Eine Wohngebäudeversicherung braucht jeder Hauseigentümer. In der Regel muss er diese Versicherung sogar abschließen, weil er sonst keine Finanzierung erhält. Für Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung von der Hausverwaltung abgeschlossen.
Wohngebäudeversicherung wozu?
Wer durch Feuer sein Haus verliert, wird kaum in der Lage sein, einen Wiederaufbau aus eigener Tasche zu bezahlen. Neben der Feuergefahr sind auch Schäden durch Sturm und Leitungswasser (Rohrbrüche, Verstopfungen von Leitungen innerhalb des Gebäudes) möglich. Gegen die Folgen solcher Schäden schützt eine Wohngebäudeversicherung, die man für jede Gefahr (Feuer, Sturm, Leitungswasser) einzeln abschließen kann, aber auch gegen alle Gefahren gleichzeitig. Die so genannte kombinierte oder verbundene Wohngebäudeversicherung für Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden ist die Regel. Im Rahmen der Feuerversicherung wird auch – bis zu zwölf Monaten – die entgangene Miete (bei vermieteten Wohnungen) ersetzt oder bei einem selbstbewohnten Haus die zu zahlende Miete für eine Übergangs oder Ersatzwohnung.
Welche Versicherungssumme wählen?
Die Wohngebäudeversicherung wird in der Regel zu einem gleitenden Neuwert abgeschlossen. Das heißt: Sie bekommen auch beim Brand eines alten Hauses das Geld für den Bau eines neuen Hauses gleicher Art (allerdings nicht, wenn Sie nicht wieder aufbauen – dann nur den Zeitwert). Das erfordert allerdings eine regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme an die ständig steigenden Baupreise. Das ist aber kein Problem, weil diese Anpassung bei der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert automatisch geschieht. Und zwar wird der Euro-Neubauwert Ihres Hauses (natürlich ohne Grundstückskosten) zunächst einmal zurückgerechnet auf einen Wert 1914 – auf die Baukosten des Jahres 1914 in Mark (Friedenswert).
Diese Versicherungssumme 1914 ist der Ausgangswert (100 Prozent) und wird dann regelmäßig vervielfacht mit dem regionalen €-Baukostenindex (€-Faktor 2001 z.B. 10,28, der regional unterschiedlich ist zu erfragen bei einem Sachverständigen oder Architekten). Der Wiederaufbauwert des Hauses im Jahre 2001 (z. B. 200000 Euro) wird durch den €-Baukostenindex (2001 = 10,28) geteilt, Ergebnis etwa 20000 Mark (Wert 1914). Sie können so auch Ihre Versicherung überprüfen: Multiplizieren Sie den in der Police eingetragenen Wert 1914 mit dem €-Baukostenindex 2001 (10,28) und Sie haben den Betrag, der in 2001 bei einem Totalschaden gezahlt werden würde. Kommen Sie auf einen zu niedrigen Wert, erhöhen Sie den Wert 1914 entsprechend.
Die einfachste Methode für Hausbesitzer ist: Ermitteln Sie den gegenwärtigen
Neubaupreis für Ihr Haus und teilen Sie diesen Wert Ihrem Versicherungsunternehmen mit. Die Gesellschaften übernehmen dann für Sie die Umrechnung auf den Wert 1914 und können später bei einem Schaden keine Unterversicherung geltend machen, wenn der Wert richtig war, den Sie als aktuellen Neubauwert ermittelt und dem Unternehmen mitgeteilt haben. Sie sollten Ihre Versicherungssumme einmal überprüfen. Sind Sie unterversichert, erhalten Sie – evtl. auch bei Teilschäden – nicht genug Geld für eine Reparatur oder einen Wiederaufbau. Sind Sie überversichert, zahlen Sie – jahrelang – zu viel Beitrag. Vom Bund der Versicherten kann man per Fax-Abruf vom BdV-Faxgerät 041 93/990444 ein Merkblatt Wohngebäudeversicherung mit einer Wertermittlungstabelle abrufen. Der BdV hat auch einen Rechner im Artikel Wohngebäudeversicherung ins Internet gestellt unter bund-derversicherten*de.