Auch eine Haftung und Schadenersatzforderungen haben Versicherungsvermittler nicht zu befürchten. Im Juli 1996 schreibt ein zuständiger Richter am Bundesgerichtshof: Ich selbst halte für erstaunlich, dass die Rechtsprechung mit der Frage kaum beschäftigt war. Für den Bund der Versicherten (BdV) ist allerdings nicht erstaunlich, dass die Obergerichte so wenig mit Haftungsfragen befasst waren. Der BdV erhält viele Beschwerden von Versicherten über Informations- und Vermittlungsfehler von Versicherungsvertretern, die aber nicht zu beweisen sind.
Bei einer Beschwerde des betroffenen Versicherten an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) über Falschberatung und Vermittlungsfehler holt das BAV einen Bericht vom Vorstand des betroffenen Unternehmens ein, das wiederum seinen Vermittler befragt. Dieser bestreitet natürlich alles und mit einem entsprechenden Bericht geht der Vorgang an das BAV zurück, das dann dem Beschwerdeführer, also dem Versicherten, unter Hinweis auf den Vorstandsbericht sein Bedauern ausdrückt, nicht helfen zu können. Ein Verbraucher, der dann bei einem Gericht eine Klage versucht, wird in der Regel mangels Beweises abgewiesen.
In anderen Bereichen gibt es Gesetze, die den Verbraucher in ähnlichen Fällen vor Wucher und falschen Empfehlungen mit ihren finanziellen Folgen schützen – im Versicherungsbereich Fehlanzeige: Versicherungsvermittler können die Bürger legal betrügen und ihre Gesellschaften deren Geld dann legal veruntreuen. Keine Unwirksamkeit von Versicherungen mit wucherischen Prämien, keine Strafverfolgung bei den Unternehmen und keine Haftung der Vermittler! Es soll noch einmal wiederholt werden: Es gibt einige ganz wenige Ausnahmen bei den Versicherungsunternehmen und bei den Vermittlern, die sich um eine bedarfsgerechte Absicherung ihrer Kunden bemühen.