Für private Krankenversicherungen gibt es nicht das günstige Unternehmen. Verlassen Sie sich nicht auf Vergleiche oder Lobreden anderer und niemals auf die Informationen eines Einfirmenvertreter. Erstellen Sie eine eigene Beitrags- und Leistungstabelle mit den unterschiedlichen Tarifdaten aller rund 50 deutschen Krankenversicherungsunternehmen (Tarifbeiträge, Selbstbeteiligungen im ambulanten Bereich, Erstattungssätze und Summenbegrenzungen bei zahnärztlichen Leistungen, letzte Beitragserhöhung, evtl. Beitragsrückerstattungen, Bedingungsabweichungen). Fallen Sie nicht auf Provisionsabgaben oder Computerprogramme herein. Eine heute billige Gesellschaft kann in einigen Jahren teuer sein.
Für Ihren Versicherungsschutz sollten Sie hohe Selbstbeteiligungen im ambulanten Bereich wählen und vielleicht keine volle, sondern nur die teilweise Erstattung von zahnärztlichen Leistungen. Sie können so mehr an Beitrag einsparen, als Sie aus eigener Tasche zuzahlen, allerdings müssen bei einem Unfall mit Zahn- und Kieferverletzungen möglicherweise erhebliche Beträge selbst getragen werden. Angestellte sollten außerdem bedenken, dass der Arbeitgeber sich – bis zum vergleichbaren Höchstbeitrag der Krankenkasse – zur Hälfte auch an den höheren Beiträgen beteiligt, aber an der Selbstbeteiligung des Versicherten nur nach entsprechender Vereinbarung.
Versichern Sie ein Krankenhaustagegeld nur, wenn neben dem vereinbarten Schutz aus dem Krankenhaustarif tatsächlich ein zusätzlicher Geldbedarf entstehen könnte. Als Selbstständiger oder gut verdienender Arbeitnehmer sollten Sie ein Krankentagegeld versichern, das dem tatsächlichen Einkommensausfall bei Krankheit entspricht und später ständig veränderten Verhältnissen angepasst werden muss.
Vermeiden Sie Über- und Luxusversicherungen. Berufsunfähigkeit und Risiko-Lebensversicherung sind oft wichtiger, vielleicht auch eine sinnvolle Anlage eingesparter Beiträge für eine Altersversorgung.
Schließen Sie gegebenenfalls für mehrere Personen und für einzelne Tarife Verträge bei verschiedenen Gesellschaften ab.
Geben Sie auf jeden Fall alle Vorerkrankungen an, nach denen im Antrag gefragt wird. Bei erheblichen Vorerkrankungen sollte die Antragsannahme oder die Frage von Beitragszuschlägen und eventueller Leistungsausschlüsse durch gleichzeitig gestellte Probeanträge bei mehreren Gesellschaften oder Anfragen bei Maklern geprüft werden.
Kündigen Sie eine Versicherung oder Krankenkassenmitgliedschaft nicht, bevor nicht der neue Vertrag abgeschlossen ist. Erkrankungen zwischen Antragstellung und Erhalt der Annahmebestätigung oder Police müssen nachgemeldet werden. Bei einem Wechsel von einer Krankenkasse zu einer privaten Versicherung werden Krankheiten zwischen Antragstellung und Erhalt der Annahmebestätigung mitversichert. Deshalb empfiehlt es sich in solchen Fällen, den Antrag bei dem privaten Versicherungsunternehmen so früh wie möglich
zu stellen. Achten Sie auf Wartezeiten und schließen Sie diese möglichst aus.
Überprüfen Sie bestehende Verträge, ob diese vielleicht unzureichend, zu luxuriös oder zu teuer sind. Lassen Sie sich von Zeit zu Zeit Angebote von Ihrem Unternehmen für einen Tarifwechsel machen. Ändern Sie nachträglich Selbstbeteiligungen. Kündigen oder reduzieren Sie Luxusversicherungen, wenn Sie in anderen Bereichen – wie Berufsunfähigkeit oder Familienversorgung – Versorgungslücken feststellen. Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Höhe eines versicherten Tagegeldes mit Ihrem Einkommen übereinstimmt (wichtig auch für den Fall der Arbeitslosigkeit).
Im Krankheitsfalle sollte bei Zweifeln die Kostenübernahme mit Arzt, Krankenhaus und Krankenversicherung vor der Behandlung geklärt werden.
Unterschreiben Sie keine Verträge aufgrund einseitiger Informationen von Vertretern oder Vermittlern. Legen Sie Angebote oder Gegenvorschläge eines Vermittlers gegebenenfalls neutralen Stellen oder Konkurrenzunternehmen vor.
Wenn Sie von der Krankenkasse in eine private Vollversicherung und damit auch in die private Pflegepflichtversicherung wechseln wollen: Vertreter, Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen (auch aus dem Lohn- oder Personalbüro) sind keine Berater. Sprechen Sie über die Entscheidung fürs Leben zunächst mit neutralen Experten (z. B. Bund der Versicherten); Verbraucherzentralen oder Versicherungsberatern, auch mit Ihrer Krankenkasse. Es gibt keine problemlose Rückkehr in die GKV, sondern nur bei neuer Versicherungspflicht (z.B. durch ein Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze). Wer hier manipuliert und von der Krankenkasse erwischt wird, fliegt raus und ist im Alter möglicherweise ohne Versicherungsschutz.
Informieren Sie sich in Ruhe. Raus aus der gesetzlichen Krankenkasse kommen Sie immer noch, aber grundsätzlich nicht wieder zurück!