Ich glaube, dass das Auto heute das genaue Äquivalent der großen gothischen Kathedralen ist.
(Roland Barthes)
Das Auto ist immer noch eines der liebsten Kinder der Deutschen. Zwar wird das gute Stück nicht mehr jeden Samstagmorgen im Trainingsanzug auf der Straße gewaschen und poliert (vielerorts ist dies mittlerweile verboten), doch fahren in Deutschland 42 Millionen Pkws. Damit besitzt jeder westdeutsche Haushalt im Schnitt 1,1 Autos. Um eines dieser Fahrzeuge auch fahren zu dürfen, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Wettbewerb in der Kfz-Versicherungsbranche ist hart. Nach der Freigabe der Tarife sinken die Prämien deutlich: Selbst große Anbieter locken mit Rabatten, neue Direktversicherer und traditionell kostengünstige Anbieter wie die Koblenzer Debeka drängen auf den Markt. Die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung scheint eine der wenigen Versicherungen zu sein, wo die Verbraucher – auch dank der Vielzahl von Autozeitschriften – intensiv die Preise vergleichen und nach dem billigsten Versicherer suchen. Bei den Versicherern ist die Autoversicherung ebenfalls sehr beliebt: Sie gilt als Türöffner, um dem so gewonnenen Kunden weitere Versicherungen anbieten zu können. Sie ist sozusagen das Girokonto der Versicherungswirtschaft. Rund 45 Prozent des Gesamtumsatzes des Sachversicherungsmarktes entfallen auf die Autoversicherung, davon zwei Drittel auf die Kfz-Haftpflicht.
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für Ile Halter von
Kraftfahrzeugen – egal ob Mofa oder Laster.
Leistungen. Sie schützt den Halter des Wagens – ähnlich wie die Privathaftpflicht – vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, wenn durch das versicherte Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde. Um den Unfallopfern Schadenersatz zu garantieren, wurde sie zur Pflichtversicherung erhoben. Zur Wagenzulassung ist daher nicht nur Fahrzeugbrief und Personalausweis notwendig, sondern auch die sogenannte Doppelkarte als Bestätigung einer abgeschlosenen Haftpflichtversicherung. Versichert sind Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer im versicherten Fahrzeug. Die Haftpflichtversicherung gilt nur in Europa.
Deckungssumme. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen wurden zum 1. Juli 1997 deutlich erhöht. Nun stehen nach Autounfällen bei ein oder zwei Verletzten oder Getöteten bis zu je 5 Millionen € und bei drei und mehr Verletzten insgesamt bis zu 15 MiIlionen € sowie eine Million Mark für Sachschäden und bis zu 100 000 € für Vermögensschäden zur Verfügung. Über 90 Prozent der Versicherten haben eine unbegrenzte Deckung gewählt: Sach- und Vermögensschäden werden in unbegrenzter Höhe ersetzt, Personenschäden je nach Unternehmen bis zu 7,5 oder 12,5 Millionen € je verletzter oder getöteter Person. Diese Deckung ist nur unwesentlich teurer und sollte daher bevorzugt werden.
Ausschlüsse. Die Versicherung zahlt nicht:
– wenn das Fahrzeug zu einem anderen Zweck als im Antrag angegeben verwendet wird (Vermietung),
– wenn der Fahrer keinen Führerschein hat oder ein Unberechtigter (etwa ein Autodieb) das Fahrzeug benutzt (auch bei Fahrerflucht),
– wenn eine dauernde Gefahrerhöhung eintritt (Fahren mit abgenutzten Reifen).
Wer alkoholisiert oder unter Drogen einen Unfall verursacht, wird oft mit bis zu 10 000 € am Schaden beteiligt (Rauschmittelklausel).
