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Versicherungsangebote einholen und gut vergleichen – hilfreiche Information

Unverbindlicher Vergleich
Sie haben sich umfassend informiert, Testergebnisse verglichen und bei einer unabhängigen Stelle einen individuellen Versicherungsvergleich machen lassen. Nun gilt es, bei günstigen Gesellschaften ein individuelles Angebot einzuholen. Denn auch ausgefeilte Vergleichstests können nicht alle persönlichen Umstände berücksichtigen und selbst beim gleichen Versicherungsunternehmen wird teilweise eine verwirrende Tarifvielfalt angeboten. Diese Einholung von Angeboten ist für Sie völlig unverbindlich. Der Musterbrief auf der nächsten Seite hilft Ihnen bei der Formulierung. In den Artikeln zu den einzelnen Versicherungen finden Sie außerdem Informationen, von welchen Bedingungen wie Alter, Geschlecht oder Wohnort die Versicherungskonditionen und Prämienhöhe abhängen. Sie zeigen Ihnen, zu welchen weiteren Leistungsdetails Sie Auskünfte einholen können.

Je konkreter Ihre Vorgaben sind, desto einfacher wird normalerweise der Vergleich. Oft jedoch werden Fragen offen bleiben, die Sie durch zusätzliche Informationsmaterialien, telefonisch, per Internet oder neutrale Beratung klären sollten.
→ Vergleichen Sie keinesfalls nur die Beiträge, sondern immer auch die Leistungen, die Sie detailliert in den Versicherungsunterlagen finden. Lassen Sie sich aber nicht zu einem Zusatz- oder Super-Schutz überreden, den Sie nicht benötigen.
→ Versicherungsunternehmen, die Ihnen die Vertragsbedingungen oder die Verbraucherinformation vorenthalten, sollten Sie bei der weiteren Auswahl nicht berücksichtigen.
→ Vergleichen Sie immer die Prämien für den gleichen Zeitraum. Bei jährlicher Zahlweise entfällt ein Ratenzahlungszuschlag.
→ Auch mit Selbstbeteiligungen können Sie oft viel Geld bei den Prämien sparen.
→ Vergleichen Sie die Angebote einzelner Versicherungsunternehmen mit den günstigen Konditionen der Gruppenversicherungen für Mitglieder des Bundes der Versicherten.

Musterbrief

An die
Muster-Versicherungsgesellschaft Adresse

Angebot für eine ….-Versicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bitte unterbreiten Sie mir ein schriftliches Angebot für eine …-Versicherung und übersenden Sie mir ein Antragsformular, die Versicherungsbedingungen und die schriftliche VerbraucherInformation.

Persönliche Angaben (insbesondere falls Kriterien wie Alter, Geschlecht und Wohnort eine Rolle spielen):

Gewünschte Versicherungssumme, Beitrag, Selbstbeteiligung, Vertragsbeginn/-dauer, o.ä.:

Besonderen Wert lege ich auf folgende Leistungen: oder: Folgende Leistungen interessieren mich nicht: oder: Bitte informieren Sie mich über folgende Leistungsvarianten:
Ich wünsche keinen Vertreterbesuch.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anträge richtig stellen
Wenn Sie sich für einen bestimmten Tarif eines Versicherungsunternehmens entschieden haben, können Sie einen Antrag steilen. An diesen Antrag sind Sie grundsätzlich gebunden. Die Antragsbindefrist ist unterschiedlich und kann bis zu sechs Wochen dauern. In dieser Zeit kann das Versicherungsunternehmen entscheiden, ob es den Vertrag annimmt oder ablehnt. Nur bei einigen Spezialfällen, z. B. der Kfz-Haftpflichtversicherung, besteht in der Regel ein Annahmezwang seitens der Gesellschaft. Normalerweise kommt ein Versicherungsvertrag also nur zustande, wenn die Versicherungsgesellschaft Ihren Antrag annimmt und Ihnen den Versicherungsschein aushändigt. Auch Sie als Versicherungsnehmer sind in diesem Zeitraum an den Antrag gebunden. Falls das Versicherungsunternehmen nicht reagiert, sind Sie nach Ablauf der Antragsbindefrist nicht mehr an Ihren Antrag gebunden und können bzw. müssen sich nach einem anderen Anbieter umschauen. Die Antragsbindefrist beginnt aber nicht sofort, nachdem Sie den Antrag gestellt haben, sondern erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.
Alternativ zu diesem Antragsverfahren ermöglicht die Reform des Versicherungsvertragsrechts das sog. Invitation-Verfahren, das von wenigen Anbietern verwendet wird. Hier beantworten Sie sämtliche Antragsfragen, bekommen vom Versicherer aber nicht gleich den Versicherungsschein, sondern zunächst nur ein bindendes Angebot mitsamt allen geforderten Informationen, zugesandt. Erst wenn Sie dieses wiederum schriftlich bestätigen, kommt der Versicherungsvertrag zustande. Auch bei diesem Verfahren gilt das Widerrufsrecht.

