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Kundeninformation ist Pflicht – Ihr gutes Versicherungsrecht

Nur wenn Sie als Verbraucher umfassend informiert sind, können Sie die richtige Entscheidung treffen. Deshalb müssen Kunden grundsätzlich schon vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages wichtige Informationen schriftlich erhalten. Dazu gehören
> grundlegende Angaben wie Name, Adresse und Rechtsform der Versicherungsgesellschaft,
> die geltenden Versicherungsbedingungen (das Kleingedruckte) und Angaben über Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen,
> die Laufzeit des Versicherungsverhältnisses,
> die Prämien sowie Angaben über Gebühren und Kosten,
> die Dauer der Antragsbindefrist,
> die Belehrung über das Widerrufs-, Rücktritts- bzw. Widerspruchsrecht,
> die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde und Angaben zu vorhandenen Sicherungsfonds.

Für Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge sowie Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr sind zusätzlich Angaben erforderlich
> zur Höhe der in die Prämie einkalkulierten Abschluss- und sonstigen Kosten und zu den in Betracht kommenden Rückkaufswerten in Euro,
> zur Höhe der Rückkaufwerte und wann eine Beitragsfreistellung möglich ist und welche Leistungen dann erbracht werden,
> zur Besteuerung,
> über die geltenden Berechnungsgrundsätze für die Überschussermittlung/Überschussbeteiligung.

Für die Krankenversicherung bedarf es zusätzlich
> Angaben zur Höhe der in die Prämie einkalkulierten Abschluss-und sonstigen Kosten in Euro,
> Hinweise zu den möglichen Nachteilen einer privaten Krankenversicherung, wie steigende Prämien und eingeschränkte Wechselmöglichkeit.

Die Beratung ist schriftlich zu dokumentieren. Dies bezieht sich nicht nur auf den erteilten Rat selbst, sondern auch auf die Gründe für den Rat. Ein Verzicht des Verbrauchers auf die Beratung ist zulässig, sollte aber im Normalfall nicht erfolgen. Wird die Beratungspflicht verletzt, kann ein Schadensersatzanspruch gegen den Versicherer und den Vermittler bestehen.

Ergänzende Informationspflichten gibt es beim Fernabsatz, wenn Sie eine Versicherung ohne persönlichen Kontakt mit einem Vermittler, also ausschließlich im Internet, telefonisch, per Fax oder Brief abschließen. Aber Achtung: Eine Hintertür wurde den Versicherungsunternehmen offen gelassen. Sie können diese Informationen auch erst später zur Verfügung stellen. Sie haben damit sogar bis zur Zusendung der Versicherungspolice Zeit. Wer nicht aufpasst, erfährt wichtige Vertragsbedingungen daher erst, nachdem er seine Entscheidung längst getroffen hat. Ganz schutzlos sind Verbraucher diesem Treiben allerdings nicht ausgeliefert. Falls Sie sich entscheiden, dass Sie den Vertrag doch nicht abschließen wollen, können Sie den Versicherungsvertrag widerrufen. Dafür haben Sie 14 Tage Zeit. Bei Lebensversicherungen und auch bei Fernabsatzverträgen über Lebensversicherungen und bei Verträgen über die Altersversorgung von Einzelpersonen beträgt die Rücktritts- bzw. Widerrufsfrist dagegen sogar 30 Tage.

Die Informationspflichten bestehen auch während der Laufzeit der Verträge. Versicherte müssen informiert werden
> über Änderungen aufgrund von neuen gesetzlichen Regelungen,
> über den jährlichen Stand der Überschussbeteiligung in der Lebens- und Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr,
> bei Versorgungsverhältnissen über die voraussichtlichen Leistungen sowie die Anlagemöglichkeiten, die Struktur des Anlagenportfolios und das Risikopotenzial sowie die Kosten, insbesondere der Vermögensverwaltung,
> in der privaten Krankenversicherung über das Recht zur Um Stufung, also dem Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung, wenn die Prämien erhöht werden,
>über günstigere Tarife mit vergleichbaren Leistungen sowie den Standard- und Basistarif, wenn Versicherte in der privaten Krankenversicherung über 60 Jahre alt sind.
→ Nutzen Sie die Verbraucherinformation für den Angebotsvergleich.
→ Fordern Sie immer alle Verbraucherinformationen inkl. der Versicherungsbedingungen und des Produktinformationsblattes an, wenn Sie ein Angebot einholen. Falls Sie vergeblich darauf warten, sollten Sie das Versicherungsunternehmen bei Ihrer Wahl nicht berücksichtigen.

Mrz 4, 2016gesundhe-admin
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