Wichtig für Selbstständige und Gutverdienende
Die Krankentagegeld-Versicherung ist sinnvoll, wenn über längere Zeit ein Verdienstausfall ersetzt werden muss. Sehr wichtig ist sie besonders für Selbstständige und Freiberufler sowie Arbeitnehmer mit höherem Einkommen. Kein Tagegeld benötigen Beamte, weil sie auch bei längerer Krankheit finanziell abgesichert sind.
Ersatz für Verdienstausfall
Die Krankentagegeld-Versicherung ersetzt den Verdienstausfall, wenn bei längerer Krankheit kein Einkommen erzielt wird und wenn kein oder nur ein begrenzter Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld besteht. Angestellte erhalten zunächst im Normalfall für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, manchmal auch länger. Den gesetzlich Krankenversicherten zahlt die Krankenkasse im Anschluss ein Krankengeld. Es ist jedoch zeitlich auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt und beläuft sich auf 70 Prozent des Bruttoentgelts, maximal 90 Prozent des Nettoentgelts. Außerdem wird nur das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (3.750 Euro monatlich im Jahre 2010) berücksichtigt. Für gesetzlich Versicherte mit einem höheren Einkommen entsteht daher im Krankheitsfall eine größere Lücke. Es kann Sinn machen, diese Differenz zwischen Krankengeld und Nettoeinkommen mit einer privaten Krankentagegeld-Police abzudecken. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer sollten eine Krankentagegeld-Versicherung bereits ab Wegfall der Lohnfortzahlung, also normalerweise ab dem 43. Tag abschließen. Sind Sie Selbstständiger und freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit Ihren Verdienstausfall mit dem Wahltarif Krankengeld abzusichern. Einen solchen müssen alle Kassen seit 1. Januar 2009 anbieten. Denn ein Krankengeld gehört nicht mehr zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler. Das ist teilweise eine Verbesserung, weil bis Ende 2008 nicht alle Kassen den Einschluss des Krankengeldes angeboten haben. Entscheiden Sie sich für den Wahltarif sind Sie an diesen drei Jahre gebunden. Zur Vermeidung von ungerechtfertigten Belastungen der gesetzlich Versicherten, hat das Bundesgesundheitsministerium zusätzlich einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der auch die Wahl des gesetzlichen Krankengeldes ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze von 45.000 Euro im Jahr 2010 für Selbstständige ermöglichen soll. Bei Abgabe einer entsprechenden Wahlerklärung richtet sich der Beitrag dann nach dem allgemeinen Beitragssatz von 14,9 Prozent. Krankengeldansprüche vor der siebten Woche können über einen anderen Wahltarif abgesichert werden. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Liegt Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze kann zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung wichtig werden. Alternativ können freiwillig gesetzlich Versicherte, die selbstständig sind, ihren Verdienstausfall vollständig durch eine private Krankentagegeldversicherung absichern. Das kann günstiger sein und hat den Vorteil, dass Sie eine unbefristete Dauer vereinbaren können und nicht nur wie beim Krankengeld maximal 78 Wochen geschützt sind. Aber auch hier müssen Sie entscheiden, ab welchem Zeitpunkt die Versicherung eintreten soll. Selbstständige sollten theoretisch sogar vom ersten Krankheitstag an Vorsorgen. In der Praxis ist dies aber weder empfehlenswert noch möglich. Zum einen, weil die eigenen Finanzreserven ausreichen sollten, um eine bestimmte Zeit den Lebensunterhalt zu bestreiten, zum anderen weil der Schutz unverhältnismäßig teuer wäre und fast nie angeboten wird. Die Höhe sollte sich an Ihrem Nettoeinkommen und zusätzlichen Kosten für die soziale Absicherung wie die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung orientieren. Die private Krankentagegeldversicherung ersetzt den tatsächlichen Einkommensausfall bei Krankheit und Unfall. Zahlungen werden grundsätzlich nur bis zur Höhe der nachgewiesenen Einkommensausfälle geleistet. Es gilt ein Bereicherungsverbot. Eine Staffelung des Tagegeldes nach unterschiedlichen Karenzzeiten ist nur im Einzelfall sinnvoll, auch wenn der Beitrag dadurch günstiger wird. Setzen Sie den Beginn des Krankentagegeldes nach Ihrem Bedarf fest. Bewährt hat sich auch bei Selbstständigen oftmals ein Beginn nach einer Karenzzeit von sechs Wochen. Prüfen Sie daher, welche Ausfallzeiten Sie ohne oder mit geringeren Einkünften verkraften können. Die Mindestvertragsdauer liegt zwischen einem bis drei Jahren je nach Anbieter. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse beläuft sich dann auf 14,9 Prozent. Achten Sie darauf, dass Sie das Krankentagegeld ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöhen können, wenn Ihr Einkommen steigt.