Eine Rentenversicherung – als Versicherung gegen Wechselfälle des Lebens – braucht keiner, weil sie im Grunde nur ein (noch) steuerbegünstigter Sparvertrag ist. Die Steuerprivilegien könnten sehr bald fallen, siehe oben zur Kapital-Lebensversicherung. Die Rentenversicherung bietet keinen Versicherungsschutz. Selbst Kranke können diese Lebensversicherung abschließen. Was sich evtl. für ältere Menschen mit hohem Alterseinkommen und hoher Lebenserwartung (also bester Gesundheit) lohnen könnte, ist die Einmaleinzahlung eines hohen Kapitalbetrages im Alter um die 60 Jahre in ein Rentenversicherung. Sie würden durch ein langes Leben an der Rentenversicherung verdienen und könnten evtl.‘ Steuern sparen, weil im Alter nur der Ertragsanteil der Rente (je nach Alter um 25 Prozent der Rente) besteuert wird.
Es gibt verschiedene Formen: Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag oder die aufgeschobene Rentenversicherung, bei der die Rentenzahlung über Jahre angespart wird. Es kann eine Beitragsrückgewähr bei vorzeitigem Tod vereinbart werden, ansonsten verfallen die eingezahlten Beiträge beim Ableben des Versicherten, was ein Lediger, der niemanden zu versorgen hat, vereinbaren kann. Dann würde sich die Rente erhöhen bzw. der Beitrag verringern. Zur Rente kann eine Garantiezeit vereinbart werden, das heißt: Bei frühem Tod des Versicherten würde die Rente oder Kapital an Hinterbliebene ausgezahlt. Eine Witwen-/Witwerrente kann mitversichert werden. Auch Zusatzversicherungen (wie Berufsunfähigkeitsrente, z. B. bei Cosmos) sind möglich. Natürlich wirken sich alle diese Vereinbarungen auf den Beitrag oder die Rente aus – erhöhend oder vermindernd. Bei Versicherungen mit Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit müssen sich Versicherte bis fünf Monate vor Ablauf entscheiden, ob sie das Kapital oder eine monatliche Rente ausgezahlt haben möchten. Dieses Wahlrecht kann in der Regel erst nach zwölf Jahren Vertragsdauer ausgeübt werden.