Nicht jeder Urlauber bucht gleich eine dreimonatige Weltreise mit dem Luxusdampfer Queen Elizabeth II. für mehr als eine halbe Million € für zwei Personen. Ein deutsches Ehepaar leistete sich zum Hochzeitsjubiläum nicht nur dies, sondern auch noch eine Reiserücktrittskostenversicherung.
Tip: Ersatzperson
Auch wer keine Reiserücktrittskostenversicherung abschließt, hat nicht gleich das ganze Geld verloren: Der Reise-veranstalter ist nämlich verpflichtet, Ersatzpersonen zu akzeptieren, und darf dafür allenfalls eine geringe Umbuchungsgebühr verlangen. Unter den Verwandten, Freunden und Bekannten findet sich meist schnell jemand, der ein- springen möchte. Ansonsten hilft oft eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung.
Zum Glück: Kurz vor Reisebeginn erkrankte ein Ehepartner. Die Reise musste storniert werden und der Versicherer die Stornogebühren zahlen: 157 000 €.
Solche Fälle ärgern den betroffenen Versicherer, erfreuen aber die Branche, zeigen sie doch, was für großzügige Leute in einer Versicherung sitzen und was nicht alles passieren kann. Unter dem Strich gelten spektakuläre Schadenfälle als die beste Werbung. Weniger werbewirksam sind dagegen die Schadenfälle, in denen die Versicherung erst vor Gericht verklagt werden muss, bevor sie zahlt, oder bei denen im Kleingedruckten genau der geschehene Schadenfall ausgeschlossen ist. Zum Beispiel zahlen manche Gesellschaften nicht, wenn ein naher Angehöriger stirbt, der älter als 75 Jahre war, und deshalb die Reise storniert wurde.
Leistungen. Die Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt Stornogebühren bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtbenutzung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses, zusätzliche Rückreise- und Mehrkosten bei vorzeitiger Abreise und gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen. All dies muss der Versicherte aber vor Reisebeginn im Vertrag genau kontrollieren. Vor allem der Schutz für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen – konkret: wenn der Urlaub schon angetreten wurde, aber die Urlauber vorzeitig abreisen müssen – sollte eingeschlossen sein.
Reisewetterversicherung
Früher konnte man in Deutschland mit seiner Versicherung eine Wette abschließen. In der Reisewetterversicherung wurden dem Urlauber die Aufwendungen für Reise- und Aufenthaltskosten ersetzt, wenn am Urlaubsort während der Versicherungsdauer eine bestimmte Zahl von Regentagen (mit einer im Ortskatalog festgelegten Mindestregenmenge) erreicht wurde. Leider wurde diese überaus tröstliche Form der Versicherung von den deutschen Unternehmen eingestellt. Vielleicht war das Wetter einfach zu schlecht.
In vielen Fällen kostet dieser Schutz noch einmal so viel wie die Versicherung für den Rücktritt vor Reisebeginn. Allerdings müssen bestimmte, triftige Gründe vorliegen, damit der Versicherer zahlt. Dazu zählen Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten oder eines nahen Angehörigen, Impfunverträglichkeit oder Krankheit wegen einer Schwangerschaft, Schaden durch Feuer oder andere Elementarereignisse, Antritt eines neuen Jobs sowie Schaden durch die Straftat eines Dritten, beispielsweise Diebstahl oder Brandstiftung. Krankheit sollte durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Urlauber, die zusammen in die Ferien fahren und nicht verwandt sind, müssen darauf achten, dass beide Partner die Leistungen bekommen, wenn nur ein Partner durch triftigen Grund verhindert ist. Sonst muss der andere Partner auf einmal allein fahren. Teilweise ist dies auch für Gruppen bis sechs Personen möglich. Allerdings müssen grundsätzlich alle Reisenden in der Police genannt werden.
Bis zu 30 Tage vor Reisebeginn ist die Stornierung übrigens recht billig. Je näher dann allerdings der Reisetermin rückt, desto teurer wird die Absage: Sechs Tage vor Reiseantritt sind 50 Prozent durchaus üblich.
Abschluss und Beiträge. Früher hatten viele Pauschalreise-An-bieter die Reiserücktrittsversicherung automatisch im Reisepreis enthalten. Heute muss sie bei der Buchung von Pauschalreisen meist gesondert abgeschlossen werden. Sie empfiehlt sich vor allem bei Familien mit kleinen Kindern oder sehr alten oder kranken Verwandten. Allerdings hat die Police ihren Preis: Knapp 3 Prozent der Reisekosten. Bei mehreren Urlaubern kommt da schon einiges zusammen. Oft muss noch eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent, mindestens aber 50 € getragen werden. Eine immer populärer werdende Variante deckt die Stornokosten nur bis 50 Prozent und ist entsprechend billiger. Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen müssen fast immer zusätzlich versichert werden. Der Zusatz kostet zwischen 15 und 105 €.