1. Sie verdienen mehr. Dadurch steigen Ihre Beiträge zur Sozialversicherung. Wegen der Höchstgrenzen können Sie die Beiträge zu einer Kapital-Lebensversicherung im Rahmen der Sonderausgaben nicht mehr voll oder überhaupt nicht mehr abziehen.
2. Ihr Ehegatte nimmt eine berufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer auf. Die Sozialversicherungsbeiträge von zwei arbeitenden Ehegatten lassen keinen Raum mehr für Lebensversicherungsbeiträge im Rahmen der Sonderausgaben.
3. Eine Ehescheidung oder der Tod des Ehegatten halbiert in etwa den Höchstbetrag für Sonderausgaben. Die Beiträge zu einer Kapital- Lebensversicherung passen nicht mehr in den Rahmen der Sonderausgaben.
4. Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit verändern die Situation ebenfalls drastisch. Wo kein Einkommen ist, kann nichts-abgezogen werden.
5. Sie müssen noch Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Risiko-Lebensversicherungen abschließen, die wichtiger sind als eine Kapital-Lebensversicherung, aber – ebenso steuerbegünstigt – auch den Rahmen der Sonderausgaben einengen.
6. Durch regelmäßige Beitragserhöhungen der Haftpflicht- und Krankenversicherungen werden die Beiträge zu einer Kapital-Lebensversicherung aus dem Rahmen der Sonderausgaben herausgedrängt.
7. Die ständig steigenden Beiträge für eine dynamische Lebensversicherung können den Rahmen der Sonderausgaben übersteigen.
8. Die Sonderausgaben-Höchstbeträge können herabgesetzt werden – wie zum Januar 1986 geschehen durch Streichung der Sonderausgabenbeträge für Kinder.
9. Die Steuerbegünstigung der Lebensversicherung kann unter Umständen vom Gesetzgeber gestrichen oder eine neue Quellensteuer eingeführt werden.
10. Die Steuern können – wie derzeit im Zuge der Steuerreform bis zum Jahre 2005 – gesenkt werden. Da jeder Steuervorteil von der Höhe der zu zahlenden Steuern abhängt, wirkt sich eine Steuersenkung negativ auf die Steuer-Rendite von Kapitalversicherungen aus.
11. Bei einer – nur für Betriebe oder vermieteten Grundbesitz – steuergünstigen Kombination von Darlehen und Kapital-Lebensversicherung fällt der Steuervorteil des Schuldzinsenabzugs durch den Verkauf des finanzierten Objektes weg (bei Scheidung, Konkurs usw.).
Das unter I bis 8 Gesagte kann auch bewirken, dass aus voll abzugsfähigen Lebensversicherungsbeiträgen nur noch zur Hälfte abzugsfähige Sonderausgaben werden. Wenn Lebensversicherungsbeiträge aber auf Dauer – das heißt, während der ganzen Laufzeit des Vertrages – nicht vom Einkommen und von der Steuer abgesetzt werden können, sind die Kapital-Lebensversicherung und der damit verbundene Sparvorgang in der Regel eine schlechte langfristige Geldanlage!
Daraus muss folgende Lehre gezogen werden: Weil die Abzugsfähigkeit von Lebensversicherungsbeiträgen sich bis ins Rentenalter nicht Voraussagen lässt, sollten Kapital-Lebensversicherungen zum Steuernsparen nur mit der kürzestmöglichen Laufzeit von zwölf Jahren abgeschlossen werden. Dies ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlaufzeit für eine steuerliche Anerkennung von Lebensversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben. Nach zwölf Jahren kann man weitersehen und eine neue Lebensversicherung, evtl. sogar – nur zum Steuernsparen – als private Rentenversicherung abschließen (siehe Artikel Rentenversicherung).
