Freie Heilfürsorge haben in der Regel Kasernierte. Dazu gehören Soldaten, Beamte des Bundesgrenzschutzes und Bereitschaftspolizisten. Auch bei einigen Berufsfeuerwehren gibt es die freie Heilfürsorge. Ein Grundversicherungsschutz im Krankheitsfall ist für diese Personen daher nicht erforderlich. Sie können aber private Zusatzversicherungen abschließen. Die Angehörigen dieser Personen, soweit sie nicht infolge eigener Berufstätigkeit pflichtversichert sind, werden wie Angehörige von Beamten behandelt. Für sie ist es am besten, wenn sie sich privat nach Restkostentarifen versichern. Für Wehrpflichtige, die zuvor in einer Krankenkasse pflichtversichert waren und bleiben, ändert sich zur gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich nur, dass sie wegen ihrer Ansprüche auf Heilfürsorge während ihres Wehrdienstes keine Krankenhilfe erhalten, wohl aber andere Leistungen erbracht werden, z. B. die Familienversicherung für Angehörige.
Wehrpflichtige, die privat krankenversichert sind, erhalten nach dem Unterhaltssicherungsgesetz die Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung erstattet. Das ist eine Versicherung, die die bisherigen Ansprüche auf private Weiterversicherung über die Wehrdienstzeit hinwegrettet. Sofort nach Beendigung des Wehrdienstes ist der private Versicherungsschutz dann ohne Wartezeit wieder wie vorher in Kraft. Es bleibt beim ursprünglichen Eintrittsalter. In der Zwischenzeit auftretende Krankheiten sind mitversichert. Anerkannte Wehrdienstbeschädigungen werden allerdings nach dem Bundesversorgungsgesetz weiterhin auf Kosten des Bundes behandelt.
Es gibt aber auch eine so genannte kleine Anwartschaftsversicherung, bei der das später erreichte Eintrittsalter gilt. Sie ist billiger, lohnt sich aber nur, wenn Sie wissen, dass Sie nach Ableistung des Wehrdienstes z. B. wegen Versicherungspflicht nicht zu Ihrer privaten Krankenversicherung zurückkehren werden. Sie sichert dann nur den Fall ab, dass Sie wegen Dienstuntauglichkeit aufgrund privater Krankheit vorzeitig entlassen und plötzlich ohne Krankenversicherungsschutz dastehen würden. Angehörigen von Wehrpflichtigen werden nach dem Unterhaltssicherungsgesetz die Beiträge für den Krankenversicherungsschutz voll erstattet. Das gilt auch für Zusatzversicherungen.