Gefährdung des Versicherungsschutzes durch unvollständige Gesundheitsangaben
Vor allem bei Personenversicherungen wie Lebens-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen müssen Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Diese Angaben müssen Sie unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß machen. Denn wenn Sie diese so genannten vorvertraglichen Anzeigepflichten verletzen, können Sie den gesamten Versicherungsschutz verlieren, selbst wenn Sie jahrelang Beiträge gezahlt haben. Im Versicherungsfall laufen Sie Gefahr, dass Sie keinen einzigen Cent erhalten. Obendrein kann es passieren, dass Sie dann bei keiner anderen Gesellschaft einen neuen Vertrag bekommen oder zumindest – wegen des höheren Alters und möglicher zusätzlicher Gesundheitsschäden – höhere Beiträge zahlen müssen. Die Versicherungsgesellschaften sind auch nicht verpflichtet, Ihre Angaben bereits im Antragsstadium zu prüfen. Dies geschieht meist erst bei Eintritt des Versicherungsfalles. Dann kann die Krankengeschichte grundsätzlich bis zur Geburt zurückverfolgt werden. Selbst eine ärztliche Untersuchung allein reicht nicht aus, wenn daraus nicht alle Vorerkrankungen erkennbar sind. Lassen Sie sich keinesfalls von einem Vertreter überreden, angeblich unwichtige Vorerkrankungen nicht anzugeben – der Hauptgrund für dieses Verhalten ist sein Interesse an der Provision, die ihm entgeht, wenn der Antrag wegen Gesundheitsrisiken abgelehnt wird. Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, dass der Vertreter Auge und Ohr der Versicherungsgesellschaft ist. Wenn Sie dem Vertreter Ihre Vorerkrankungen daher im Gespräch mitgeteilt haben, haben Sie Ihre Pflicht erfüllt. Aber: Das müssen Sie nachweisen können. Das ist, ohne neutrale Zeugen und möglicherweise Jahre nach der Unterschrift, meist nicht möglich.

Bei gesundheitlichen Einschränkungen anonyme Risiko-Voranfrage in der Personenversicherung
Was aber tun, wenn schon gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und befürchtet werden muss, dass ein Antrag abgelehnt wird? Dann sollten Sie eine sog. anonyme Risiko-Voranfrage nutzen, die allerdings nur Dritte für Sie stellen können. Bei der anonymen Risiko-Voranfrage wird der Antrag vollständig ausgefüllt, aber ohne Angabe Ihres Namens, an den Versicherer weitergereicht. Der Dritte erhält die Antwort des Versicherers. Dritte können z. B. Versicherungsmakler oder unabhängige Versicherungsberater sein. Im Internet wird unter buforum24*de die Möglichkeit einer kostenlosen anonymen Risiko-Voranfrage für Berufsunfähigkeitsverträge angeboten. Diese Plattform wird von einem Versicherungsmakler betrieben. Sie wird von der Zeitschrift Finanztest und den Verbraucherzentralen als Hilfe für Interessenten genannt.

Billigungsklausel nach §5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Falls der Inhalt der Police vom Antrag abweicht, muss der Versicherer Sie auf diese Änderungen aufmerksam machen. Widersprechen Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Versicherungsscheines, gelten die Abweichungen als von Ihnen genehmigt. Hat das Versicherungsunternehmen Sie allerdings nicht deutlich (durch einen auffälligen Hinweis) auf die Änderungen hingewiesen und Sie nicht über Ihr diesbezügliches Widerspruchsrecht informiert, sind die Abweichungen für Sie unverbindlich. Es gilt dann der Inhalt des Versicherungsantrags.

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