Unterlagen zur Gesundheitsprüfung für Lebensversicherungen, Risikoversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen
Todesfallsumme (EUR)*) | Berufsunfähigkeitsrente jährlich (EUR) | benötigte Unterlagen | |||
bis | 75 000 | bis | 12 000 | Gesundheitsfragen im Antrag | |
über | 75 000 | über | 12 000 | Gesundheitsfragen im Antrag, | |
bis | 250 000 | bis | 25 200 | jedoch ab Eintrittsalter 56: | B |
über | 250 000 | über | 25 200 | B | |
bis | 400 000 | bis | 36 000 | ||
über | 400 000 | über | 36 000**) | B, HU | |
bis | 750 000 | bis | 60 000 | ||
über | 750 000 | über | 60 000**) | B, HU mit R, LA |
*) Ermittlung der maßgebenden Todesfallsumme – siehe nachfolgende Anmerkungen.
**) Siehe Anmerkung Ziffer 4.
Anmerkungen:
1. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag ist von der maßgebenden Todesfallsumme der Einmalbeitrag abzuziehen.
2. Bei einem Eintrittsalter ab 60 Jahren wird bei Todesfallsummen bis 75 000 EUR der Bericht eines Arztes angefordert, bei dem die zu versichernde Person in Behandlung war oder noch ist (sog. Hausarztbericht), ggf. auch mehrere.
3. Die Vereinbarung einer Dynamik hat auf den Umfang der Gesundheitsprüfung keinen Einfluss.
4. Der Einschluss der BZ10 ohne BU-Rente (also nur Beitragsbefreiung) hat auf die Gesundheitsprüfung keinen Einfluss. Bei BU-Renten ab ca. 36 000 EUR ist eine Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich.
5. Die Kosten der Untersuchung trägt außer bei Probeanträgen die Südstern als Auftraggeber. Kommt der Vertrag mit ärztlicher Untersuchung nicht zu Stande, fordern wir die Kosten vom Versicherungsnehmer nur dann zurück, wenn die Gründe hierfür von ihm allein zu vertreten sind (z. B. Widerspruch nach Policierung).
Berücksichtigung von Vorversicherungen:
Bereits bei der Südstern bestehende kapitalbildende Lebensversicherungen und Risikoversicherungen werden bei der Ermittlung der Unterlagen zur Gesundheitsprüfung berücksichtigt, wenn sie nicht länger als 5 Jahre bestehen. Bereits bestehende BU-Renten (als Zusatzversicherung oder als selbstständige Versicherung) werden unabhängig davon, wann sie abgeschlossen wurden, berücksichtigt und zur neu beantragten BU-Rente addiert. Erreicht man durch die Addition der zu berücksichtigenden Vorversicherungen und dem Neuantrag eine höhere Untersuchungsgrenze,
• sind evtl. bereits vorliegende Untersuchungen nur dann erneut durchzuführen, wenn sie länger als 2 Jahre zurückliegen,
• sind die erstmalig benötigten Untersuchungen in jedem Fall durchzuführen.
Erhöhungen der Versicherungsumme, die aus einer vereinbarten Dynamik resultieren, bleiben immer unberücksichtigt.
Bedeutung der Abkürzungen
B = Erklärung vor dem Arzt mit Untersuchung nach Vordruck B und aktuellem HIV-Test
HU = Kreislaufspezialuntersuchung (ohne Röntgen) mit Elektrokardiogramm in Ruheund
nach Belastung nach Vordruck HU
HU mit R = wie HU, jedoch mit Röntgenaufnahme der Brustorgane; die Überschrift im Vordruck HU ist zu ergänzen: „mit Röntgenaufnahme des Brustkorbs und Beurteilung in freier Form“. Liegen gewisse Indikationen nicht vor, kann eine Röntgenaufnahme der Brustorgane entfallen (siehe Beiblatt zum HU-Bericht für den untersuchenden Arzt).
LA = sechs Labortests:
a) vollständiges Blutbild einschl. Bestimmung der Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit
b) Nüchternblutzuckerbestimmung
c) Kreatininbestimmung
d) Fettstoffwechselbestimmung (Gesamtcholesterin und Triglyceride)
e) Harnsäurebestimmung
f) Leberwertbestimmung (GPT + Gamma-GT und CHE oder alternativ zu CHE: Quick-Wert)