• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Falsche Kapital-Lebensversicherungen kündigen – Tipps und Angebote

Wenn Rücktritts- oder Widerspruchsfristen bereits verstrichen sind, können Kapital-Lebens- und private Rentenversicherungen jederzeit gekündigt werden. Meistens gilt: Je eher, desto besser! So meinte schon vor Jahren auch Capital: Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Aber – bei fast allen Gesellschaften sind die ersten Jahresbeiträge voll verloren (bei Riester-Verträgen wegen der ab 2002 vorgeschriebenen Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf zehn Jahre nur teilweise). Allerdings werden die Versicherer nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs in Zukunft und wohl auch für bereits abgerechnete Verträge höhere Rückkaufswerte (nach-)zahlen müssen. Hierüber kann man sich beim Bund der Versicherten (BdV) informieren.

Wichtig ist: Im Falle der Kündigung alle Unterlagen wegen eventueller Nachforderungen (zu denen der BdV für nach 1994 abgeschlossene Verträge Musterprozesse führt) kopieren und sorgfältig aufbewahren. Es ist ein Selbstbetrug zu glauben, durch Weiterführung der Lebensversicherung das eingezahlte Geld retten zu können. Sie würden den Verlust nur über eine längere Zeit strecken. Auch die Veränderung oder Umwandlung einer Lebensversicherung wird in der Regel wie eine Aufhebung des alten und Abschluss eines neuen Vertrages behandelt, wobei die in die alte Versicherung eingezahlten Beiträge (abzüglich der ersten Jahresbeiträge) in die neue Versicherung eingerechnet werden. Es geht also vor allem darum, in der Zukunft und auf Dauer nicht noch mehr Geld zu verlieren.

Bei Kündigung zu beachten
Wenn Sie durch die Aufhebung Ihrer Lebensversicherung Verluste erleiden, finden Sie sich nicht damit ab, dass Sie Opfer eines legalen Betrugs geworden sind. Es kann sein, dass Sie später aufgrund von Gerichtsentscheidungen noch Nachforderungen stellen können. Also unterschreiben Sie keine Abrechnung, die Ihnen bei der Vertragsaufhebung von Ihrer Gesellschaft vorgelegt wird. Sie müssen zwar die Originalpolice bei einer Vertragsaufhebung zurückschicken, sollten aber aus Beweisgründen alle Unterlagen fotokopieren und sorgfältig aufbewahren. Der Bund der Versicherten führt bereits Musterprozesse um die Rückkaufswertregelung und um die zu niedrige Überschussbeteiligung. Professor Jürgen Basedow, Kommentator des AGB-Gesetzes (Münchener Kommentar), hat 1992 in einem Rechtsgutachten die Meinung vertreten, dass alle Lebensversicherten höhere Auszahlungen verlangen können – auch als Nachschlag zu früher abgelaufenen oder vorzeitig gekündigten Verträgen.

Es sei bei einer vertraglich vorgesehenen jährlichen Kündigungsmöglichkeit unzulässig, dass bei einer Kündigung nach ein oder zwei Vertragsjahren die üblichen hohen Abschlusskosten berechnet würden, der Versicherte also oft kein Geld zurückerhalte (Verstoß gegen § 10 Nr. 7 AGBG). Hinzu komme, dass der Versicherte bei Antragstellung darüber nicht in genügend konkreter Form informiert worden sei (Verstoß gegen das Transparenzgebot, so auch der BGH im Jahre 2001). Klauseln des Lebensversicherungsvertrages, die den Anspruch auf Überschuss-beteiligung nur auf den bilanziell ausgewiesenen Rohüberschuss beschränkten und nicht die tatsächlichen Vermögenswerte einbezögen, seien ebenfalls wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam (nach § 9 AGBG). An die Stelle der unwirksamen Über- schussbeteiligungs-Regelung müsse ein Anspruch auf Beteiligung an den tatsächlichen Vermögenswerten, Erträgen und Überschüssen treten (so in 1991 bereits das OLG Nürnberg).

Die bei vorzeitiger Kündigung einbehaltenen Beträge überstiegen bei weitem das, was die Gerichte sonst zur Höhe so genannter Rückabwicklungspauschalen entschieden haben. Bei vorzeitiger Kündigung dürften – wie in anderen Wirtschaftszweigen – höchstens 20 Prozent des ersten Jahresbeitrages einbehalten werden. Bei der Überschussbeteiligung der Lebensversicherten dürften Abschreibungen nicht berücksichtigt werden, sondern müssten die tatsächlichen Werte – z. B. von Grundstücken und Wertpapieren – angesetzt werden, die 200 Milliarden Euro höher liegen als die Buchwerte der Kapitalanlagen aller Versicherungsunternehmen. Geld genug ist also vorhanden für Nachzahlungen. Millionen Lebensversicherte könnten danach Milliardenbeträge von ihren Gesellschaften zurückverlangen – notfalls im Klagewege (den der Bund der Versicherten bereits beschritten hat). Dann müssten die unwirksamen Klauseln durch Gerichte im Wege der Vertragsauslegung ersetzt werden.

