Jährige können Einbettzimmertarife ab rund 30 Euro bei günstigen Anbietern vereinbaren. Wer 20 Jahre länger mit dem Einstieg wartet, muss mit mindestens etwa 70-80 Prozent mehr rechnen. Die Unterbringung im Zweibettzimmer ist günstiger zu haben.
→ Den Angeboten Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung sollten Sie nicht blind vertrauen. Ein Tarif, der allen Versicherten offen steht, ist oft günstiger.
→ Schließen Sie nach Möglichkeit einen Tarif ab, der die Differenzkosten bei Unterbringung in einem anderen als dem nächst gelegenem Krankhaus, erstattet. Die Entscheidung für Ein- oder Zweibettzimmer können Sie von Ihrer persönlichen Präferenz abhängig machen