Nicht nur im Schadensfall kann es Ärger geben, wenn das Versicherungsunternehmen nicht oder nur weniger bezahlen will als erwartet. Auch hohe Prämien, eine Kündigung des Vertrages durch das Versicherungsunternehmen oder nachteilige Klauseln können Stein des Anstoßes sein Erfreulicherweise ist guter Rat nicht immer teuer und auch der Weg zum Gericht ist vielfach nicht notwendig, um die eigenen Rechte durchzusetzen (vgl. dazu auch Viele Wege führen zum Recht – auch ohne Versicherung).
Rechtsberatung und Rechtsbesorgung
Nicht immer reichen allgemeine Informationsmaterialien wie Broschüren aus, um sich über die eigenen Rechte klar zu werden. Individuellen Rat erteilen die Fachleute vom Bund der Versicherten. Der Bund der Versicherten darf diesen Service aber nur für die eigenen Mitglieder anbieten. Individuelle und telefonische Rechtsauskünfte zu Versicherungen und Altersvorsorge bieten auch andere Verbraucherorganisationen. Allerdings sind die Angebote und die Beratungskosten nicht in allen Bundesländern einheitlich. Hilfe in allen Fragen zu privaten und gewerblichen Versicherungen können Sie gegen Honorar auch von gerichtlich zugelassenen Versicherungsberatern erhalten. Zu Sozialversicherungsfragen, zum Beispiel zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, informieren die Sozialverbände wie der Sozialverband Deutschland oder der VdK. Aber auch sie dürfen diese Leistung bislang nur für die eigenen Mitglieder erbringen.
Der richtige Anwalt
Wenn sich ein Streit länger hinzieht oder wenn spezielle Fragen zu klären sind, kann der Gang zum Anwalt sinnvoll sein. Den Richtigen zu finden, ist nicht immer einfach. Bei Versicherungsproblemen allerdings haben Sie eine wichtige Orientierungshilfe, den Fachanwaltstitel, Wer sich als Fachanwalt für Versicherungsrecht bezeichnet, muss besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen. Er muss eine Mindestanzahl von einschlägigen Fällen bearbeitet haben und Lehrgänge absolvieren.
Deutlich geringere Anforderungen gelten für andere Angaben zur Anwalts-Spezialisierung wie Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte.
Bei der Anwaltssuche können Sie verschiedene Quellen anzapfen:
> Branchenbuch,
> örtliche Anwalt Vereine und die zentrale Anwaltsauskunft des Deutschen Anwalt Vereins (telefonisch unter 01805-1818 05 für 0,14 Euro/ Minute oder online unter anwaltsauskunft*de),
> zahlreiche regionale Anwaltskammern, aufgelistet auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter brak*de oder
> gewerbliche Suchdienste wie den Anwalt-Suchservice (Tel. 0900-1 020809, 1,99 Euro/Minute oder online unter anwaltsuch service*de) und dem Deutschen Anwaltssuchdienst (Tel. 0800-3456000, kostenlos, online unteranwaltssuchdienst*de). Weitere Suchdienste finden Sie unter jura-lotse*de in der Rubrik Anwaltssuche.
Dort können Sie nach unterschiedlichen Kriterien wie Fach- und Sprachkenntnissen recherchieren und erhalten eine begrenzte Auswahl an Rechtsanwälten genannt bzw. angezeigt.
Kosten
Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (F<VG) geregelt. Seit dem 1.7.2006 ist im RVG für den Bereich der Beratung kein Gebührensatz oder Betragsrahmen mehr vorgesehen. Rechtsanwälte, die eine Beratung vornehmen, sollen auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Ziel dieser Neuregelung ist, dass der Mandant besser abschätzen können soll, welcher Vergütungsanspruch auf ihn zukommt.
→ Achten Sie bei der Anwaltssuche vor allem bei schwierigeren Fällen auf die fachliche Spezialisierung. Falls der Anwalt keinen Fachanwaltstitel hat, sollten Sie sich nicht scheuen, nachzufragen, wie intensiv er sich schon mit Versicherungs- oder Altersvorsorgefragen befasst hat.
→ Nutzen Sie Online-Beratungen und vor allem telefonische Anwalts-Hotlines nur, um einfache Fragen zu klären, bei denen keine schriftlichen Unterlagen eingesehen werden müssen und achten Sie hier ebenfalls auf die richtige Spezialisierung. Tests haben mehrfach gezeigt, dass die Fehlerquoten bei diesen Beratungen relativ hoch sind.
→ Vermeiden Sie unliebsame Überraschungen und erkundigen Sie sich schon vor oder beim ersten Gespräch nach den Anwaltsgebühren. Sie können auch über die Honorare verhandeln. In jedem Fall sollte dies schriftlich festgehalten werden. Ein Anwalt kann nur dann mehr als die gesetzlichen Honorare verlangen, wenn er dies mit Ihnen schriftlich vereinbart hat.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Falls Sie sich mit dem Kontrahenten nicht direkt gütlich einigen können, müssen Sie nicht gleich die Gerichte bemühen. Inzwischen gibt es eine Reihe von außergerichtlichen Einrichtungen wie Ombudsstellen, die Sie im Streitfall zunächst anrufen können.
Versicherungsombudsmann
Die deutsche Versicherungswirtschaft hat 2001 den Versicherungsombudsmann eingerichtet. An ihn können sich Verbraucher wenden, die Ärger mit einem Versicherungsunternehrnen haben. Kosten entstehen Ihnen dabei nicht. Bei Streitigkeiten bis zu 5.000 Euro ist die Entscheidung für die Versicherungsgesellschaft bindend, bei höheren Streitwerten bis zu 50.000 Euro kann der Ombudsmann nur eine Empfehlung aussprechen. Als Kunde dagegen müssen Sie die Entscheidung in keinem Fall akzeptieren und können später noch vor Gericht klagen. Während der Dauer des gesamten Verfahrens gilt gegenüber dem Beschwerdegegner die Verjährung für streitbefangene Ansprüche des Beschwerdeführers als gehemmt.