Beitrag. Der Beitrag berechnet sich vor allem nach dem Fahrzeugtyp, dem Zeitraum der Fahrpraxis und Schadenfreiheit, dem Zulassungsbezirk (399 Bezirke) und danach, ob das Fahrzeug privat genutzt oder vermietet wird. Bei Lastwagen und Anhängern spielt die Nutzlast eine Rolle, bei Arbeitsmaschinen das Gesamtgewicht, bei Omnibussen die Zahl der Plätze. Je nach privater oder gewerblicher Verwendung des Fahrzeuges gibt es ebenfalls Tarifunterschiede. Außerdem wird bei halb- oder vierteljährlicher Zahlung der Prämie ein Zuschlag verlangt. Es empfiehlt sich daher die jährliche Zahlung, wie übrigens bei fast allen Policen. Seit dem 1. Juli 1996 gilt in der Auto-Haftpflichtversicherung ein neues Tarifsystem. Fast alle der 127 deutschen Autoversicherer haben umgestellt. Bisher richtete sich die Grundprämie nach der PS-Stärke des Autos. Die Regel: Je mehr PS der Wagen hat, desto teurer ist die Versicherung. Der neue Tarif dagegen beruht auf der von den Versicherern geführten Unfallstatistik für die insgesamt 10 000 gelisteten Automodelle. Entscheidend sind die Faktoren Unfallhäufigkeit und Schadenhöhe. Die Idee: Bestimmte Fahrertypen fahren bestimmte Fahrzeugtypen. Eine schwere Luxuslimousine ist weniger häufig in Unfälle verwickelt als ein Sportwagen mit gleicher PS-Stärke. Die alten 11 PS-Klassen wurden daher durch 16 Typ-Klassen von 10 bis 25 abgelöst. Die Kaskoversicherung hat schon lange 31 Typklassen von 10 bis 40. Diese Klassen sind aber unabhängig von den Haftpflicht-Einstufungen. Die neuen Tarife gelten nur für neu abzuschließende Verträge. Wenn der Kunde es wünscht, können alte Verträge aber auf den neuen Tarif umgestellt werden. Wer seinen Wagen behält, kann wählen, ob er beim alten Tarif bleibt oder ob ein Vertrag nach dem neuen System günstiger ist. Rund 40 Prozent aller Autos sind mit der neuen Regelung schlechter dran. Für 60 Prozent der Fahrzeuge ändert sich nichts oder es wird günstiger. Regel: Diesel, Geländewagen, ältere Autos
Wann der Typentarif günstiger ist | ||
kW/PS-Klasse | Typklasse | |
bis | 17 kW/ 23 PS | 10 bis 12 |
bis | 25 kW/ 34 PS | 10 bis 12 |
bis | 33 kW/ 45 PS | 11 bis 14 |
bis | 40 kW/ 55 PS | 13 bis 15 |
bis | 44 kW/ 60 PS | 15 bis 17 |
bis | 55 kW/ 75 PS | 16 bis 18 |
bis | 66 kW/ 90 PS | 18 und 19 |
bis | 85 kW/HO PS | 19 und 20 |
bis | 110 kW/150 PS | 20 und 21 |
bis | 142 kW/193 PS | 21 und 22 |
darüber | 22 und 25 |
und Kleinbusse werden teurer. Neuwagen, Luxuslimousinen (Mercedes S-Klasse, BMW 7er), Oldtimer und Cabrios werden billiger. Die Gründe sind unterschiedlich: Diesel-Fahrzeuge werden vor allem von Vielfahrern genutzt. Ältere Fahrzeuge werden von jungen Leuten bewegt, die meist riskanter fahren. Geländewagen verursachen wegen ihrer Vorbauten (Stierfänger) schon bei kleinen Auffahrunfällen hohe Schäden. Und Cabrios werden meist als Liebhaberfahrzeuge gehalten, wenig bewegt und sehr gehegt. Beispiel: Die Versicherungsprämie sinkt, wenn das Auto in eine Typklasse kommt, die kleiner ist als die genannten Typklassen. Wer also einen 55-kW-Golf besitzt, muss wenigstens in Typklasse 15 kommen, um Geld zu sparen. Zwischen 16 und 18 bleibt der Beitrag mehr oder weniger gleich. Ab 19 wird es teurer. Allerdings wird fast nur noch der Typklassentarif geboten.
Wichtig für Umsteiger: Auch wenn der neue Tarif billiger kommt, haben sich einige Bedingungen verschlechtert.
– Bei Unfällen liegt die Eigenbeteiligung bei leichter Fahrlässigkeit statt bei 1 000 nun bei 5 000 €, bei grober Fahrlässigkeit sogar statt 5 000 bei 10 000 €. Wichtiger Punkt ist beispielsweise Alkohol oder Drogen am Steuer.
– Der Versicherer verlangt häufig, dass auch die Kasko-Versicherung umgestellt wird. Wenn der Wagen keine Wegfahrsperre hat, ersetzt die Versicherung bei einem Diebstahl nur 90 Prozent des Schadens.
– Auch die Schadenfreiheitsklassen haben meist neue Prozent-werte. Teilweise gilt ein anderes Rückstufungssystem nach Unfällen.
Doch selbst mit dem Umstieg ist die neue Typklasse nicht endgültig. Die Schadenshäufigkeit des jeweiligen Typs wird künftig einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls angepaßt. Ein Neuwagen kann so schnell hochrutschen, wenn er im Alter als Einsteigerfahrzeug für Führerscheinneulinge beliebt wird.
Fazit: Wer nur wenig Beitrag spart, bleibe lieber im alten Tarif.
