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Deckungsbeitragsrechnung bei Versicherungsagenturen – detailliertere Information

► Wesen der Deckungsbeitragsrechnung
Im Rahmen der bisherigen Betrachtung wurden sämtliche angefallenen Kostenarten über die Kostenstellenrechnung auf die Kostenträger verrechnet.
Eine solche Kostenrechnung nennt man Vollkostenrechung. Sie ist für die Analyse der Kostenstruktur und Wirtschaftlichkeit von großer Bedeutung. Als Instrument zur Führung und Steuerung des betrieblichen Geschehens ist sie jedoch aufgrund folgender Überlegung nicht aussagekräftig genug: Stellt man beispielsweise eine Zunahme der Kosten bei unverändertem Erlös fest, kann die Ursache in gestiegenen variablen oder fixen Kosten liegen. Die zutreffende Ursache wird in der Vollkostenrechnung nicht sofort sichtbar, da die fixen und variablen Kosten auf die Kostenträger verteilt sind. Sie sind damit zu einem Kostenbetrag verschmolzen und müssten jetzt für Analysezwecke zurückverfolgt werden.

► Berechnung des Deckungsbeitrages
Die Deckungsbeitragsrechnung, auch Teilkostenrechnung genannt, kennt das folgende, stark vereinfachte Berechnungsschema:
*Erlös der Bezugsgruppe (Leistung bzw. Kostenträger)
*Variable Kosten
*Deckungsbeitrag

Der Deckungsbeitrag drückt aus, welcher Anteil für die Deckung der noch nicht ver rechneten Fixkosten aus dem jeweiligen Erlös zur Verfügung steht.

Beispiel:
*Die Agentur von Nicole Baumgart hat für den Teilbereich Vermittlung von Lebens-versicherungen im Rahmen ihrer Agenturtätigkeit folgende Zahlen ermittelt:
✓ Erlöse (Abschlussprovisionen) abzüglich variable Kosten 47 000,00 €
□ Provisionen für Untervertreter 26 000,00 €
□ Werbe- und Reiseaufwand 8 000,00 €
□ Verwaltungsaufwand 4 000,00 €
38 000,00 €
= Deckungsbeitrag 9 000,00 €

Aus dem Beispiel wird deutlich, dass der Teilbereich Vermittlung von Lebensversicherungen mit 9 000,00 € zur Deckung der fixen Kosten beiträgt.
Unter der Annahme, dass dieses Ergebnis den Fixkosten des angesprochen Teilbereiches entspricht, sind jetzt zwei Entwicklungsrichtungen denkbar:
► Es gelingt der Agentur, durch weiteren Werbe- und Reiseaufwand (weitere variable Kosten) bei unveränderten fixen Kosten eine Steigerung des Erlöses zu erzielen.
• Ist die Steigerung des Erlöses überproportional, steigt der Deckungsbeitrag. Da er nicht benötigt wird, steigt der Gewinn.
• Ist die Steigerung des Erlöses proportional, bleibt der Deckungsbeitrag unverändert. Es steigt aber auch nicht der Gewinn und man sollte prüfen, ob die zusätzlichen Aktivitäten vielleicht zukünftig lohnend sind.
• Ist die Steigerung des Erlöses unterproportional, sinkt der Deckungsbeitrag und damit der Gewinn. Die Aktivität war nicht erfolgreich und sollte beendet werden.
► Bei gleich bleibendem Erlös steigen die variablen Kosten
z. B. höhere Fahrtkosten aufgrund gestiegener Benzinpreise).
Der Deckungsbeitrag wird geringer (im Extremfall wird er sogar negativ) mit entsprechender Auswirkung auf den Gewinn.

Im Gegensatz zur Vollkostenrechnung zeigt die Teilkostenrechnung diese Veränderungen rechtzeitig an, sodass gegengesteuert werden kann. Im Rahmen einer zielorientierten Unternehmensführung werden die variablen Kosten häufig als Soll- bzw. Plankosten vorgegeben bzw. vereinbart. Die Deckungsbeitragsrechnung ermöglicht dann später den Vergleich mit den tatsächlichen Kosten (Istkosten).

Mai 2, 2016gesundhe-admin
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