Kranken Versicherungsombudsmann
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung wurde eine separate, ebenfalls kostenlose Ombudsstelle eingerichtet. Die Befugnisse des PKV-Ombudsmannes sind jedoch stärker eingeschränkt, er darf ausschließlich Empfehlungen aussprechen. Auch hier können Sie das Gericht anrufen, wenn Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind.
Bund der Versicherten
Wenn sich ein Mitglied zu einem BdV-Rahmenvertrag angemeldet hat und es im Schadensfall Differenzen gibt, kann der BdV bei der Prüfung der Leistungen beratend und vermittelnd einbezogen werden. Dieser Service ist für die Mitglieder kostenlos.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Versicherungsproblemen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu wenden. Die BaFin fordert den Vorstand des Unternehmens zur Stellungnahme auf und überprüft den Fall. Eine verbindliche Entscheidung kann die BaFin nicht treffen, aber nach eigenen Angaben ist rund jede dritte Eingabe erfolgreich.
→ Achten Sie auf die Verjährungsfristen, damit Sie im Notfall noch klagen können.
Widerspruch bei gesetzlichen Versicherungen
Bei gesetzlichen Versicherungen müssen Sie einen anderen Weg gehen. Wenn Sie von einem Sozialversicherungsträger wie der gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung einen Bescheid bekommen, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dabei sind bestimmte Fristen einzuhalten. Diese müssen Ihnen mit dem Bescheid mitgeteilt werden. Meist haben Sie einen Monat Zeit. Der Widerspruch ist kostenlos. Wenn Sie Widerspruch einlegen, muss der Sozialversicherungsträger die Angelegenheit noch einmal prüfen. Wenn sich herausstellt, dass Ihre Einwände berechtigt waren, erhalten Sie einen Abhilfebescheid. Bei einer unveränderten Entscheidung schickt Ihnen der Sozialversicherungsträger einen Widerspruchsbescheid.
→ Halten Sie auf jeden Fall die Fristen ein und begründen Sie den Widerspruch nach Möglichkeit. Die Begründung können Sie noch später nachreichen. Dafür kann es sinnvoll sein, zuvor mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen und sich beispielsweise nach der Rechtsgrundlage für den abschlägigen Bescheid zu erkundigen oder anderen sachkundigen Rat z. B. eines Rentenberaters hinzuzuziehen.
Klage und Verjährung
Falls alle außergerichtlichen Bemühungen gescheitert sind, bleibt nur noch der Gang zum Gericht. Für Streitwerte bis zu 5.000 Euro sind normalerweise die Amtsgerichte zuständig. Wenn der Streitwert höher ist, müssen Sie die Klage beim Landgericht einreichen; hier herrscht Anwaltszwang, so dass Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen müssten. Eine Sonderstellung haben auch hier die gesetzlichen Versicherungen. Diese Fälle werden vor den Sozialgerichten verhandelt. Ihre Rechte können Sie nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums geltend machen. Bei Versicherungsverträgen verjähren Ihre Ansprüche in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie Anspruch auf eine Leistung haben. Wenn Sie beim Versicherungsunternehmen einen Anspruch angemeldet haben, ist die Verjährung gehemmt bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie eine schriftliche Entscheidung des Versicherungsunternehmens erhalten. Das bedeutet, dass diese Zeitspanne bei der Verjährungsfrist nicht angerechnet wird. Die früher bestehende Ausschlussfrist des § 12 Absatz 3 VVG (alte Fassung) binnen sechs Monaten ab Ablehnung des Versicherers gilt nicht mehr. Die Kosten für die Gerichte sind im Gerichtskostengesetz festgelegt und richten sich nach dem Streitwert. Beim Sozialgericht dagegen fallen für Versicherte keine Gerichtskosten an. Die gesamten Kosten trägt derjenige, der verliert. Das sind die Gerichtskosten sowie die Honorare für den eigenen und den gegnerischen Anwalt, möglicherweise zusätzliche Auslagen, beispielsweise für Sachverständige.
→ Wer seine Ansprüche durchsetzen will, muss Beweise bringen. Er muss die Tatsachen nachweisen, auf die er seine Forderungen stützt. Achten Sie daher darauf, dass im Versicherungsantrag alle wesentlichen Angaben wahrheitsgemäß enthalten sind. Oder machen Sie beispielsweise Fotos von wertvollen Gegenständen, die Sie versichert haben oder Videoaufnahmen vom Haus. Bewahren Sie diese Beweise außer Haus auf. Auch im Schadensfall sollten Sie sofort an die Beweissicherung denken. Neben schriftlichen Beweisen und Fotos kommen auch Zeugen in Betracht.
→ Wichtig sind die Verjährungsfristen. Wenn Sie eine Beschwerdeoder Schlichtungsstelle anrufen, ist der Ablauf der Verjährung nicht immer gehemmt. Beim PKV-Ombudsmann beispielsweise ist sie nur für sechs Monate gehemmt. Erkundigen Sie sich daher nach den Verjährungsregeln und achten Sie auf die Fristen, damit Sie notfalls noch rechtzeitig klagen können.
→ Nach den Kosten sollten Sie sich bereits erkundigen, bevor Sie Klage erheben. Prüfen Sie, ob dieser Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Streitwert steht.