Rabatte. Seit die Tarife im liberalisierten Binnenmarkt frei kalkuliert werden dürfen, haben sich die Marketingleute viel einfallen lassen: Es gibt Rabatte für Frauen (Lady-Tarif), Garagenparker,
Die wichtigsten Rabatte
Fahrzeugalter: Neuwagen und Oldtimer erhalten Rabatt.
Garage: Beitragsnachlaß, wenn das Fahrzeug nachts in einer abschließbaren Garage steht.
Wenigfahrer: Wenn das Fahrzeug wenig bewegt wird, lockt ein Rabatt.
Alleinfahrer: Vergünstigung, wenn der Wagen nur vom Halter und seinem Partner gefahren wird.
Anfänger: Führerschein-Neulinge werden sofort in die SF-Klasse 1/2 (120 Prozent) eingestuft, wenn ein Elternteil oder der Ehepartner bereits längere Zeit eine Auto-Police besitzt.
Zweitwagen: Wer einen Zweitwagen kauft, wird günstiger als die üblichen 120 Prozent
eingestuft – im besten Fall wie der Erstwagen.
Berufsgruppen: Die Ergänzung zum klassischen Beamtentarif. Bestimmte Berufe erhalten Rabatte, beispielsweise Ärzte, Bankmitarbeiter oder Beschäftigte von Automobilherstellern.
Wenigfahrer (meist unter 9 000 Kilometer jährlich), ältere Fahrer, Einzelfahrer, langjährige Kunden, schadstoffarme Fahrzeuge (Öko- Rabatt), gewerblich genutzte Fahrzeuge, Airbag, Absolventen eines Sicherheitstrainings, und so weiter – alles weiche Tarifmerkmale. Vielfahrer (ab 25 000 oder 30 000 Kilometer im Jahr) müssen allerdings oft Aufschläge zahlen. Die Höhe der Rabatte und Zuschläge schwankt zwischen 5 und 15 Prozent. Die Rabatteuphorie sollte sich jedoch in Grenzen halten: Wer gegen die Rabattkriterien verstößt, kann entweder ganz den Versicherungsschutz verlieren, der Versicherer fordert Regreß bis 10 000 € oder Nachzahlungen zum Normaltarif plus hohe Strafzuschläge bis zu 200 Prozent der Jahresprämie. Die andere Variante: Bei Verletzung der Bedingungen kassiert der Versicherer eine deutlich höhere Selbstbeteiligung von beispielsweise 2 000 €. Die Folge: Ein Garagenfahrer darf sein Auto nicht mehr vor der Haustür auf der Straße parken, ein Einzelfahrer darf die Karosse nicht mehr verleihen (nicht einmal an den Ehepartner), der Wenigfahrer sollte von Urlaubsfahrten in den Süden absehen. Die neue Tariffreiheit – wird sie zum Knebel der Versicherten? Fazit: Suchen Sie lieber einen Versicherer, der auch ohne Rabatte billig ist.
Erweiterte Leistungen. Eine Reihe von Versicherern lockt die Kunden mit erweiterten Leistungen. Beispiele:
– Höhere Haftpflicht-Deckung: Der Versicherer zahlt bis zu 12,5 Millionen € pro verletzte Person.
– Mindestdeckung: Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten (Beispiel: er verursacht alkoholisiert einen Unfall), haftet der Versicherer weiter gemäß den vertraglich vereinbarten Summen, also bei neuen Policen meist unbegrenzt.
– Rabatt-Retter: Nach einem Unfall wird der Fahrzeughalter nicht so stark zurückgestuft.
– Schutzbrief: Zur Police gibt es kostenlos einen Schutzbrief.
– Neupreis-Entschädigung: Bei einem Totalschaden im ersten Jahr erhält der Kasko-Versicherte den Neupreis, wenn er der erste Besitzer des Wagens ist. Normalerweise wird nur noch der Wiederbeschaffungswert ersetzt.
– Glas-Schaden; Wer die Scheibe repariert statt auswechselt, braucht keine Selbstbeteiligung zu zahlen.
– Mietwagen: Die Police enthält eine kostenlose Zusatzhaftpflichtpolice für Mietfahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police).
– Schlüsselersatz: Wird der Fahrzeugschlüssel bei einem Einbruch aus der Wohnung gestohlen, übernimmt der Versicherer die Kosten für den Austausch der Autoschlosser.
