Diese Form der Kapital-Lebensversicherung hat durch die Steuerreform des Jahres 1988 ihre Bedeutung verloren. Sie wurde früher bis zu einem Jahresbeitrag von 624 Mark vom Staat mit einer Sparzulage bezuschusst. Diese Sparzulage gibt es jetzt nicht mehr. Der Arbeitgeber kann allerdings weiterhin tarifvertragliche Zulagen zu
vermögensbildenden Lebensversicherungen seiner Arbeitnehmer zahlen. Man kann aber auch die Form der Vermögensbildung wechseln. Nach der Steuerreform aus dem Jahre 1988 sind ab I. Januar 1989 nur noch das Bausparen und das Beteiligungssparen (Aktienfonds, Unternehmensbeteiligungen usw.) bei Einzahlungen bis zu 936 Mark im Jahr begünstigt. Hierüber sollte jeder Arbeitnehmer einmal mit mehreren Geldinstituten und Bausparkassen reden (siehe auch das Artikel Altersvorsorge, Geldanlage und Finanzplanung).
Hinweise
Wer eine vermögensbildende Lebensversicherung mit einer langen Laufzeit abgeschlossen hat, sollte diese auf insgesamt zwölf Jahre ab ursprünglichem Beginn verkürzen, siehe Wie aus falschen Lebensversicherungen rauskommen?