• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Sonstige Hilfen der Krankenkassen – gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland

Übernahme der Kosten für ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung sowie für die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln, jedoch nicht die Kosten für diese Mittel. Bei einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch kostenfreie ärztliche Leistungen sowie Übernahme der Kosten für Arznei, Verband- und Heilmittel und gegebenenfalls Krankenhauspflege (soziale Indikation vorausgesetzt). Sterbegeld wird nur für Versicherte, die am I. Januar 1989 einer Krankenkasse angehörten, in Höhe von 1073,70 Euro gezahlt (bei Tod eines mitversicherten Angehörigen 536,90 Euro). Beitragsfreie Familienversicherung Versicherte erhalten für Familienangehörige Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, Krankenhilfe und sonstige Hilfen – ausgenommen Krankengeld unter den gleichen Voraussetzungen und im gleichen Umfang wie für sich selbst, und zwar unter bestimmten Bedingungen für den unterhaltsberechtigten Ehegatten, die unterhaltsberechtigten Kinder, die Stiefkinder und Enkel, wenn der Versicherte sie vor Eintritt des Versicherungsfalles überwiegend unterhalten hat, die Pflegekinder und Adoptionspflegekinder, wenn der Versicherte vor Eintritt des Versicherungsfalles ihren vollen Unterhalt bestritten hat.

Für alle Angehörigen gilt, dass sie sich im Inland aufhalten und nicht anderweitig gesetzlich krankenversichert sind und außerdem kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat (2001) 327,23 Euro überschreitet. Für Kinder besteht ein Anspruch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, darüber hinaus bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres leisten. Im Falle der Unterbrechung oder Verzögerung der Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung gesetzlicher Dienstpflicht des Kindes besteht der Anspruch auf Familienkrankenhilfe auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus. Diese Altersgrenzen gelten nicht für Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.

Für Kinder, die das 18., aber noch nicht das 23. Lebensjahr vollendet haben, besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Nicht mitversichert sind Kinder von Ehegatten, wenn nur einer der Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und der nicht oder privat versicherte Ehegatte ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 3 375 Euro (2002) hat und das außerdem höher ist als das Gesamteinkommen des in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehegatten (siehe Tabelle).

Sonstige Hilfen der Krankenkassen - gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland3

Unterbrechung der Beschäftigung
Der Versicherungsschutz besteht ohne Beitragszahlung fort, wenn eine Unterbrechung der entgeltlichen Beschäftigung nicht länger als einen Monat dauert – z. B. bei unbezahltem Urlaub. Nach dieser Zeit kann sich der nicht mehr Versicherungspflichtige freiwillig weiterversichern, bis er wieder gegen Entgelt beschäftigt wird. Im Falle eines rechtmäßigen Arbeitskampfes besteht die Mitgliedschaft bis zu dessen Ende fort.

Betriebsbeihilfe für Land- und Forstwirte
Eine besondere Leistung bieten die Landwirtschaftlichen Krankenkassen den bei ihnen versicherten land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmern: die Betriebshilfe. Dabei wird im Krankheitsfall für bis zu drei Monaten eine geeignete Kraft gestellt und bezahlt, die im Betrieb an Stelle des Versicherten arbeitet. Diese Hilfe ist besonders für allein wirtschaftende Landwirte gedacht. Aus diesem Grund erhalten landwirtschaftliche Unternehmer bei Krankheit aber kein Krankengeld.

Aug 6, 2016gesundhe-admin
Staatsanwälte greifen nicht ein und drehen sich im Kreise - Lebensversicherung in DeutschlandStaatsaufsicht, 20 Jahre Mängel beklagt - Lebensversicherung in Deutschland
  Weitere Artikel  
 
Allgemeine Versicherungsbedingungen, AVB für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung – Teil I
 
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Krankenhausbehandlung – detailliertere Information
 
Allgemeine Versicherungsbedingungen, AVB für die Krankentagegeldversicherung – Teil II
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Erweiterte Elementarschadenversicherung – Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge, Erdbeben, Erdsenkung usw.

    Elementarschäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen können durch die erweiterte Elementarschadenversicherung in die Hausratversicherung eingeschlossen werden, die von einigen Versicherungsunternehmen angeboten wird (gegen Zuschlag von […]

    Jun 22, 2016gesundhe-admin
  • Falsche und zu teure Versicherungen sofort kündigen oder verändern – hilfreiche Information

    Bei Versicherungen gibt es einen nicht zu unterschatzenden Wiederholungseffekt. Weil Versicherungsbeiträge in aller Regel ein Leben lang gezahlt werden, wiederholt sich ein beim Abschluss begangener Fehler Jahr für Jahr – […]

    Jun 24, 2016gesundhe-admin
  • Lernkotrolle und Test zur Wohngebäudeversicherung

    Verwenden Sie bei den folgenden Aufgaben den Tarif aus dem Bedingungswerk 1 Proximus Versicherung, soweit dies erforderlich ist. Ermittlung der Versicherungssumme1) Berechnen Sie die VS 1914. a) Baukosten für ein […]

    Mai 12, 2015gesundhe-admin
  • Steuerliche Behandlung der Basisvorsorge verstehen

    Steuerliche Neuregelung im Zusammenhang mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz gingen weitreichende steuerliche Änderungen, die auch die Lebensversicherung betreffen, einher. Der Gesetzgeber […]

    Jun 21, 2015gesundhe-admin
  • Makler, Mehrfachagenten und Bancassurance – Vertriebswege im Versicherungsunternehmen

    Makler Der selbstständige (Versicherungs-)Makler ist nach Farny der Prototyp des rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Versicherungsvermittlers und bildet damit ein unternehmensfremdes Absatzorgan. In gewisser Weise kann der Makler auch als Beschaffungsorgan […]

    Sep 30, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr