Die Krankheitskosten-Vollversicherung
Die Vollversicherung ist die Hauptversicherungsart der privaten Krankenkassen. Sie übernimmt alle Kosten medizinischer Leistungen, die durch Behandlung einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Entbindung entstehen.
Die zehn größten privaten Krankenversicherer | ||
Rang | Unternehmen | Marktanteil (in %) |
1 | DKV | 14,04 |
2 | Debeka | 13,28 |
3 | Vereinte | 12,59 |
4 | Central | 5,20 |
5 | Signal | 4,92 |
6 | Continentale | 4,76 |
7 | BBV Bayerische Beamten | 4,71 |
8 | Barmenia | 3,97 |
9 | DBV-Winterthur | 3,72 |
10 | Nova | 2,85 |
Quelle: BAV-Geschäftsbericht 1998
Die Leistungen umfassen Untersuchungen, Beratungen und Hausbesuche durch einen Arzt oder auch einen Heilpraktiker, Operationen, Krankenhausbehandlung und -pflege (je nach Tarif im Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer) einschließlich der Nebenleistungen des Krankenhauses, Arzneien, physikalische Behandlung (Massagen, etc.), Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen), Zahnbehandlung und -ersatz, Kieferorthopädie und Vorsorgeuntersuchungen. Die Beiträge hängen vor allem davon ab, ob eine hundertprozentige Erstattung, eine absolute Höhe der Selbstbeteiligung oder eine prozentuale Erstattung (also eine relative Selbstbeteiligung) vereinbart wird. Außerdem sind Leistungsumfang, Tarif, Eintrittsalter und Geschlecht entscheidend. Den größten Marktanteil, bezogen auf die verdienten Bruttobeiträge, vereinen oben aufgeführte Unternehmen auf sich.
Tarifgestaltung. Der Tarif kann individuell gestaltet werden. Er setzt sich aus vier Komponenten zusammen. In jeder Kategorie muss sich der Versicherte zwischen Luxus- und Basisschutz entscheiden:
– ambulante Heilbehandlung
Sie umfasst alle Leistungen eines niedergelassenen Arztes. Die Behandlungskosten werden zu einem bestimmten Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zusammen mit den verschriebenen Medikamenten ersetzt. Möglich ist eine Selbstbeteiligung.
Tip: Wie Sie zu hohen Beiträgen entgehen können Tarif wechseln. Fast alle privaten Krankenversicherer bieten mehrere Tarife an. Lassen Sie sich Vergleichsangebote machen! Seit 1995 müssen die Unternehmen ihre Versicherten in vergleichbare Tarife wechseln lassen. Was allerdings vergleichbar ist, darüber gibt es häufig Streit. Bei Konflikt kann das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen helfen. Leistungen reduzieren. Ein großer Teil des Beitrags lässt sich sparen, wenn der Versicherte beim Schutz abspeckt. Im Krankenhaus kann auf Chefarzt und Einzelzimmer verzichtet werden. Ein Einzelzimmer kostet mehr als das Doppelte der billigsten Lösung. Wer den Kostenersatz für Zahnarzt und Zahnersatz von 100 auf 50 Prozent zurückfährt, spart den halben Beitrag. Auch eine Anhebung der Selbstbeteiligung kann sinnvoll sein.
Standardtarif. Wer älter als 55 Jahre ist und seit mindestens zehn Jahren privat versichert, darf in den Standardtarif wechseln. Der Beitrag ist auf den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkasse begrenzt. Allerdings bieten die meisten Unternehmen günstigere eigene Tarife bei gleichen oder besseren Leistungen.
Wechsel zur Krankenkasse. Wenn der Bruttolohn unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, kann ein Privatversicherter die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung beantragen. Die Wartezeit beträgt ein Jahr. Danach darf er auch wieder mehr verdienen. Das klappt ab 55 jedoch nicht mehr. Wechsel des Versicherers. Wer jung ist, kann zu einem günstigeren Versicherer wechseln. Allerdings verliert er seine für ihn angesammelten Alterungsrückstellungen.
Unterschiedlich sind die Leistungen für nichtschul- medizinische Methoden wie Homöopathie oder Akupunktur. Eingeschränkt sein kann auch die Leistung bei Psychotherapien oder Vorsorgeuntersuchungen. Die für viele Versicherte zum Reizthema gewordenen Sehhilfen werden unterschiedlich behandelt: Brillengläser und Kontaktlinsen werden fast immer voll erstattet. Für das Gestell, Hörgeräte und Prothesen aber kann es nur einen Teil- oder Höchstbetrag geben.
– Zahnbehandlung
Die Kosten für Zahnbehandlungen deckt auch die PKV nicht voll. Manchmal werden nur 80 bis 90 Prozent der Zahnarztkosten ersetzt. Kieferorthopädie und Zahnersatz sind zu 75 bis 100 Prozent über die PKV abzudecken. Teilweise muss eine Behandlung wegen Summengrenzen zeitlich gestreckt werden. Neukunden wird in den ersten drei Jahren oft nur ein begrenzter Kostenersatz gewährt.
– stationäre Behandlung
Hier kann der Versicherte bei der Unterbringung zwischen Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer wählen und sagen, ob er eine Behandlung durch den Chef- oder Oberarzt wünscht. Bei Verzicht auf diese Wahlleistungen erstattet der Versicherer oft einen Teil des so gesparten Geldes. Leistungsunterschiede gibt es bei kosmetischen Operationen nach Unfällen, Spezialbehandlungen im Ausland, Behandlungen in Sanatorien und für Krankentransporte über mehr als 100 Kilometer.
– Krankentagegeld
Der Ersatz für den Verdienstausfall bis zum Nettoeinkommen plus Beiträge zur Sozialversicherung ist frei vereinbar. Der Beginn der Tagegeldzahlung kann zwischen dem vierten Tag nach Krankheitsbeginn und einem Jahr liegen. In jedem Fall sollte das Tagegeld unbegrenzt bis zum Rentenbeginn gezahlt werden. Bei Rückfällen sollten die einzelnen Ausfallzeiten zusammengerechnet werden. Einzelne Gesellschaften haben Ausschlüsse für Arbeitsunfähigkeit bei Unfällen unter Alkoholeinfluß oder Auslandsaufenthalte. Gesondert vereinbart werden kann ein Krankenhaustagegeld. Es ist aber wenig empfehlenswert, da es nur für Krankenhaus-aufenthalte gilt. Wenn es der Absicherung dienen soll, ist ein umfassendes Krankentagegeld sinnvoller.