Vorzeitiger Tod
Die private Rentenversicherung ist ein wenig wie russisches Roulette. Wenn der Versicherte vorzeitig stirbt, fällt der größte Teil des Kapitals an die Versicherung. Um diesen Nachteil auszugleichen, bieten die Versicherer Garantiezahlungen an. Doch sie kosten viel Geld: Die Rentenversicherung ist nur für Versicherte geeignet, die auf einen Hinterbliebenenschutz verzichten können. Denn eine Absicherung bieten auch die Rentengarantien nicht, denn die Renten werden nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt.
Rentengarantiezeit. Der Versicherte kann eine Rentengarantie vereinbaren. Dann wird die Rente in jedem Fall für eine bestimmte Zeit – meist fünf Jahre, aber auch bis zu 20 Jahre sind möglich – gezahlt. Im Todesfall profitieren davon die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit muss jedoch teuer erkauft werden: Bei einer Einmalzahlung von 500 000 € sinkt die Monatsrente um 100 €, wenn die Garantiezeit von fünf auf zehn Jahre verlängert wird. Die Rentengarantiezeit darf zudem nicht länger sein als die durchschnittliche Lebenserwartung des Versicherten bei Rentenbeginn: Sonst muss die Rente voll versteuert werden.
Beitragsrückgewähr. Die meisten Angebote enthalten einen begrenzten Hinterbliebenenschutz. Sie zahlen bei vorzeitigem Tod des Versicherten die Beiträge zurück (meist mit den angefallenen Überschüssen). Teilweise gibt es auch bei vorzeitiger Kündigung durch den Versicherten eine Rückvergütung.
Auf dem Prüfstand: Die private Rentenversicherung | |
Vorteil | Nachteil |
Steuerprivileg bei Mindestlaufzeit von 12 Jahren | teilweise geringere Renditen als bei Direktanlage, Überschüsse werden nicht garantiert |
höhere Rendite im Vergleich zur Kapital-Lebensversicherung wegen fehlendem Risikoteil | keine Absicherung im Todesfall Verfall des Kapitals bei frühem Tod |
bei Verrentung muss nur der Ertragsanteil versteuert werden | geringe Flexibilität: hohe Verluste bei vorzeitiger Auszahlung in den ersten Jahren wegen hoher Abschlusskosten; regelmäßige Beiträge notwendig |
keine Gesundheitsprüfung | höhere Beiträge für Frauen wegen höherer Lebenserwartung |
Witwen- oder Witwerrenten-Zusatzversicherung. Bei dieser Zusatzversicherung wird nach dem Tod des Versicherten eine lebenslange Rente an den Ehepartner gezahlt. Sie beträgt üblicherweise wie in der gesetzlichen Rentenversicherung 60 Prozent der Grundrente. Wahlweise kann ein Kapitalbetrag ausgezahlt werden: Er errechnet sich meistens auf den zu Beginn der Rentenzahlungen vorhandenen Betrag abzüglich der bereits gezahlten Renten. Wer eine Rentenversicherung abschließen will, sollte stets vorher die Alternative durchspielen: Er kann das Geld selbst in festverzinslichen Wertpapieren anlegen. Bei einer Rendite von 8 Prozent auf ein Kapital von 100 000 € ergibt sich eine monatliche Rente von 666 €. Die Anlage in Eigenregie ist flexibler: Auf das Kapital kann jederzeit zurückgegriffen werden. Durch die Zinsfreibeträge von 6 000 € plus 100 € Werbungskosten für Ledige oder der doppelten Summe für Verheiratete dürfte die selbständige Anlage des Geldes vorteilhafter sein. Fazit: Die private Rentenversicherung eignet sich besonders für Singles, die keinen Todesfallschutz brauchen, die 40jährigen, die bereits eine Lebensversicherung haben, und die Empfänger einer Ablaufleistung aus einer Kapital-Lebensversicherung bei Rentenbeginn, die ein hohes sonstiges Vermögen haben.