Bei einer Kündigung bzw. bei einem Wechsel der Gesellschaft behalten Sie Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse! Sie haben bereits ein Auto und eine Kfz-Haftpflichtversicherung, aber nicht bei einem Versicherungsunternehmen mit den günstigsten Beiträgen. Wenn Sie jetzt Beiträge sparen und Ihre Versicherung wechseln wollen, dann müssen Sie beachten: Bei der Zulassungsstelle liegt in der Akte für Ihr Fahrzeug eine Versicherungs-Deckungskarte Ihrer jetzigen Gesellschaft. Die wird bei einer Kündigung zurückgezogen. Also müssen Sie zum Ablauf Ihrer alten Versicherung eine neue Deckungskarte zur Zulassungsstelle bringen oder per Post hinschicken. Diese Deckungskarte erhalten Sie von Ihrem neuen Versicherungsunternehmen. Sie brauchen nur die Angaben zu überprüfen (Anschrift usw.), fehlende Daten einzusetzen (wichtig: polizeiliches Kennzeichen, Fahrgestellnummer) und dann die Deckungskarte ohne weiteres Anschreiben an Ihre Zulassungsstelle zu schicken.
1. Sie müssen einen Monat vor der nächsten Hauptfälligkeit (in der Regel Ende November zum 1. Januar) Ihre alte Versicherung kündigen. Fordern Sie rechtzeitig Unterlagen von anderen Unternehmen an, damit Sie zum Ablauf der alten Police Versicherungsschutz durch einen neuen Vertrag und auch eine Deckungskarte haben. Wenn Ihre alte Versicherung abläuft, muss die Deckungskarte für Ihre neue Versicherung schon bei der Zulassungsstelle liegen.
2. Bei jedem Fahrzeugwechsel können Sie Ihre Versicherung mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kündigung bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen
In den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) ist bei einer vorübergehenden Stilllegung geregelt (meist § 5), dass sich der Versicherungsvertrag um die Dauer der Stilllegung verlängert. Wenn ein Fahrzeug also bereits stillgelegt ist, kann der Vertrag nicht mehr zum Ablauf des Kalenderjahres gekündigt werden, eine Kündigung muss demnach noch vor der Stilllegung ausgesprochen werden. Andernfalls ist eine Kündigung erst zum Ablauf des nächsten Jahres möglich.
Was ist während der Laufzeit einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu beachten?
Wenn Sie bestimmte Rabatte in Anspruch nehmen, müssen Sie natürlich alle Veränderungen unverzüglich melden. Fallen Voraussetzungen fort (Sie haben keine Garage mehr), riskieren Sie ohne Meldung eine Prämien-Nachberechnung und eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages. Das Gleiche gilt umgekehrt: Wenn Ihre Gesellschaft Rabatte gewährt, sollten Sie ständig überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen (Sie fahren z.B. weniger und kommen in eine günstigere Kilometerklasse). Nachlässe werden immer erst ab Zeitpunkt der Meldung berücksichtigt. Ändert sich bei einem Wechsel des Wohnorts Ihr Zulassungsbezirk, so müssen Sie das Fahrzeug sofort ummelden. Sie erhalten ein neues amtliches Kennzeichen und brauchen dafür eine Deckungskarte, die Ihnen Ihr Versicherungsunternehmen auf Anforderung zuschickt. Halten Sie Ihr Fahrzeug in einwandfreiem Zustand. Ihr Versicherungsunternehmen kann Sie sonst bis zu 5000 Euro an einem Schaden beteiligen, der durch Mängel an Ihrem Fahrzeug entstanden ist.