Die Versicherung leistet bei Panne oder Unfall, Diebstahl oder Totalschaden sowie Erkrankung, Verletzung oder Tod u.a.:
– Abschleppen bis zu 300 € oder Bergen (unbegrenzt), Reparatur durch Pannenhilfsfahrzeug (bis 200 €).
– Übernachtung (bis 100 € pro Person und Nacht bis zu drei Tagen).
– Mietwagen (bis zu 700 €).
– Weiter- oder Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (2. Klasse Bahn – ab 1 200 Kilometer
1. Klasse – und 50 € für Taxi).
– Rücktransport des Autos.
– Fahrzeugunterstellung für höchstens zwei Wochen.
– Versand von Ersatzteilen.
– Verzollung und Verschrottung des Wagens nach einem Totalschaden oder Diebstahl.
– Fahrzeugrückholung durch Ersatzfahrer bis zu 0,50 € je Kilometer zwischen Schadenort und Wohnsitz.
– Rücktransport von Kranken und Heimholen von Kindern (für unversorgte Kinder bis zu 15 Jahren).
– Krankenbesuch durch nahestehende Personen bis zu 1 000 € bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als zwei Wochen.
Reparaturkosten in Werkstätten und Kosten für Ersatzteile müssen selbst getragen werden. Für einige Leistungen ist zu-dem notwendig, dass der Wohnort mehr als 50 Kilometer Luftlinie vom Schadenort entfernt liegt. Versicherbar sind Autos, Motorräder und Wohnmobile. Bei einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug gilt der Versicherungsschutz für alle Insassen. Versicherungsschutz für Krankenrücktransport, Kinderrückholung und Krankenbesuch gilt für den Versicherten, seinen Ehegatten und die Kinder auch, wenn die Reise mit einem anderen Wagen, Flugzeug oder Bahn angetreten wurde.