Die normale Verjährungsfrist für Nachforderungen beträgt fünf Jahre. Es kann aber auch die 30-jährige Frist für Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gelten.
Mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Auszahlung fällig war, beginnt nach § 12 WG eine fünfjährige Verjährungsfrist zu laufen. Ansprüche aus Verträgen mit in 2000 fällig gewesenen Auszahlungen verjähren danach am 31. 12. 2005. Droht ein Fristablauf, können Sie unter Hinweis auf die BdV-Verfassungsbeschwerde (BVerfG 1 BvR 80/95) Ihre Gesellschaft bitten, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Wenn Ihre Gesellschaft den Verzicht nicht erklärt, können Sie die Verjährung nur mit einer Klage unterbrechen, die Sie als Stufenklage (1. auf Auskunft, 2. auf Nachzahlung) zunächst beim Amtsgericht erheben sollten mit dem Antrag, das Verfahren bis zur Entscheidung über die BdV-Verfahren auszusetzen.

Eine zweite 30-jährige (!) Verjährungsfrist könnte sich aus § 812 ff. BGB ergeben, wenn die Gerichte feststellen sollten, dass sich Lebensversicherungsunternehmen ungerechtfertigt am Versichertengeld bereichert haben. Sie müssen bei einer Vertragskündigung in den ersten zwölf Jahren auf die Erträge (also nicht auf den gesamten Rückkaufswert) Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent zahlen, die Sie aber über den Lohnsteuerjahresausgleich oder Ihre Einkommensteuererklärung später erstattet bekommen, wenn die Überschussanteile die Freigrenzen (1550 Euro für Ledige, 3 100 Euro für Ehepaare) nicht übersteigen.

Aug 22, 2016gesundhe-admin
Private Krankenversicherungen, alle Entscheidungen sind schwierig - hilfreiche InformationStreitigkeiten und Arbeitsunfähigkeit bei der privaten Kranken-Vollversicherung - die Details
  Weitere Artikel  
 
Die fondsgebundene Lebensversicherung in Deutschland richtig verstehen Teil 2
 
Drei goldene Ausnahmen – sinnvoller Einsatz einer Kapital-Lebensversicherung
 
Versicherungsschutz aus Kapitalversicherungen durch Lebensversicherungen auf Risikobasis ersetzen
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Kapitalversicherung mit Teilauszahlungen – Tarif K30W und Tarif K40M

    Kapitalversicherung mit Teilauszahlungen (mit UZV) Monatsbeiträge für je 1 000 EUR Todes- und Erlebensfallsumme (mit UZV) Versicherungsdauer in Jahren EA 15 20 25 30 EA 15 5,1838 4,0205 3,2414 2,7435 […]

    Feb 19, 2017gesundhe-admin
  • Die Lebensversicherungen im Test Teil I – wichtige Versicherungsarten

    Der Bereich der Lebensversicherung beinhaltet viele Versicherungsformen. Die Wichtigkeit der Risikolebensversicherung wurde bereits dargestellt. Es gibt auf dem Versicherungsmarkt viele verschiedene Möglichkeiten, sodass es für den Verbraucher schwierig ist, eine […]

    Apr 17, 2016gesundhe-admin
  • Private Kranken-zusatzversicherung für Ambulante Behandlung und Ergänzungstarife – hilfreiche Information

    Eine Zusatzversicherung, die die Kosten für ambulante Behandlungen erstattet, ist Versicherungspflichtigen verschlossen, da diese voraussetzt, dass die gesetzliche Krankenkasse mitzieht. Das heißt, die Krankenkasse muss damit einverstanden sein, dass Sie […]

    Jul 18, 2016gesundhe-admin
  • Vollmachten des Versicherungsvertreters nach den Bestimmungen des VVG – detailliertere Information

    Der VR bezieht den Versicherungsvertreter in seine betriebliche Organisation ein, indem er ihn im Außenverhältnis gegenüber dem Kunden/VN regelmäßig damit betraut – Versicherungsverträge zu vermitteln (Vermittlungsvertreter), oder sogar – Versicherungsverträge […]

    Feb 24, 2016gesundhe-admin
  • Dauer einer Betreuung und gesetzlichen Betreuung – Pflegeversicherung in Deutschland

    Dauer einer Betreuung Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten. Dem Vormundschaftsgericht ist mitzuteilen, wenn eine Betreuung vorzeitig aufzuheben oder zu ändern ist. Gleiches gilt für den Wunsch nach […]

    Jan 9, 2018gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr