1 Worin unterscheidet sich die Teilkostenrechnung von der Vollkostenrechnung?
2 Was versteht man unter dem Deckungsbeitrag?
3 Eine Agentur erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Erlöse:
90 000,00 € Abschlussprovision
120 000,00 € Bonifikation
120 000,00 € Folgeprovision
Die Erlöse wurden den gebildeten Kostenträgern Vermittlung und Kundenbetreuung wie folgt zugeordnet: Kostenträger Vermittlung
100% der Abschlussprovision und Bonifikation 15% der Folgeprovision
Kostenträger Kundenbetreuung 85% der Folgeprovision
Die festgestellten variablen Kosten
(Provisions-, Verwaltungs-, Kraftfahrzeug-, Energie-, Werbe- und Reiseaufwand) über insgesamt 171 000,00 € wurden im Verhältnis 5 : 4 auf die Kostenträger verteilt.
• Berechnen Sie, mit welchem Deckungsbeitrag die Kostenträger zur Deckung der noch nicht verteilten Fixkosten in Höhe von 50 000,00 € beitragen.
• Die Analyse der Fixkosten ergab, dass diese nur zu 40% dem Kostenträger Vermittlung, aber zu 60% dem Kostenträger Kundenbetreuung zugerechnet werden müssen. Beurteilen Sie die Ergebnisse der Deckungsbeitragsrechnung unter diesem Gesichtspunkt.
4 Im Rahmen einer Kostenstellenrechnung wurden ermittelt:
Stelleneinzelkosten der Agentur-Innendienstmitarbeiter – Kostenstelle Müller (Sachbearbeiter Antrag) | 40 000,00 € |
– Kostenstelle Meier (Sachbearbeiterin Kundenbetreuung) | 46 000,00 € |
– Kostenstelle Schmitz (Sachbearbeiter Schadenregulierung) | 50 000,00 € |
Stellengemeinkosten in der Agentur | |
– Provisionsaufwand | 76 000,00 € |
– Mietaufwand | 24 000,00 € |
– Verwaltungsaufwand | 9 000,00 € |
– Energieaufwand | 3 000,00 € |
– kalkulatorischer Unternehmerlohn | 70 000,00 € |
Der Provisionsaufwand ist in voller Höhe bei der Kostenstelle Müller anzusetzen. Der Mietaufwand ist nach der qm-Bürofläche zu verteilen (Müller 15 qm, Meier 25 qm, Schmitz 20 qm). Verwaltungs- und Energieaufwand sind jeweils im Verhältnis 3:5:4 auf die Kostenstellen weiterzuverrechnen. Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist wie folgt zu verteilen: Kostenstelle Müller 60%, Kostenstelle Meier 30%, Kostenstelle Schmitz 10%.
*Berechnen Sie für jede der 3 Kostenstellen die Summe der Kosten.
*Kostenträger sind die Abschlussprovisionen von 150 000,00 € für die Vermittlungsleistungen und die Bestandsprovisionen von 170 000,00 € für die Betreuungsleistungen.
Der Agenturinhaber erwartet, dass die Kosten der Kostenstelle Müller durch die Abschlussprovisionen gedeckt werden. Die Kosten der Kostenstellen Meier und Schmitz sollen durch die Bestandspro-visionen gedeckt werden, und zwar: Kosten der Kostenstelle Meier aus 60% der Bestandsprovision und Kosten der Kostenstelle Schmitz aus 40% der Bestandsprovision. Führen Sie für jede der Kostenstellen eine Kostenträgerrechnung als Vollkostenrechnung durch.
*Der Agenturinhaber will im Rahmen einer Deckungsbeitragsrechnung (Teilkostenrechnung) prüfen, inwieweit die Kostenträger zur Deckung der Fixkosten beitragen.
Stellen Sie für jede der Kostenstellen eine Deckungsbeitragsrechnung (Teilkostenrechnung) nach dem vereinfachten Schema (Erlöse – variable Kosten = Deckungsbeitrag) unter folgenden Voraussetzungen auf: Die Stelleneinzelkosten und der Anteil der jeweiligen Kostenstelle am
Mietaufwand sind zu 100% als fixe Kosten anzusehen.
Provisions-, Verwaltungs- und Energieaufwand sowie der kalkulatorische Unternehmerlohn gelten in vollem Umfang als variabel.
*Erläutern Sie die Aussagekraft der durchgeführten Teilkostenrechnung im Vergleich zu der ebenfalls angestellten Vollkostenrechnung.