Die private Rentenversicherung ist im Grunde ein steuerbegünstigter Sparvertrag, bei dem keine Beiträge für einen Versicherungsschutz für den Fall des vorzeitigen Todes gezahlt werden. Dadurch kann – bei einem hohen Eintrittsalter (!) – die Rendite einer Rentenversicherung günstiger sein als die Rendite einer Kapital-Lebensversicherung. Bei einer Rentenversicherung werden bei vorzeitigem Tod nur die eingezahlten Beiträge plus Gewinn an die Erben gezahlt. Rentenversicherungen können deshalb auch noch Kranke abschließen.
Also ist die Grundregel für richtiges Lebensversichern:
1. Zur Versorgung Ihrer Familie schließen Sie eine Risiko-Lebensversicherung ab.
2. Zur Absicherung Ihres Einkommens schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (am besten gekoppelt an die Risiko-Lebensversicherung) und eine Unfallversicherung ab, und – wenn Sie selbstständig sind – eine Kranken-Tagegeldversicherung.
3. Für Ihre Altersversorgung sollten Sie an die Schaffung von inflationssicheren Sachwerten denken (z. B. Immobilien, Aktien, Aktienfonds).
4. Erst wenn diese Punkte erledigt sind, prüfen Sie, ob dann in Ihren Sonderausgaben für die nächsten zwölf Jahre noch Raum für Beiträge zu einer Kapitalversicherung ist. Wenn ja: Schließen Sie – aber nur für zwölf Jahre! – eine Kapital-Lebensversicherung zum Steuernsparen ab. Ganz entscheidend kommt es dabei auf die Auswahl der Gesellschaft an. Zwar unterscheiden sich die Beiträge kaum. Aber es gibt erhebliche Unterschiede in der Überschussbeteiligung und in der Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung.
Sonderausgaben
Der Höchstbetrag der insgesamt abzugsfähigen Sonderausgaben hängt vom Familienstand ab:
(1) (2) (3)
Vorwegabzug voll absetzbar zur Hälfte absetzbar
alleinstehend 3068 1334 1334
verheiratet 6136 2668 2668
Sind Sie Arbeitnehmer, müssen Sie den Vörwegabzug (1) um die Beitragsanteile kürzen, die Ihr Arbeitgeber für Sie zur Rentenversicherung zahlt. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen Ihre vollen Sozialversicherungsbeiträge (Ihren Anteil und den Anteil des Arbeitgebers) als Vorsorgeaufwendungen in Ihre Rechnung einbeziehen müssen. Das können bei einem allein verdienenden Ehegatten bis über 5000 Euro sein, sodass keine weiteren Versicherungsbeiträge als voll abzugsfähige Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Bei Beamten entfällt praktisch der Vorwegabzug. Für sie gilt außerdem eine Vorsorgepauschale, die vom Einkommen abgezogen wird, ohne dass dafür Beitragszahlungen nachgewiesen werden müssen. Sonderausgaben sind Ihre Anteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen und Versicherungsbeiträge zu
a) Auto-Haftpflichtversicherungen (Privatwagen, nicht bei Inanspruchnahme der Kilometerpauschale)
b) (private) Haftpflichtversicherungen aller Art
c) Unfallversicherungen (auch noch abzuschließende)
d) Kranken- und Kranken-Zusatzversicherungen
e) Risiko-Lebensversicherungen (auch noch abzuschließende)
f) Berufsunfähigkeitsversicherungen (auch noch abzuschließende)
g) Einzahlungen in Bausparverträge (auch für noch abzuschließende Verträge)
Beachten Sie, dass es bei den Beitragen zu notwendigen Versicherungen (Haftpflicht-, Unfall-, Risiko-Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen) nicht darauf ankommt, ob sie in den Rahmen Ihrer Sonderausgaben passen. Diese Versicherungen braucht man. Dagegen ist eine Kapital-Lebensversicherung eine Versicherung, die Sie nicht benötigen – im Grunde nur ein Sparvertrag. Wenn die Beiträge hierzu nicht in den Rahmen Ihrer voll absetzbaren Sonderausgaben passen, lesen Sie aufmerksam Wie aus falschen Lebensversicherungen herauskommen?