Die Feuerversicherung. Die Feuerversicherungen waren der zweite große Schritt in der Geschichte der Versicherungen nach der Seeversicherung. In Deutschland hatten sich bereits seit Mitte des 16. Jahrhunderts in Schleswig-Holstein sogenannte Brandgilden entwickelt. Diese Feuerversicherungseinrichtungen gelten als der Ursprung dieses Versicherungszweiges nach dem Gegenseitigkeits-prinzip. Am 3. Dezember 1591 wurde in Hamburg der erste Feuerkontrakt für 101 Hauseigentümer abgeschlossen. Der Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648 und die Folgen der Zerstörung ließen den Brandbettel aufkommen, die Bettelgenehmigung durch Behörden oder Geistlichkeit für Abgebrannte. Da die Brandbettler jedoch gelegentlich in Gruppen auftraten, wurden sie zu einer politischen Gefahr. Daher wurden per Erlass des Landesherrn Feuersozietäten oder Brandkammern eingerichtet. Nach mehreren Großbränden in Hamburg zwischen 1672 und 1676 verabschiedeten Rat und Bürgerschaft die Puncta der General Feur-Ordnungs Cassa. Es war die erste öffentlich-rechtliche Versicherung: Die städtische Institution übernahm die Verträge hamburgischer Grundstückseigentümer, in denen bei Brand Entschädigungszahlungen zugesagt wurden. Leibniz weist auf die Hamburger Feuerkasse in einer Denkschrift zur Einrichtung von Versicherungsanstalten 1697 als ein schönes Exempel hin. Die Hamburger Feuerkasse versichert noch heute alle Gebäude in Hamburg gegen Feuer-, Sturm- und Hagelschäden und ist die älteste bestehende Versicherungseinrichtung der Welt. Im 18. Jahrhundert entstanden in allen deutschen Teilstaaten öffentlich-rechtliche Feuerversicherungsanstalten. König Friedrich Wilhelm I. von Preußen ließ 1718 die noch heute bestehende Feuersozietät Berlin und 1722 die Städte-Feuersozietät für das Herzogtum Kleve und die Grafschaft Mark gründen. 1788 entstand die Kurkölnische Brandversicherungs-Gesellschaft. Zum Teil mit Zwang und Monopol ausgestattete Gebäudefeuerversicherungs- Anstalten dienten nach dem Wortlaut der meisten Rechtsquellen einerseits der volkswirtschaftlich wünschenswerten Erhaltung des Gebäudebestandes, andererseits dem Schutz des Realkredits. Hintergrund der Entwicklung war die Epoche des aufgeklärten Absolutismus. Der Landesherr sah es als seine Aufgabe an, die Wohlfahrt seiner Untertanen auch durch Schaffung von Versicherungen zu befördern. Das handfeste Ziel war die Erhaltung der Steuerkraft der Untertanen, da, wie es in dem Reglement einer früheren westfälischen Sozietät 1768 hieß, dem gemeinen Mann daran gelegen ist, dass… die durch Brand Beschädigten ehebaldigst wieder in den Stand gesetzt werden, zu den allgemeinen Lasten das Ihrige beizutragen. Damals trugen die Häuser die Hauptlast der Steuern.
Lebensversicherung. 1706 wurde in London die Amicable or Perpetual Assurance gegründet, die älteste Lebensversicherung der Welt. Berater war der Astronom Halley. Ihr Tarif wurde zur Grundlage der Versicherungsmathematik. In Deutschland lösten nach 1800 mathematisch fundierte Lebensversicherungen die weitverbreiteten, aber ohne exakte Kalkulation arbeitenden unterschiedlichsten Sterbekassen ab. Die Lebensversicherung war allerdings zunächst eine Versicherung der wohlhabenden Kreise (Klassenversicherung). Das änderte sich erst mit dem zunehmenden Wohlstand.