Schadenfreiheitsrabatt. Ein immerwährendes Thema unter Autofahrern ist der Schadenfreiheitsrabatt: Er zeigt, wie lange ein Fahrer unfallfrei fährt. Das System des Schadenfreiheitsrabattes ist – im Gegensatz zum weitverbreiteten Glauben – kein Instrument der Autoversicherungen, um schadenfreie Autofahrer zu belohnen und schadenträchtige Autofahrer zu bestrafen. Der Rabatt wird eingeräumt, weil die Schadenstatistik zeigt, dass seit einigen Jahren schadenfrei fahrende Autofahrer in den folgenden Jahren weniger Unfälle verursachen. Auch die Rückstufung im Schadenfall basiert auf der Statistik: Bei Unfallverursachern ist die Gefahr groß, dass sie im Jahr danach wieder einen Schaden verursachen.
Einstufung von Fahranfängern. Ein Anfänger, der gerade die Fahrprüfung bestanden hat, wird meist in Klasse 0 eingestuft – mit stolzen 240 Prozent. Bei einem VW Golf kostet dann alleine die Haftpflichtprämie mehr als 3 000 €. Der einfache Ausweg: Der erste eigene Wagen wird als Zweit- oder Drittwagen vom Vater oder der Mutter angemeldet. Dann kostet er nur noch 125 Prozent Prämie. Weil es wohl jeder Anfänger – immerhin zwei Drittel bleiben im ersten Jahr schadenfrei – so macht, heißt der Anfängertarif im Branchenspott schon Vollwaisen-Diskriminierung. Einige Versicherer haben es deshalb beim alten Satz von 175 Prozent belassen oder verlangen gleich 125 Prozent. Wann der Anfänger eine Klasse höher rückt, hängt vom Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages ab: Auf den Grundbeitrag von 100 Prozent kommt der Anfänger erst nach einem schadenfreien Kalenderjahr. Wer zum 1. Januar sein Fahrzeug versichert, kommt mit Beginn des nächsten Jahres bei Schadenfreiheit in SF 1 (100
Klassengesellschaft: Die Beitragsklassen | ||
Schadenfreiheitsklasse (SF) | Beitragssatz (in Prozent) | |
alter Tarif | Typklassentarif | |
18 | 30 | 30 |
17 | 30 | 35 |
16 | 35 | 35 |
15 | 35 | 35 |
14 | 35 | 40 |
13 | 35 | 40 |
12 | 40 | 40 |
11 | 40 | 40 |
10 | 40 | 45 |
9 | 45 | 45 |
8 | 45 | 50 |
7 | 50 | 50 |
6 | 55 | 55 |
5 | 60 | 60 |
4 | 65 | 65 |
3 | 70 | 75 |
2 | 85 | 85 |
1 | 100 | 100 |
1/2 | 125 | 120 |
S(Schaden) | 170 | 155 |
0 (Anfänger) | 260 | 240 |
M (Malus) | 275 | 245 |
Prozent). Wer zwischen dem 2. Januar und dem 1. Juli sein Auto erstmals versichert, kommt im nächsten Jahr erst einmal in SF V2 £125 Prozent). Erst im Jahr darauf erreicht er 100 Prozent und SF 1. Wer im zweiten Halbjahr ab 2. Juli mit der ersten eigenen Versicherung beginnt, bleibt zwei Kalenderjahre in SF 0 mit 240 Prozent und rückt dann erst in SF 1. Wer die Stichtage 1. Januar oder 1. Juli knapp versäumt, sollte mit der Versicherung über eine Rückdatierung verhandeln.
Wer seinen Führerschein bereits drei Jahre lang hat und erstmals
Tip: Den erworbenen Rabatt vererben
Wenn ein Elternteil seinen Wagen auf das Kind umschreiben lässt und nachweist, dass das Kind den Wagen selbst gefahren hat, oder wenn die Eltern den von ihrem Kind mitbenutzten Wagen abschaffen und sich das Kind ein eigenes Auto kauft. Auch der Großvater, der seinen Wagen aufgibt, kann seinen Rabatt auf den Enkel vererben. Allerdings wurden die Bedingungen dafür verschärft. Oft müssen Rabattnehmer und -geber am gleichen Hauptwohnsitz gemeldet sein, oder die Vererbung ist nur auf Ehepartner, Lebenspartner oder Verwandte ersten oder zweiten Grades möglich. Der Rabatt kann auch weitergegeben werden, wenn jemand von seinem Arbeitgeber den bisher von ihm gefahrenen Dienstwagen kauft und der Arbeitgeber den Rabatt aufgibt.
ein Fahrzeug versichert, wird zum 1. Januar in SF V2 (120 Prozent) eingestuft. Bei Schadenfreiheit kommt er im folgenden Jahr in SF 1 (100 Prozent). Bei Versicherungsbeginn im ersten Halbjahr (2. Januar bis 1. Juli) bekommt er ebenfalls im folgenden Jahr SF 1. Ein Vertragsbeginn im zweiten Halbjahr ab dem 2. Juli dagegen führt erst im übernächsten Kalenderjahr zu SF 1.