für vermietete oder unbebaute Grundstücke für vermietete Eigentumswohnungen
Wer braucht eine Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung?
Jeder Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks, für das er die Verkehrssicherungspflicht hat (also auch unbebaute Grundstücke), braucht diese Versicherung – auch Besitzer von Eigentumswohnungen benötigen sie. Hier hat im Allgemeinen der Verwalter eine Haftpflichtversicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen. Wer allerdings ein Einfamilienhaus bewohnt, kommt ohne weitere Haft-pflichtversicherung aus, wenn er schon eine private Haftpflichtversicherung besitzt. Diese schließt den Versicherungsschutz für ein mit Frau/Mann und Kindern bewohntes Einfamilienhaus mit ein (nach neueren Bedingungen oft auch das Abvermieten von ein bis zwei einzelnen Räumen, über den Bund der Versicherten auch das Abvermieten einer zweiten Wohnung im vom Versicherungsnehmer bewohnten Zweifamilienhaus).
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung wozu?
Die Grundstücks-Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden gekommen ist, z. B. durch herabfallende Ziegel oder einen Sturz bei Glatteis oder in eine Grube. Aber auch wenn ein Feuer von Ihrem Haus auf ein anderes übergreift. Während in der privaten Haftpflichtversicherung ein selbstbewohntes Einfamilienhaus beitragsfrei mitversichert ist, geht es hierbei um Wohnungen und Häuser, die vermietet, oder um Grundstücke, die unbebaut sind. Für Schäden haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – mit Ihrem Einkommen. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie, Ihr Vermögen und Ihr Einkommen vor solchen Forderungen. Sie befriedigt berechtigte Ansprüche, wehrt aber auch unberechtigte Forderungen ab. Kommt es dabei zu einem Prozess mit etwaigen Anspruchstellern, übernimmt die Versicherung alle Prozess- und Anwaltskosten. Sie ist insoweit eine Art Rechtsschutzversicherung.
Welche Versicherungssumme wählen?
Die Versicherungssummen sind bei allen Versicherungsunternehmen vorgegeben. Sie sollten zwischen einer Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und höheren Summen wählen.
Wie und wo abschließen?
Der Jahresbeitrag richtet sich nach der Miete, die Sie jährlich einnehmen, oder pauschal für eine bestimmte Zahl von Wohneinheiten, bei unbebauten Grundstücken nach deren Größe. Der nachfolgende Jahresbeitrag der Gruppenversicherung des Bundes der Versicherten gilt einschließlich Steuern und Inkassogebühren – für ein Haus mit einer jährlichen Mieteinnahme von etwa 20000 Euro (Versicherungssumme eine Million Euro pauschal, Selbstbeteiligung 150 Euro; bei Deckungssumme 2,5 Millionen Euro etwa 20 Prozent Zuschlag):
Bund der Versicherten ca. 62,00 Euro
Bei Abschluss einer Gruppen-Privathaftpflichtversicherung über den Bund der Versicherten ist ein unbebautes Grundstück bis 2000 qm (wie auch das Abvermieten von Räumen und einer Wohnung im selbstbewohnten Zweifamilienhaus) beitragsfrei mitversichert. Günstige Anbieter sind auch Debeka, HUK Coburg (bis zu zwei Wohn-einheiten etwa 40 Euro), InterRisk (Mindestbeitrag 66 Euro), Itzehoer (Mindestbeitrag 75 Euro). Adressen sowie günstige Anbieter für bestimmte Personengruppen oder Regionen siehe Private Haftpflichtversicherung.
Was man auf Dauer sparen kann
Im Vergleich zu dem oben genannten Jahresbeitrag verlangen teure Gesellschaften Prämien von über 200 Euro im Jahr. Im Extremfall kann die Beitragsdifferenz mehrere hundert Euro pro Jahr betragen. Das heißt: Wenn Sie eine günstige Versicherung abschließen, können Sie auf Dauer Tausende oder Zehntausende von Euro sparen. Dabei sind noch nicht einmal die Beitragserhöhungen mitgerechnet. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Sie als Eigentümer eines vermieteten oder unbebauten Grundstücks unbedingt abschließen sollten. Die Bedingungen sind in der Regel gleich, die Beiträge unterscheiden sich jedoch erheblich. Informationen durch Vertreter sind hier überflüssig. Das werden Sie selbst feststellen, wenn Sie die Angebote von mehreren Versicherungs-Unternehmen angefordert und durchgesehen und sich die Verbraucherinformationen des Bundes der Versicherten angeschaut haben (bundderversicherten*de). Auf dem Antrag sind im Grunde nur Name und Adresse einzusetzen sowie Angaben über die Lage des Grundstücks und die Jahresmiete zu machen.
Wie man aus teuren Versicherungen rauskommt
Sie haben bereits eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, aber bei einem Unternehmen mit hohen Beiträgen.
Was ist während der Laufzeit einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zu beachten?
Die Beiträge erhöhen sich von Zeit zu Zeit – etwa dem Preisindex für die Lebenshaltung entsprechend oder durch höhere Mieten.
Nicht vergessen: höhere Mieten melden!
Sonstige Hinweise
Die Übertragung der Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht auf andere befreit Sie grundsätzlich nicht von Ihrer Haftung für Schäden auf Ihrem Grundstück.
Die Beiträge zu dieser Versicherung können vom Einkommen als Sonderausgaben abgesetzt werden.