Als Erweiterung der privaten Unfallversicherung kamen 1997 die HUK- Coburg und die Allianz mit einer neuen Police, der so genannten Kinderinvaliditätsversicherung, auf den Markt. Diese zahlt nicht nur, wenn ein Kind durch Unfall invalide wird, sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität. Die Vertragsangebote sind sehr unterschiedlich, ebenso wie die Beiträge. Einige Gesellschaften versprechen eine lebenslange Rente, die anderen eine Einmalzahlung und einige wiederum eine Kombination aus beidem. Die meisten Unternehmen bieten die Kinderversicherung ergänzend zur Unfallpolice an. Die Unfallfolgen sind dann doppelt abgesichert; Zum einen durch die private Unfallversicherung, zum anderen durch den Zusatzvertrag. Welche Rente oder Einmalzahlung vereinbart werden sollte, hängt wesentlich von den Bedürfnissen, dem Lebensstandard und den finanziellen Möglichkeiten ab.
Der Mindestbedarf sollte für die Rente jedoch mindestens bei 750 Euro monatlich, eine Einmalzahlung bei 150000 Euro liegen. Bei aller Sorge um die Kinder sollte das Risiko krankheitsbedingter Invalidität in frühen Jahren nicht überschätzt werden. So ein Professor für Kinderheilkunde in der Wirtschaftswoche vom 4. 2. 1999; Gegen so was muss man sich impfen lassen, aber keinesfalls versichern … die von den Versicherungen genannten Krankheiten lassen zwar jedes besorgte Mutterherz still stehen, sind aber als Ursache von dauerhafter, schwerer Invalidität extrem selten.
Obwohl in Deutschland ca. 150000 schwerbehinderte Kinder leben, ist das Risiko relativ gering. Nicht einmal ein Prozent der deutschen Kinder gilt als schwerbehindert. Ursache der Schwerbehinderung sind bei knapp 40 Prozent angeborene Defekte, die ohnehin von fast allen Anbietern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (Aus-
nähme: HUK-Coburg).
Ausgeschlossen sind ebenso Geburtsschäden, Psychosen, Neurosen oder Entwicklungsstörungen. Außerdem ist das erste Lebensjahr bei allen Gesellschaften nicht versicherbar. So bleiben viele Eltern, die mit der Kinderversicherung zumindest finanzielle Sicherheit haben wollten, auf einem Großteil des Invaliditätsrisikos sitzen. Bei geburtsbedingten oder angeborenen Schäden wird selbst dann nicht gezahlt, wenn das Kind bei Vertragsabschluss von Medizinern als gesund eingestuft worden war. Da es um teilweise hohe Zahlungen geht, ist zu befürchten, dass Rechtsstreitigkeiten über die Leistungen an der Tagesordnung sind.
Wenn Sie sich für den Fall der Invalidität Ihres Kindes versichern wollen, so ist ein Vertrag mit Einmalzahlung vorzuziehen. Diese Angebote sind günstiger und bieten im Versicherungsfall mehr Freiheiten, da das Geld nach den jeweiligen Bedürfnissen verwendet werden kann. Die aus Sicht des BdV vernünftigsten Angebote sind die Kinderversicherung der HUK-Coburg und der Junior-Plus-Vertrag der DEVK, evtl. kombiniert mit einer Kinderunfallversicherung über den BdV-Rahmenvertrag.
Unfall-Mogelpackungen
Vergleichen Sie bei Unfallversicherungen immer nur die Grundversicherungssumme. Viele Gesellschaften werben mit der Leistung bei Vollinvalidität, die durch eine Progression bei hohen Invaliditätsgraden hochgepuscht ist. Die Grundversicherungssumme ist dann aber wesentlich niedriger und damit auch Leistungen bei niedrigen Invaliditätsgraden (die am häufigsten auftreten).